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   BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R   

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https://dejure.org/1998,5420
BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R (https://dejure.org/1998,5420)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R (https://dejure.org/1998,5420)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - B 14 KG 7/97 R (https://dejure.org/1998,5420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch - Einkommensgrenze - Ausbildungshilfe - Fahrtkosten - Anrechnung - Sonderregelung - fehlende Fähigkeit - Selbstunterhalten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung gewähtem Kindergelds wegen gleichzeitigem Erhalts einer Auszubildenden von Ausbildungsgeld für die Teilnahme an einer berufsfördernden Bildungsmaßnahme - Kostenerstattungen für Familienheimfahrten - Pauschal ertstattete Fahrtkosten alsTeil ...

  • Judicialis

    BKGG § 2 Abs 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten für Familienheimfahrten als anrechnungspflichtige Ausbildungshilfen beim Kindergeldanspruch, Entlohnung unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BKGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Zukunft -

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 38/95) deutlich gemacht, daß eine Entlohnung unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG nur dann beachtlich ist, wenn dies Folge der Behinderung ist, nicht aber wenn das Entgelt im Hinblick auf die Ausbildung festgesetzt wurde und die Art der Ausbildung sowie die sonstigen Umstände erwarten lassen, daß der Behinderte nach dem Abschluß der Ausbildung in der Lage sein wird, sich selbst zu unterhalten.
  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95

    Regelungslücke des § 11 Abs. 3 S. 2 und 3 BKGG hinsichtlich vorläufiger

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R
    Der zweite Bescheid hat den ersten auch nicht geändert oder ersetzt, wie es § 96 SGG verlangt (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 14/95).
  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85

    Ermessen - VA mit Dauerwirkung - Vermögenswirksame Leistungen

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R
    Danach kam es darauf an, ob die vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten zu den Bruttobezügen aus dem Ausbildungsverhältnis zählten, was verneint wurde (vgl Urteil vom 24. September 1986, 10 RKg 9/85 = SozR 5870 § 2 Nr. 47).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 27/95

    Kindergeld - Einkommensgrenze - Ausbildungsvergütung - Ausbildungsbeihilfe

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 27/95) entschieden, daß dieser Wertung die frühere Rechtsprechung zur Behandlung von Fahrtkostenerstattungen bei der Ermittlung des anrechnungspflichtigen Entgelts des Kindes nicht entgegensteht, weil ihr die frühere Rechtslage (vor dem Inkrafttreten des 1. SKWPG) zugrunde lag.
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 17/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Daher kann die Frage offenbleiben, ob die Gleichstellungsregelung des Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 auf einer ausreichenden Ermächtigung im EG-Vertrag beruht und nicht nur dann gilt, wenn ein Flüchtling aus einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen wechselt, sondern auch schon dann, wenn er - wie hier - aus einem nicht zur EG gehörenden Staat in einen EG-Mitgliedstaat einreist, er also von der Freizügigkeitsregelung innerhalb der EG gar keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb kein EG-interner grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist (verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 12; vgl inzwischen aber auch Vorlagebeschluß des Senats zum EuGH vom 15. Oktober 1998, B 14 KG 7/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Daher kann die Frage offenbleiben, ob die Gleichstellungsregelung des Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 auf einer ausreichenden Ermächtigung im EG-Vertrag beruht und nicht nur dann gilt, wenn ein Flüchtling nach seiner Anerkennung aus einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen wechselt, sondern auch schon dann, wenn er - wie hier - aus einem nicht zur EG gehörenden Staat in einen EG-Mitgliedstaat einreist, er also von der Freizügigkeitsregelung innerhalb der EG gar keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb kein EG-interner grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist (verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 12; vgl inzwischen aber auch Vorlagebeschluß des Senats zum EuGH vom 15. Oktober 1998, B 14 KG 7/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 10/97 R

    Kindergeld - Reisekostenzuschuß - einmalige Zuwendung - Anrechnung

    Zwar hat der Senat bereits mit den Urteilen vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 27/95 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 38) und 22. Januar 1998 (B 14 KG 7/97 R) entschieden, daß auch Fahrtkosten für Familienheimfahrten bzw pauschal erstattete Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte zu den als Ausbildungshilfen gewährten Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln iS des § 2 Abs. 2 Satz 3 BKGG zählen.
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