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   BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R   

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BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R (https://dejure.org/2000,2528)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R (https://dejure.org/2000,2528)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2000 - B 14 KG 2/99 R (https://dejure.org/2000,2528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kindergeld - Bürgerkriegsflüchtling - Wohnsitz - Aufenthalt - Bosnien-Herzegowina - Abkommen - Jugoslawien

  • Judicialis

    BKGG § 1 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R

    Anspruch auf Kindergeld für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Der Senat gibt die seinen Urteilen vom 19. November 1997 (14/10 RKg 19/96 - ZAR 2000, 18) und vom 22. Januar 1998 (B 14 KG 2/97 R) zugrundeliegende abweichende Rechtsauffassung auf.

    Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).

    Die Tochter A hat zwar - nach dem Maßstab des § 30 Abs. 1, 3 SGB I iVm dem BKGG (vgl dazu zuletzt das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -) - ebensowenig wie der Kläger selbst seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96

    Familienversicherung bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) ist, ohne sich mit dieser Frage näher zu befassen von der Anwendbarkeit des Abk im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina ausgegangen, obwohl die zuständigen Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) der durch die Regierungen erklärten Weiteranwendung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nicht in Form eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ) zugestimmt haben (vgl außerdem die Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats über die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Kroatien : BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7 und BSGE 80, 108 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 22 sowie des 13. Senats für die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Slowenien : Urteil vom 3. November 1994 - 13 RJ 61/93 = SozSich 1997, 75).

    Die Forderung des Art. 3 Abs. 1 Abk nach einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) dient lediglich der Abgrenzung des uneingeschränkt berechtigten Personenkreises zu solchen Personen, die sich außerhalb der Gebiete beider Vertragsstaaten gewöhnlich aufhalten (Art. 3 Abs. 2 Abk).

    Die Anspruchsvoraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Abk bei einem Aufenthalt des Kindes im anderen Vertragsstaat aber nicht (vgl dazu für das Krankenversicherungsrecht BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11: Anspruch eines Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien-Herzegowina auf Familienbeihilfe für Angehörige trotz fehlenden Inlandsaufenthaltes).

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Dieser Anspruch auf Inlandskindergeld läßt sich im vorliegenden Revisionsverfahren allerdings nicht durchsetzen, weil der Senat das allein von der Beklagten angegriffene Urteil nicht zu deren Ungunsten ändern durfte (sog Verbot der reformatio in peius, vgl dazu BSGE 53, 284, 287 = SozR 5550 § 15 Nr. 1; BSGE 58, 263, 266 = SozR 2200 § 1237 Nr. 20).
  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 12/80

    Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung;

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Dieser Anspruch auf Inlandskindergeld läßt sich im vorliegenden Revisionsverfahren allerdings nicht durchsetzen, weil der Senat das allein von der Beklagten angegriffene Urteil nicht zu deren Ungunsten ändern durfte (sog Verbot der reformatio in peius, vgl dazu BSGE 53, 284, 287 = SozR 5550 § 15 Nr. 1; BSGE 58, 263, 266 = SozR 2200 § 1237 Nr. 20).
  • FG Münster, 28.04.1998 - 6 K 4223/97
    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 63/96

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nach Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) ist, ohne sich mit dieser Frage näher zu befassen von der Anwendbarkeit des Abk im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina ausgegangen, obwohl die zuständigen Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) der durch die Regierungen erklärten Weiteranwendung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nicht in Form eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ) zugestimmt haben (vgl außerdem die Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats über die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Kroatien : BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7 und BSGE 80, 108 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 22 sowie des 13. Senats für die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Slowenien : Urteil vom 3. November 1994 - 13 RJ 61/93 = SozSich 1997, 75).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 61/93

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise geltend

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) ist, ohne sich mit dieser Frage näher zu befassen von der Anwendbarkeit des Abk im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina ausgegangen, obwohl die zuständigen Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) der durch die Regierungen erklärten Weiteranwendung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nicht in Form eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ) zugestimmt haben (vgl außerdem die Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats über die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Kroatien : BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7 und BSGE 80, 108 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 22 sowie des 13. Senats für die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Slowenien : Urteil vom 3. November 1994 - 13 RJ 61/93 = SozSich 1997, 75).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 8/97 R

    Zahlungsanspruch auf Regelaltersrente nach DDRVtrV Art. 7 Abs. 7 ausgeschlossen

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Eines Transformationsgesetzes nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG bedurfte es nicht (vgl demgegenüber zur Fortgeltung der von der DDR geschlossenen Sozialabkommen nach Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland: BSGE 83, 19, 22 f und 224, 229 f = SozR 3-8100 Art. 12 Nrn 1 und 3 sowie BSG, Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 8/97 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 16. Dezember 1999 - B 14 KG 1/99 R - (zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) entschieden, daß das Abk im Verhältnis zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiter anzuwenden ist (vgl die Bekanntmachung über die Fortgeltung: BGBl II 1994, S 326).
  • FG Hessen, 11.08.1998 - 2 K 1399/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Vorliegen einer

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
    Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 4/98 R

    Weitergeltung des DDRUdSSRSozwVtr im Bereich der Rentenversicherung

  • BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 19/96

    Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung und Anspruch auf Kindergeld -

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80

    Versicherungszugehörigkeit - Zivilbedienstete - Streitkräfte - Belgien

  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 18/97

    Rechtsbehelfsbelehrung - Einlegung - Sozialversicherungsabkommen - Ausländischer

  • FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95

    Gewährung eines Rabattfreibetrags für geldwerten Vorteil eines zinslosen

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum

    Nunmehr habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Entscheidung vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und 3/99 R "uns" aufgrund des deutsch-jugoslawischen Abkommens ein Recht auf Kindergeld für Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung und des Arbeitslosengeldbezugs anerkannt.

    Es war der Auffassung, dass dem Kläger im genannten Zeitraum ein Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG in Verbindung mit dem deutsch-jugoslawischen Abkommen zustehen hätte können (Urteil des BSG vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R), für die Zeit von September 1994 bis März 1995 sogar allein auf der Grundlage des BKGG.

    Der 14. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R (letzteres in SozR 3-5870 § 1 Nr. 18) kundgetan, dass er seine bisherige Rechtsprechung - genannt wurden die Urteile vom 19.11.1997 - 14/10 RKg 19/96 und vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R - aufgibt und bei Bürgerkriegsflüchtlingen (offen soll dies bei Asylbewerbern bleiben), sofern sie Arbeitnehmer sind oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen (Art. 28 Abs. 1 des Abkommens), die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 BKGG a.F. für gegeben ansieht.

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05

    Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei

    Mit dem hiergegen erhobenen Einspruch vom 17.04.2001 - vom Bevollmächtigten des Klägers wurde ein vom Kläger selbst im Jahre 1993 gestellter und abgelehnter Kindergeldantrag behauptet - wurde erstmals unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (gemeint wohl Urteil des BSG vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und 3/99 R) auch Kindergeld für die von der Beigeladenen in die erste Ehe mitgebrachten zwei Kinder ab 1993 beantragt, weil der Kläger von April 1993 bis August 1997 beschäftigt gewesen oder Arbeitslosengeld bezogen habe.

    Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 12.04.2000, a.a.O. - erfahren habe der Kläger hiervon im Januar oder Februar 2001 über bosnische Organisationen - hätten sie ("wir") Kenntnis erhalten, dass sie ("wir") betrogen worden seien.

    Der 14. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R (letzteres in SozR 3-5870 § 1 Nr. 18) kundgetan, dass er seine bisherige Rechtsprechung - genannt wurden die Urteile vom 19.11.1997 - 14/10 RKg 19/96 und vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R - aufgibt und bei Bürgerkriegsflüchtlingen (offen soll dies bei Asylbewerbern bleiben), sofern sie Arbeitnehmer sind oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen (Art. 28 Abs. 1 des Abkommens), die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 BKGG a.F. für gegeben ansieht.

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 10/05

    Anspruch eines Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung auf Kindergeld; Anspruch des

    Da "wir" Vertrauen in die deutschen Behörden gehabt hätten, sei alles so gelassen worden, bis das Bundessozialgericht mit Urteil vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R - entschieden habe, dass Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien aufgrund des zwischenstaatlichen deutsch-jugoslawischen Abkommens bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der BRD Anspruch auf Kindergeld gehabt hätten.

    Als Kriegsflüchtling aus Ex-Jugoslawien habe aufgrund des deutsch-jugoslawischen Abkommens ein Kindergeldanspruch bestanden, wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R - entschieden habe.

    Der 14. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R (letzteres in SozR 3-5870 § 1 Nr. 18) kund getan, dass er seine bisherige Rechtsprechung - genannt wurden die Urteile vom 19.11.1997 - 14/10 RKg 19/96 und vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R - aufgibt und bei Bürgerkriegsflüchtlingen (offen soll dies bei Asylbewerbern bleiben), sofern sie Arbeitnehmer sind oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen (Art. 28 Abs. 1 des Abkommens), die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 BKGG a.F. für gegeben ansieht.

  • LSG Bayern, 17.05.2010 - L 14 KG 2/09

    Kindergeldanspruch - Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien-Herzegowina -

    Für die Monate Juli sowie September und Oktober 1997 (Monat der Ausreise) bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteile vom 12. April 2000, Az.: B. 14 KG 2/99 R und 3/99 R) kein Anspruch auf Kindergeld, weil der Kläger, der sich als Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland mit einer ausländerrechtlichen Duldung aufgehalten habe, in diesen Monaten weder eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt noch Arbeitslosengeld bezogen habe (Bescheid vom 3. April 2001).

    Nach dem Urteil des BSG vom 12. April 2000, Az.: B 14 KG 2/99 R habe der Kläger als Kriegsflüchtling aber aufgrund des DJSVA von Anfang an Anspruch auf Kindergeld gehabt.

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld

    Diese Entscheidung hat der Senat dann mit Beschluß vom 15. August 2000 aufgehoben, weil die Vorlagefrage für den Rechtsstreit nicht mehr entscheidungserheblich war, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Urteilen vom 12. April 2000 (B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R - letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung Kg nach Abkommensrecht für die Zeiten zuerkannt hat, in denen sie in Deutschland Arbeitnehmer waren und weiter sind.
  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 1/04

    Anspruch auf das "sozialrechtliche" Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen

    Dem Kläger hätte auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG-Urteils vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R - nach dem deutsch-jugoslawischen Abkommen Kindergeld zustehen können, diese Ansprüche seien jedoch nach § 45 Abs. 1 verjährt.

    Erst mit Urteilen des BSG vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 und 3/99 R wurde diese Rechtsauffassung zum Abkommensrecht aufgegeben, weil - bei Arbeitnehmereigenschaft des Kindergeld-Antragstellers im Sinne der deutschen Vorschriften - durch vertragliche Gleichstellung von Gebieten und Staatsangehörigen der Vertragsparteien (Art. 2 Abs. 1 Buchstabe d, Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a und Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens) es nur kindergeldschädlich sein könne, wenn Antragsteller und Kinder sich außerhalb des Gebietes beider Vertragsparteien aufhielten.

  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 5/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf "sozialrechtliches" Kindergeld gemäß § 1 Abs.

    Erst mit Urteilen des BSG vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 und 3/99 R wurde diese Rechtsauffassung aufgegeben.

    Das BSG hat keineswegs in seinen Urteilen vom 12.04.2000 (a.a.O.) ausgesprochen, dass die von Gesetzes wegen zu beachtenden Fristen unerheblich seien; vielmehr kam es in dem entschiedenen Fall nicht auf diese Fristen an, weil der dortige Kläger rechtzeitig das Kindergeld beantragt und dann gegen die ablehnenden Bescheide der Beklagten mit Widerspruch, Klage und Revision vorgegangen ist.

  • BSG, 15.08.2000 - B 14 KG 5/99 R

    Rücknahme der EuGH-Vorlage - Kindergeldanspruch - türkischer Staatsangehöriger -

    In zwei Urteilen vom 12. April 2000 (B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R - letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) hat der Senat Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung Kindergeld nach Abkommensrecht für die Zeiten zuerkannt, in denen sie in Deutschland Arbeitnehmer waren bzw weiter sind.
  • LSG Bayern, 14.12.2006 - L 14 KG 7/06

    Auslegung einer Vollmacht zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Nichtzahlung

    Weitere schriftliche Kindergeldanträge wurden weder von der ersten noch von der zweiten Ehefrau und vom Kläger erst im Jahre 2001 gestellt, nachdem er von den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und 3/99 R - erfahren hatte.
  • BSG, 28.03.2002 - B 10 EG 2/01 B

    Anwendbarkeit des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens auf

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 12. April 2000 - B 14 Kg 2/99 R - geltend macht, ihr Anspruch auf durchgehende Leistungen ergebe sich unabhängig von einem Aufenthaltstitel aus dem - im Verhältnis zu Mazedonien fortgeltenden - deutsch-jugoslawischen Abkommen über soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968, behauptet sie lediglich, das Berufungsurteil sei falsch.
  • FG Nürnberg, 02.02.2005 - V 243/00

    Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - L 13 EG 19/06
  • FG Hessen, 28.05.2002 - 2 K 3432/01

    Kindergeld; Bescheid; Bestandskraft; rückwirkende Gewährung - Rückwirkende

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2002 - L 11 EG 767/02
  • FG München, 19.02.2003 - 9 K 1323/02

    Kein Kindergeldanspruch nach dem Sozialabkommen zwischen der Bundesrepublik

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