Rechtsprechung
   BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den Heizkosten für Warmwasseraufbereitung bzw Haushaltsenergie - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Empfehlung des Deutschen Vereins - kein antizipiertes Sachverständigengutachten

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung; Empfehlungen des Deutschen Vereins; kein antizipiertes Sachverständigengutachten; Einzelfallprüfung; Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung; Abschlag bei den Unterkunftskosten für Haushaltsenergie

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  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Empfehlungen des Deutschen Vereins - kein antizipiertes Sachverständigengutachten - Einzelfallprüfung - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den Unterkunftskosten für Haushaltsenergie

  • NWB SteuerXpert START

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Festlegung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung unter Nutzung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge eV

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden

  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.2.2008)

    Kein Zusätzliches Geld für warmes Wasser // Kosten sind in Arbeitslosen-Regelleistung enthalten

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  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 7.4.2008)

    Kosten für Haushaltsenergie (Strom und Warmwasser) können zu höheren Ansprüchen führen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Mit warmem Wasser übergießt die Agentur nicht zusätzlich

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Leistungen: Kosten für Haushaltsenergie können grundsätzlich von den Unterkunftskosten abgezogen werden

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 27.02.2008, Az.: B 14/7b AS 64/06 R (Mehrbedarf, kostenaufwändige Ernährung)" von Prof. Dr. Angela Busse, original erschienen in: SGb 2009, 165 - 168.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (137)  

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R  

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Insofern wird man ihm auch hierbei den bereits bei der Festsetzung der Höhe der Regelleistungen zustehenden Gestaltungsspielraum einräumen müssen (grundlegend BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3; Urteil des Senats vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 64/06 R -).

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2008 (B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R) im Einzelnen begründet hat, sind die Kosten der Warmwasserbereitung zwar in der Regelleistung gemäß § 20 Abs. 2 SGB II enthalten.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 (B 14/7b AS 64/06 R) im Einzelnen dargelegt, dass den "Empfehlungen" des Deutschen Vereins hinsichtlich der Krankenkostzulagen keine normative Wirkung zukommt.

    Insbesondere handelt es sich bei den "Empfehlungen" des Deutschen Vereins auch nicht um antizipierte Sachverständigengutachten (vgl im Einzelnen BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 64/06 R - RdNr 26 f).

    Dieser Grundsatz findet in § 21 Abs. 5 SGB II keinen Niederschlag (vgl auch BSG Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 64/06 R - RdNr 28).

    Hier bietet sich an, den Wert von 7, 1 % zu Grunde zu legen, mit dem die Werte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 auf die Regelleistung 2005 hochgerechnet worden sind (vgl hierzu Urteil des Senats vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 64/06 R - RdNr 30).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R  

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Es hat im Grundsatz zu Recht für die Feststellung, ob und in welchem Umfang dem Beigeladenen ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II zusteht, die Empfehlungen des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Jahr 1997 zu Grunde gelegt (vgl Urteile des Senates vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R und B 14/7b AS 64/06 R).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R  

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II;

    Unabhängig von der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob die Empfehlungen 2008 als antizipiertes Sachverständigengutachten anzusehen sind (bejahend zB Sächsisches LSG vom 27.8. 2009 - L 3 AS 245/08 - und vom 22.6. 2009 - L 7 AS 250/08; Bayerisches LSG vom 23.4. 2009 - L 11 AS 124/08; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 9.3. 2009 - L 8 AS 68/08; offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.3. 2010 - L 19 [20] AS 50/09 - und vom 4.10.2010 - L 19 AS 1140/10), können die Empfehlungen 2008 jedenfalls als Orientierungshilfe dienen und es sind weitere Ermittlungen im Einzelfall nur dann erforderlich, sofern Besonderheiten, insbesondere von den Empfehlungen abweichende Bedarfe, substantiiert geltend gemacht werden (so bereits zu den Empfehlungen 1997: BSG vom 27.2. 2008 - B 14/7b AS 64/06 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 S 7 f).

    Da die Empfehlungen des Deutschen Vereins keine Rechtsnormqualität aufweisen (BSG vom 27.2. 2008 - B 14/7b AS 32/06 R - BSGE 100, 83, 89 f = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6 S 44 und - B 14/7b AS 64/06 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 S 6 f), gibt es auch keine Hinderungsgründe, die darin enthaltenen medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse auch mit den Ergebnissen der Amtsermittlung zu vergleichen bzw in diese einfließen zu lassen, wenn diese Zeiträume betreffen, die vor der Veröffentlichung der neuen Empfehlungen am 1.10.2008 lagen (so bereits Sächsisches LSG vom 26.2. 2009 - L 2 AS 152/07; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 9.3. 2009 - L 8 AS 68/08).

    Zwar folgt hieraus nicht, dass die Bescheide durch den erkennenden Senat zu Lasten der Klägerin zu ändern waren, denn einer solchen Änderung steht das Verbot der reformatio in peius entgegen (vgl BSG vom 27.2. 2008 - B 14/7b AS 64/06 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 S 8; BSG vom 19.2. 2009 - B 4 AS 48/08 R - BSGE 102, 274, 281 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 18 S 130).

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