Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.1996 - B 2 S 240/96 |
Zitiervorschläge
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - B 2 S 240/96 (https://dejure.org/1996,28774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,28774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2004 - 2 M 232/04
Regelmäßig kein Sofort-Vollzug bei baurechtlichen Eingriffs-Verwaltungsakten
Sie erfordert darüber hinaus gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - in materieller Hinsicht - das Vorliegen eines besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Vollziehung (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 80 RdNr. 90 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen), das über das allgemeine Interesse am Verwaltungsakt selbst hinausgehen muss und das von der Behörde in der Regel "schlüssig" zu rechtfertigen ist (OVG LSA, Beschl. v. 16.08.2001 - 2 M 462/00 -, unter Hinweis auf OVG LSA, Beschl. v. 08.10.1996 - B 2 S 240/96 - [Nachahmungsgefahr]). - VG Magdeburg, 15.05.2013 - 4 B 98/13
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahnenmasten
Insbesondere reicht zur Begründung des Sofortvollzugs bei Maßnahmen der Bauaufsicht grundsätzlich ein Hinweis auf eine bei illegaler Nutzung in der Regel bestehende Nachahmungsgefahr aus (vgl. hierzu OVG LSA, Beschluss vom 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, LKV 2012, 571 und Beschluss vom 08.10.1996 - B 2 S 240/96 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.03.2010 - 1 B 49/10 -, juris), jedenfalls wenn es sich nicht um eine mit einem erheblichen Substanzverlust verbundene Beseitigungsanordnung handelt.