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   VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234   

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VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234 (https://dejure.org/2009,74608)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16.02.2009 - B 2 E 08.1234 (https://dejure.org/2009,74608)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - B 2 E 08.1234 (https://dejure.org/2009,74608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    1. Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Kapazität einer öffentlichen Einrichtung setzt wesensnotwendig voraus, dass auch ein Zulassungsanspruch zu der Einrichtung in Betracht kommt.2. Die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO bei einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch hinsichtlich der Kapazität einer öffentlichen Einrichtung; Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Beschlussfassung des Stadtrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234
    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28.3.1969 (BVerwGE 31, 368 ff.) müsse auch im vorliegenden Fall eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bejaht werden.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein bereits gestellter Antrag einer politischen Partei auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung, die in der Vergangenheit politischen Parteien zur Verfügung gestellt wurde, nach bisher geltenden Grundsätzen beschieden werden muss, wenn sich nach Antragstellung die Überlassungspraxis ändert (BVerwG vom 28.3.1969 = BVerwGE 31, 368 ff.).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234
    Auch dann wäre aber zu berücksichtigen, dass verfassungsrechtlich nur das betätigte Vertrauen schutzwürdig ist, also die "Vertrauensinvestition" die zur Erlangung einer Rechtsposition geführt hat (BVerfG vom 5.5.1987 = BVerfGE 75, 246 ff.).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234
    Nach Auffassung des Gerichts steht dem auch die Rechtsprechung des 2. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.1.2009 - 2 N 08.124) nicht entgegen, wonach im Fall einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes einen gravierenden Verstoß gegen tragende Verfahrensprinzipien des Kommunalverfassungsrechts darstellt, der die Ungültigkeit des Satzungsbeschlusses zur Folge hat.
  • VGH Bayern, 06.08.2008 - 4 CE 08.2070

    Öffentliche Einrichtung; Gemeindehalle; Widmung; Anspruch auf Überlassung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234
    Im Grundsatz ist allgemein anerkannt, dass eine Gemeinde die Widmung ihrer Einrichtungen jederzeit für die Zukunft ändern kann (BayVGH vom 6.8.2008 - 4 CE 08.2070; Gassner, VerwArch 1994, 533 ff.; Köster, KommJur 2007, 244 ff.).
  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234
    a) Zwar ist es grundsätzlich zutreffend, dass dem Antragsteller allgemein ein Anspruch auf Nennung noch freier Termine für die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung zusteht (vgl. nur BayVGH vom 14.1.2008 - 4 CE 08.60).
  • OVG Thüringen, 16.09.2008 - 2 EO 490/08

    Nutzung einer Stadthalle durch politische Partei

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234
    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Verwaltungsrechts, wonach neues Verfahrensrecht und neues materielles Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens regelmäßig auch bereits anhängige Verfahren erfasst (ThürOVG vom 16.9.2008 - 2 EO 490/08 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Unabhängig von der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen - und hier offen zu lassenden - Frage, ob Art. 52 Abs. 2 GO als bloße Ordnungsvorschrift anzusehen ist, sodass dessen Missachtung ggf. von vornherein nicht zur Unwirksamkeit des Ratsbeschlusses führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2000 - 4 ZB 97.1313 u. 4 C 97.1396 - BayVBl. 2000, 695 - juris Rn. 5 mw.N.; VG Bayreuth, B.v. 16.2.2009 - B 2 E 08.1234 - juris Rn. 34 f.; a.A. für einen Satzungserlass BayVGH, 26.1.2009 - 2 N 08.124 - BayVBl. 2009, 344 = juris Rn. 8; zuletzt offenlassend BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 4 CS 15.381 - NVwZ-RR 2015, 627= juris Rn. 13; VG Würzburg, U.v. 19.4.2016 - W 4 K 15.524 - juris Rn. 19), ist einer bayerischen Gemeinde - und so auch hier der Beklagten - bei der Anwendung und Auslegung der Rechtsbegriffe "Wohl der Allgemeinheit" und "berechtigte Ansprüche Einzelner" ein gewisser Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum eingeräumt (BayVGH, B.v. 20.4.2015 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.; VG Würzburg, U.v. 19.4.2016 a.a.O. Rn. 22 ff.; Gaß, BayVBl. 2016, 463/465).
  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 CE 08.60 - juris, Rn. 5; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. Februar 2009 - B 2 E 08.1234 -, juris, Rn. 27; VG N. , Beschluss vom 14. März 2017 - 2 L 493/17 -, juris, Rn. 9; VG Köln, Beschluss vom 15. August 2018 - 14 L 1741/18 -, juris, Rn. 33.
  • VG Bayreuth, 22.06.2016 - B 5 M 16.115

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzung wegen Interessenskollision eines

    Die Antragsgegnerin habe anwaltliche Vertretungen vor dem Verwaltungsgericht zur Abwehr von Forderungen Dritter übertragen, so z. B. gegen die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (B 2 E 08.244 und B 2 E 08.1234), gegen eine Dienstunfallanerkennung (B 5 K 13.896), gegen Zuwendungsrückforderungen des Freistaates Bayern (B 5 K 12.299), wegen Ordnungs- bzw. Zwangsgeldverhängung/Unterlagenherausgabe (B 5 K 14.551, 550, 518) sowie in der Klage, die der hiesigen Kostensache zugrunde lägen (B 5 K 13.640; 4 ZB 15.1510).
  • VG Bayreuth, 26.01.2015 - B 5 S 14.549

    Anordnung gegenüber einem Gemeinderatsmitglied zur Herausgabe von amtlichen

    Das erkennende Gericht ist jedoch der Auffassung, dass diese auf Beschlussfassungen im Rahmen des Normerlasses entwickelte Rechtsprechung nicht auf Gemeinderatsbeschlüsse zum Erlass eines Verwaltungsaktes zu übertragen ist (so: VG Bayreuth, B.v. 16.2.2009 - 2 E 08.1234 - juris RdNrn. 34 f.; a.A. Pahlke, BayVBl 2010, 357/361).
  • VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.550

    Anordnung gegenüber einem Gemeinderatsmitglied zur Herausgabe von amtlichen

    Das erkennende Gericht ist jedoch der Auffassung, dass diese auf Beschlussfassungen im Rahmen des Normerlasses entwickelte Rechtsprechung nicht auf Gemeinderatsbeschlüsse zum Erlass eines Verwaltungsaktes zu übertragen ist (so: VG Bayreuth, B.v. 26.1.2015 - B 5 S 14.549 - juris Rn. 30; B.v. 16.2.2009 - B 2 E 08.1234 - juris Rn. 34 f.; a.A. Pahlke, BayVBl 2010, 357/361).
  • VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00667
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit stellt einen Gesetzesverstoß dar, der nach neuerer Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtswirksamkeit unter Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zustande gekommener Beschlüsse berühren kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.1.2009, Az. 2 N 08.124; einschränkend VG Bayreuth, Beschluss vom 16.2.2009, Az. B 2 E 08.1234; juris).
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