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   BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R   

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https://dejure.org/1999,1242
BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R (https://dejure.org/1999,1242)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R (https://dejure.org/1999,1242)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1999 - B 14 KG 6/97 R (https://dejure.org/1999,1242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger - Verwaltungsakt - Tod des Berechtigten - Erledigung des Verwaltungsakts - Vertrauensschutz - Aufhebung des Verwaltungsakts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Kindergeld - Kindergeldkasse - Abzweigung - Schwerbehinderte - Kosten der Unterbringung - Tod des Kindergeldberechtigten

  • Judicialis

    SGB X § 50; ; SGB X § 103; ; SGB X § 50 Abs 2; ; SGB X § 39 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit der Leistungsbewilligung beim Tod des Kindergeldberechtigten, Erstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 16
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85

    Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R
    Da der Erstattungsanspruch der Beklagten somit in den speziellen Anwendungsbereich des § 50 Abs. 2 SGB X fällt, ist ein Rückgriff auf einen fraglichen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ersatz- bzw Erstattungsanspruch, den das LSG angewandt hat, ebenso ausgeschlossen wie die (entsprechende) Anwendung des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts nach §§ 812 ff Bürgerliches Gesetzbuch (so auch BVerwGE 78, 165, 169; Hofe SGb 1990, 527, 528; aA SG Itzehoe Breithaupt 1986, 401).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R
    Die Frage, ob diese Vorschrift darüber hinaus sachlich auch für außerhalb derartiger Sozialleistungsverhältnisse erbrachte irrtümliche oder fehlgeleitete Zahlungen von Sozialleistungsträgern gilt, es also bereits ausreicht, wenn die Leistung die Sphäre des Sozialleistungsträgers mit dessen Willen zur öffentlich-rechtlichen Leistung verlassen hat (so tendenziell BSGE 55, 250 = SozR 1300 § 50 Nr. 3; Hofe SGb 1990, 527, 529 mwN), kann offenbleiben.
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90

    Erstattung erbrachter Sozialleistungen bei rückwirkender Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R
    Sein Recht beschränkt sich auf die Empfangsberechtigung; sie ist in ihrem Bestand und ihrer Höhe streng akzessorisch zu dem Leistungsanspruch (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10; von Einem SGb 1994, 261).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R
    Dabei bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, in welchem Umfang und mit welchen Maßgaben jeder einzelne Teil der gesetzlichen Regelungen über die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts (§ 45 SGB X) und die Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X) auf den Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X anzuwenden sind (vgl dazu zB BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 17; Steinwedel aaO RdNrn 31 ff).
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Die Bindungswirkung der Rentenbewilligung vermag die Zahlungen nicht zu rechtfertigen, weil sich der diesbezügliche Verwaltungsakt mit dem Tod der Rentenberechtigten ohne Aufhebungsbescheid erledigt hat (vgl zB BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f; BSGE 103, 206 = SozR 4-2600 § 118 Nr. 10, RdNr 13) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Die Bindungswirkung der Rentenbewilligung vermag die Zahlungen nicht zu rechtfertigen, weil sich der diesbezügliche Verwaltungsakt mit dem Tod der Rentenberechtigten auch ohne Aufhebungsbescheid auf andere Weise gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat (vgl zB BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 63; BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 9 RdNr 15, Nr. 10 RdNr 13 und Nr. 11 RdNr 20) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Der durch Verwaltungsakt geltend zu machende Rückforderungsanspruch ist insoweit nur die Umkehrung des Leistungsakts der bewilligten Witwenrente, die sich mit dem Tode der Leistungsberechtigten nach § 39 Abs. 2 SGB X "auf andere Weise" erledigt hat (vgl Senatsurteile vom 5.2.2009 - B 13/4 R 91/06 R - RdNr 13; vom 13.11.2008 - SozR 4-2600 § 118 Nr. 9 RdNr 15; BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 63).
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