Rechtsprechung
BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Erziehungsgeldanspruch - Arbeitslosengeldbezug - befristete Teilzeitbeschäftigung - gesetzliche Gleichstellung - volle Erwerbstätigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Härtefallklausel
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung von Erziehungsgeldbewilligung wegen Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs.2 Nr.1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) - Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub - Kündigungsschutz im Erziehungsurlaub
- Judicialis
BErzGG § 2 Abs 2 Nr 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erziehungsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 1999, 278
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84
Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein atypischer Fall dann anzunehmen, wenn die Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung verbundenen Nachteile von den Normalfällen der in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nrn 1 bis 4 SGB X geregelten Tatbestände signifikant abweichen und der Leistungsempfänger durch die rückwirkende Aufhebung in eine Notlage gerät (BSGE 59, 111, 116 = SozR 1300 § 48 Nr. 19).
- BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R
Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen …
bb) Zutreffend geht das LSG in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG und des BVerwG sowie der einhelligen Auffassung im Schrifttum davon aus, dass das Wort "soll" in § 48 Abs. 1 S 2 SGB X bedeutet, dass der Leistungsträger in der Regel den Verwaltungsakt rückwirkend aufheben muss, er jedoch in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann (…vgl BSG Urteile vom 5.10.2006 - B 10 EG 6/04 R - BSGE 97, 144 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 8 RdNr 18 und vom 13.5.1998 - B 14 EG 9/97 R - SozR 3-7833 § 2 Nr. 7 S 38; BVerwG Beschluss vom 20.2.1986 - 5 ER 265/84 - Juris RdNr 5 mwN;… Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 48 RdNr 20 mwN) . - BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 20/12 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger - Nichtigkeit des …
Von einer Gleichstellung mit einer vollen Erwerbstätigkeit hat der Gesetzgeber den Bezug von Alhi seinerzeit noch vollständig ausgenommen (vgl dazu BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 9/97 R - SozR 3-7833 § 2 Nr. 7 S 34 mwN) . - BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R
Krankenversicherung der Arbeitslosen - Versicherungspflicht - Arbeitsloser - …
- BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter …
Der Senat hat auch geprüft, ob er - gegen den Willen des Gesetzgebers - die Härtefallregelung des § 89 BVG verfassungskonform anwenden muß (s dazu BVerfGE 65, 116, 125, 128f; 80, 286, 293 ff; BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 4/97 R
Anspruch auf Erziehungsgeld bei Arbeitslosengeldbezug
Der Alg-Bezug schließt auch in jenem Fall den Anspruch auf Erzg aus, weil sich die Fälle darin unterscheiden, daß im gesetzlich geregelten Fall der Arbeitsplatzverlust plötzlich erfolgt, während er bei einem befristeten Arbeitsverhältnis vorhersehbar ist und damit weniger hart erscheint (vgl Urteil des Senats vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).