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   BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R   

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https://dejure.org/1998,4185
BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R (https://dejure.org/1998,4185)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R (https://dejure.org/1998,4185)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 10/97 R (https://dejure.org/1998,4185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Erziehungsgeld - Einkommensanrechnung - Kapitalvermögen - Kapitaleinkünfte - Sparerfreibetrag - Werbungskosten - Splittingtarif - Zusammenveranlagung - Steuerbescheid - Ehegatten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Sparer-Freibetrag - Einkommensermittlung - Prognostische Einkommensermittlung - Kapitalertrag - Bindung an steuerliche Vorgaben

  • Judicialis

    BErzGG § 6 Abs 1 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich zusammen veranlagten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R
    Der Gesetzgeber hat dies als zu vernachlässigende Nebenfolge seiner prinzipiellen Entscheidung, die Einkommensermittlung im Erzg-Recht strikt an steuerrechtlichen Vorgaben zu binden, und im Interesse einer vereinfachten Verwaltungspraxis in Kauf genommen (vgl hierzu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3).

    Es ist daher nicht möglich, eine nur von Sinn und Zweck des Erzg ausgehende Festlegung des Einkommens vorzunehmen und zB allgemein alle Einkünfte zu berücksichtigen, die für die Lebensführung des Berechtigten und seiner Familie tatsächlich zur Verfügung stehen (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 3 zu § 6 BErzGG 1989).

  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R
    Daher ist der Gesetzgeber aus Rechtsgründen auch nicht aufgerufen, die Vorschrift des § 6 Abs. 1 BErzGG 1994 etwa in der Richtung zu ändern, daß der einheitlich für nicht dauernd getrennt lebende Eheleute und für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft geltende pauschale Abzug von 27 bzw 22 vH der Einkünfte nur noch auf Eheleute anzuwenden ist und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft zum Ausgleich für den ihnen verschlossenen Splittingtarif ein entsprechend höherer pauschaler Abzug zu gewähren (so bereits BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 12) oder für sie die entsprechende Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG anzuordnen ist.
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 55, 69 ff; 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1; BVerfGE 75, 361 und 76, 126) dürfen zwar Ehen prinzipiell nicht schlechter gestellt werden als eheähnliche Gemeinschaften.
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Dies gelte auch im Rahmen des § 16 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), auf den § 10 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (hier nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte 1989 anzuwenden) verweise (Hinweis ua auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 6 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz : BSG vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 2/98 R, B 14 EG 8/97 R und B 14 EG 10/97 R ).

    Aus der Entstehungsgeschichte des § 6 BErzGG in der für ihn maßgeblichen Fassung hatte der 14. Senat (vor allem im Urteil vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 10/97 R, SozR 3-7833 § 6 Nr. 18 S 104 ff) abgeleitet, daß diese Fassung insofern keine Neuregelung bringen wollte.

  • LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98

    Familienversicherung - Anspruchsberechtigung - Ermittlung - Gesamteinkommen -

    Bei der Bemessung der "Summe der Einkünfte" i. S. des § 2 Abs. 3 EStG spielt es keine Rolle, dass es sich bei dem Sparerfreibetrag nicht um Werbungskosten handelt, über die hinaus, folgt man streng dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG, nichts von den "Einnahmen" abgesetzt werden dürfte, um die "Einkünfte" aus Kapitalvermögen zu ermitteln (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 -- B 10 KR 3/99 R --; vgl. zur Berechnung auch BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 -- B 14 EG 10/97 R --).
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