Rechtsprechung
   BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV - keine zweckbestimmte Einnahme - Aufhebung des Verwaltungsaktes für die Vergangenheit - grobe Fahrlässigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV; keine zweckbestimmte Einnahme oder Entschädigung für Nichtvermögensschaden; Einkommensberechnung; Zuflusszeitpunkt und Verteilzeitraum; Aufhebung ...

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  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV - keine zweckbestimmte Einnahme - Aufhebung des Verwaltungsaktes für die Vergangenheit - grobe Fahrlässigkeit

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Übergangsleistung wegen Unterlassung einer gefährdenden Tätigkeit nach § 3 Abs. 2 Berufskrankheiten-Verordnung als Einkommen

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Übergangsleistung nach der Berufskrankheiten-Verordnung ist als Einkommen des Hilfeempfängers anzurechnen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2011, 70



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Wird zitiert von ... (21)  

  • SG Duisburg, 09.09.2010 - S 5 AS 44/08  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei trennbaren Verfügungen, wie sie vorliegend nach Auffassung der Kammer gegeben sind, ist indes auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes eine Beschränkung des Streitstoffs durch Parteivereinbarung zulässig (vgl. BSG, Urteil v. 18.2.2010, a.a.O; Urteil v. 7.11.2006, a.a.O).

    Die gemäß § 44b SGB II gebildeten Arbeitsgemeinschaften können jedoch für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2010 (BVerfG, a.a.O.) auf der bisherigen Rechtsgrundlage tätig werden (vgl. zuletzt BSG, Urteil v. 18.2.2010 a.a.O. Rn. 12).

    Arbeitslosengeld ist eine geldwerte Einnahme und unterfällt damit zunächst regelmäßig dem Einkommensbegriff des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Einkommen im Gesetzessinne alles das, was jemand nach Antragstellung dazu erhält und Vermögen das, was er bei Antragstellung bereits hatte (vgl. zuletzt: BSG, Urteil v. 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R Rn. 15 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Daher kann es für die Einordnung einer Einnahmeposition als Einkommen im Allgemeinen und der rechtswidrig erlangten aber ursprünglich als endgültiger Zuschuss zugesprochenen Arbeitsförderungsleistung im Besonderen, nach Auffassung der Kammer allein darauf ankommen, ob sie im angegriffenen Bewilligungszeitraum in bedarfsdeckender Höhe tatsächlich endgültig verfügbar war (so letztlich auch die generelle Linie des BSG, Urteil v. 16.10.2010, a.a.O., Rn. 17; s.a. BSG, Urteil v. 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R Rn. 19 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08  

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der

    (2) Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG ebenfalls vereinbar, dass das Bundessozialgericht für das Vorliegen einer zweckbestimmten Einnahme verlangt, dass sich die Zweckbestimmung einer öffentlich-rechtlichen Leistung eindeutig aus dem Gesetz ergeben muss (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R -, juris, Rn. 16 m. w. N.).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Daneben folgt aus dem Wortlaut der Vorschrift, dass die Leistung auch Entgeltersatzfunktion hat (BSG vom 18.2. 2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27).
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