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   BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R   

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https://dejure.org/1999,3773
BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R (https://dejure.org/1999,3773)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R (https://dejure.org/1999,3773)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - B 14 EG 1/99 R (https://dejure.org/1999,3773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Einkommensprognose - Unsicherheiten - Entscheidung - Sachverhaltsermittlung

  • Judicialis

    BErzGG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensprognose beim Anspruch auf Erziehungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 3/98 R
    Auszug aus BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R
    Mit der Reform des § 6 BErzGG durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl 1, 944) hat der Gesetzgeber zwar an der Einkommensermittlung nach dem Einkommensteuerrecht festgehalten, jedoch aktueller an das Jahr der Geburt des Kindes angeknüpft und der Verwaltung dazu bereits während dieses Jahres eine Prognostizierung des Jahresgesamteinkommens vorgeschrieben; die Erzg-Gewährung oder -Ablehnung aufgrund dieser Prognose ist endgültig, soweit nicht ausnahmsweise ein Härtefall vorliegt (vgl zum Begriff der "Härte" Urteil des Senats vom gleichen Tage B 14 EG 3/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Maßgeblich für die Prognose sind die bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens bekannten und erkennbaren Umstände und die Angaben des Antragstellers im Leistungsantrag (BSG Urteil vom 30.8.2007 - B 10 EG 6/06 R = SozR 4-7833 § 6 Nr. 4; BSG Urteil vom 2.10.1997 - 14 Reg 10/96 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 15; BSG Urteil vom 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 22) .

    Die Verwaltung muss die bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens bekannten und erkennbaren Umstände fehlerfrei ermitteln (BSG Urteil vom 30.8.2007 - B 10 EG 6/06 R = SozR 4-7833 § 6 Nr. 4; BSG Urteil vom 2.10.1997 - 14 REg 10/96 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 15; BSG Urteil vom 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 22) .

  • LSG Bayern, 06.04.2006 - L 9 EG 24/02

    Anspruch auf Bewilligung von Bundeserziehungsgeld (BErzg) für das erste

    Voraussetzung ist, dass die für das jeweilige Kalenderjahr bekannten Einkommensdaten eine verlässliche Prognose des Jahreseinkommens zulassen (BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 22; SozR 3-7833 § 6 Nr. 15).

    Wie das BSG feststellt (SozR 3-7833 § 6 Nr. 22), ist eine Prognose wie in § 6 BErzGG vorgesehen auf Grund der bei den meisten Arbeitnehmern gleichmäßig verlaufenden Einkommensentwicklung in der Regel hinreichend genau zu erstellen, wobei sie vor allem bei Arbeitnehmern mit Umsatzprovision oder sonst schwankendem Einkommen auch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sein kann.

    Allerdings kann die Einkommensprognose mit der Begründung angefochten werden, dass die Verwaltung bereits von vornherein von unzutreffenden Tatsachengrundlagen ausgegangen ist (BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 22 = Urteil vom 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 2400/10

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Denn für die Prognose sind maßgeblich die ex-ante bekannten und erkennbaren Umstände (BSG, Urteil vom 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 22 = Breith 2000, 758; Urteil vom 30.8.2007 - B 10 EG 6/06 R = SozR 4-7833 § 6 Nr. 4).
  • BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 3/98 R

    Härtefälle bei der Einkommensprognose beim Erziehungsgeld, Rückwirkungsfrist,

    Deshalb kann die Frage offengelassen werden, ob der Beklagte wegen der deutlich schwankenden Einkünfte aus der Nebentätigkeit im Januar und Februar 1995 (jeweils 2.400 DM) einerseits sowie im März und April 1995 (jeweils nur 1.200 DM) andererseits ein durchschnittliches Einkommen aus der Nebentätigkeit von 7.200 DM für jeden Viermonatszeitraum des Jahres 1995 (entspricht 1.800 DM monatlich) zugrunde legen durfte oder ob hier weitere Ermittlungen notwendig gewesen wären (zu den Voraussetzungen von Prognoseentscheidungen vgl das Urteil des erkennenden Senats vom gleichen Tage B 14 EG 1/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2015 - L 32 AS 2223/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Einkommen Selbständiger

    Maßgeblich für die Prognose sind die bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens bekannten und erkennbaren Umstände und die Angaben des Antragstellers im Leistungsantrag (BSG, Urteil vom 06. April 2011 - B 4 AS 119/10 R, Rdnr. 41, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21, unter Hinweis auf: BSG, Urteil vom 30. August 2007 - B 10 EG 6/06 R = SozR 4-7833 § 6 Nr. 4; BSG Urteil vom 2. Oktober 1997 - 14 Reg 10/96 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 15; BSG Urteil vom 16. Dezember 1999 - B 14 EG 1/99 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 15 AS 78/13
    Allerdings kann eine Einkommensprognose mit der Begründung angefochten werden, dass die Verwaltung von vornherein von unzutreffenden Tatsachengrundlagen ausgegangen ist (BSG, Urteil vom 16.12.1999 - B 14 EG 1/99 R - Rn. 16).
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