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   BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R   

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BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R (https://dejure.org/2000,3177)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R (https://dejure.org/2000,3177)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 10/99 R (https://dejure.org/2000,3177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erziehungsgeld - Zweites Kind - Einkommenshöhe - Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes - Einkommensprognose - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Judicialis

    BerzGG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 5 Abs. 2 S. 4, § 4 S. 3, § 6 Abs. 4
    Spontanberatung beim Erziehungsgeld, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Der von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl zB BSGE 60, 158, 164 = SozR 1300 § 44 Nr. 23; BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 und zuletzt insbesondere das Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - zur Veröffentlichung in SozR bestimmt) entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt folgendes voraus: Es muß eine Pflichtverletzung vorliegen, die dem Sozialleistungsträger zuzurechnen ist.
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Eine solche Pflicht zur spontanen Beratung setzt aber eine für die Verwaltung erkennbare, klar zutage getretene Gestaltungsmöglichkeit voraus, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig war, daß sie ein verständiger Antragsteller mutmaßlich genutzt hätte (stRspr des BSG, vgl zuletzt SozR 3-4100 § 110 Nr. 2 sowie SozR 3-1200 § 14 Nr. 12, jeweils mwN).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 12/99 R

    Keine Änderung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Außerdem ist erforderlich, daß durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger seine Verpflichtungen nicht verletzt hätte (stRspr des BSG, vgl zuletzt Senatsurteil vom 15. August 2000 - B 9 VG 1/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen sowie BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 28).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Für das Erziehungsgeldrecht ist nämlich bisher ungeklärt, ob nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts eine Bindung an den Antrag bereits, wenn er beschieden worden ist oder nach Erteilung des Widerspruchsbescheides, wenn der ergangene Bescheid bestandskräftig geworden ist (vgl insbesondere BSGE 60, 79, 82 f, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSGE 37, 257, 260 = SozR 2200 § 1248 Nr. 3; BSGE 46, 279, 282 = SozR 2200 § 1248 Nr. 25; BSGE 76, 218, 221 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3; vgl auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in NJW 1988, 275, FamRZ 1981, 208, 209 sowie NVwZ 1989, 860).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Der von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl zB BSGE 60, 158, 164 = SozR 1300 § 44 Nr. 23; BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 und zuletzt insbesondere das Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - zur Veröffentlichung in SozR bestimmt) entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt folgendes voraus: Es muß eine Pflichtverletzung vorliegen, die dem Sozialleistungsträger zuzurechnen ist.
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Für das Erziehungsgeldrecht ist nämlich bisher ungeklärt, ob nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts eine Bindung an den Antrag bereits, wenn er beschieden worden ist oder nach Erteilung des Widerspruchsbescheides, wenn der ergangene Bescheid bestandskräftig geworden ist (vgl insbesondere BSGE 60, 79, 82 f, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSGE 37, 257, 260 = SozR 2200 § 1248 Nr. 3; BSGE 46, 279, 282 = SozR 2200 § 1248 Nr. 25; BSGE 76, 218, 221 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3; vgl auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in NJW 1988, 275, FamRZ 1981, 208, 209 sowie NVwZ 1989, 860).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Für das Erziehungsgeldrecht ist nämlich bisher ungeklärt, ob nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts eine Bindung an den Antrag bereits, wenn er beschieden worden ist oder nach Erteilung des Widerspruchsbescheides, wenn der ergangene Bescheid bestandskräftig geworden ist (vgl insbesondere BSGE 60, 79, 82 f, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSGE 37, 257, 260 = SozR 2200 § 1248 Nr. 3; BSGE 46, 279, 282 = SozR 2200 § 1248 Nr. 25; BSGE 76, 218, 221 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3; vgl auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in NJW 1988, 275, FamRZ 1981, 208, 209 sowie NVwZ 1989, 860).
  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Außerdem ist erforderlich, daß durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger seine Verpflichtungen nicht verletzt hätte (stRspr des BSG, vgl zuletzt Senatsurteil vom 15. August 2000 - B 9 VG 1/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen sowie BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 28).
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Für das Erziehungsgeldrecht ist nämlich bisher ungeklärt, ob nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts eine Bindung an den Antrag bereits, wenn er beschieden worden ist oder nach Erteilung des Widerspruchsbescheides, wenn der ergangene Bescheid bestandskräftig geworden ist (vgl insbesondere BSGE 60, 79, 82 f, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSGE 37, 257, 260 = SozR 2200 § 1248 Nr. 3; BSGE 46, 279, 282 = SozR 2200 § 1248 Nr. 25; BSGE 76, 218, 221 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3; vgl auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in NJW 1988, 275, FamRZ 1981, 208, 209 sowie NVwZ 1989, 860).
  • BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 3/91

    Erziehungsgeld - Einkommen - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R
    Diese Ausführungen haben für den nach neuem Recht zu beurteilenden Sachverhalt keine wegweisende oder gar entscheidungserhebliche Bedeutung (vgl zu dem Fall BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 5).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

  • BSG, 22.05.1974 - 12 RJ 8/74

    Bestimmung der Alters des Versicherten - Rechtskraft - Empfangsbedürftige

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf

  • LSG Bayern, 13.09.2001 - L 9 EG 10/99

    Gewährung von Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr eines Kindes;

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 13.12.2000 (Az.: B 14 EG 10/99 R) offengelassen, ob nach zwischenzeitlicher Geburt eines weiteren Kindes wirksam ein neuer Antrag auf Bundeserziehungsgeld für das zweite Lebensjahr eines Kindes gestellt werden kann.

    Der Rechtsprechung zum Erziehungsgeldrecht stelle sich die Aufgabe, zu klären, ob die hieraus erkennbaren Grundsätze generell auf das Erziehungsgeldrecht übertragbar seien und wie sie sich im Besonderen bei Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 4 BErzGG auswirkten (BSG vom 13.12.2000 a.a.O. S.6 f.).

    Damit beantwortet sich auch die vom BSG im Urteil vom 13.12.2000 (Az.: B 14 EG 10/99 R) a.a.O. aufgeworfene Frage, ob bei Ersetzbarkeit des Erstantrages durch einen zweiten Antrag nunmehr ausschließlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der zweiten Antragstellung nach § 5 Abs. 2 Satz 4 BErzGG zugrunde zu legen seien (S.6).

  • LSG Bayern, 27.02.2014 - L 7 AS 642/12

    Es ist umstritten, ob ein Antrag auf Arbeitslosengeld II nur bis zum Zugang des

    Das BSG hat im Urteil vom 13.12.2000, B 14 EG 10/99 R, zum Erziehungsgeld ebenfalls diese Auffassung vertreten.
  • LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - beitragspflichtige Beschäftigung als

    Die Verpflichtung des Leistungsträgers zur "spontanen" (und d.h.: nicht gezielt erfragten) Beratung setzt eine für diesen erkennbare, klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeit voraus, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig sein muss, dass sie ein verständiger Antragsteller mutmaßlich - wiederum nach "objektiven" Kriterien - genutzt hätte (vgl. - seinerzeit abweichend vom hier erkennenden Senat - BSG, Urt. vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 10/99 R - m.w.N. aus der Rspr. des BSG - Kurzwiedergabe in SGb 2001, 239; Volltext in JURIS-online verfügbar).

    Bei einer neuen, offenen und/oder noch unklaren oder aber unsicheren Rechtslage konnte aber eine Verpflichtung der Beklagten zur "Optimierungsberatung" nicht entstehen (vgl. hierzu auch BSG, Urt. vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 10/99 R -).

  • LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Außerdem ist erforderlich, dass durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger seine Verpflichtungen nicht verletzt hätte (vgl. statt vieler BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 EG 31/04

    Anspruch einer alleinerziehenden Mutter auf Erziehungsgeld; Berücksichtigung des

    Dies wird auch vom Bundessozialgericht ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 13.12.2000, B 14 EG 10/99 R).
  • LSG Bayern, 20.01.2005 - L 4 KR 25/02

    Anspruch auf Erstattung des Eigenanteils für Zahnersatz; Eröffnung des Rechtswegs

    Außerdem ist erforderlich, dass durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger seine Verpflichtungen nicht verletzt hätte (BSG vom 13.12.2000 SGb 2001, 239 m.w.Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des BSG).
  • SG Aachen, 04.09.2009 - S 6 R 200/08

    Neufeststellung der Altersrente eines als Vertriebener anerkannten Rumänen unter

    Ist nämlich die Auslegung maßgeblicher Rechtsvorschriften zweifelhaft und sind die damit verbundenen Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich entschieden, so scheidet die Verletzung einer Pflicht zur (Spontan)beratung aus (BSG, Urteil vom 13.12.2000, B 14 EG 10/99 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 296/08

    Zugangsfaktor; Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; sozialrechtlicher

    Der von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. z. B. BSG Urteil vom 13. Dezember 2000, Az. B 14 EG 10/99 R, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 26. Januar 2000, Az. B 13 RJ 37/98 R, SozR 3-5910 § 91a Nr. 7; BSG Urteil vom 12. Juni 1992, Az. 11 RAr 65/91, BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8; BSG Urteil vom 23. Juli 1986, Az. 1 RA 31/85, BSGE 60, 158, 164 = SozR 1300 § 44 Nr. 23) entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt folgendes voraus:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2001 - L 13 EG 34/00

    Anspruch auf Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

    Außerdem ist es erforderlich, dass durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand wiederhergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger seine Verpflichtung nicht verletzt hätte (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG),vgl. nur Urteil vom 22.10.1996, Az.: 13 RJ 69/95, NZS 1997, 283 ff., Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 V 12/99 R, Urteil vom 13.12.2000 B 14 EG 10/99 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2004 - L 5 AL 3355/03

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Antragsfrist für Leistungen

    Eine Pflicht zur spontanen Beratung setzt auch eine für die Verwaltung erkennbare, klar zu Tage getretene Gestaltungsmöglichkeit voraus, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig war, dass sie ein verständiger Antragsteller mutmaßlich genutzt hätte (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 10/99 R -).
  • LSG Thüringen, 18.08.2003 - L 6 P 255/01

    Gewährung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung; Wandelung des

  • LSG Berlin, 23.11.2004 - L 13 V 6/04
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