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   BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B   

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https://dejure.org/1999,6649
BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B (https://dejure.org/1999,6649)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B (https://dejure.org/1999,6649)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - B 2 U 141/98 B (https://dejure.org/1999,6649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers und der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht - Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B
    Sie trägt indes nicht, wie erforderlich (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22), vor, daß die Anträge in der Sitzungsniederschrift vom 18. März 1998 protokolliert oder im Tatbestand des angefochtenen Urteils aufgeführt seien; dies ist im übrigen auch nicht der Fall.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B
    Entsprechend den Voraussetzungen für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (vgl Krasney/Udsching, aaO, RdNrn 56 ff) ist zunächst darzulegen, welcher konkreten abstrakten Rechtsfrage in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B
    Es muß sich um eine über den Einzelfall hinausgehende klärungsbedürftige Rechtsfrage handeln, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B
    Da das Ausmaß der Ermittlungen und insbesondere auch die Wahl der Beweismittel nach der ständigen Rechtsprechung des BSG in das pflichtgemäße Ermessen der Tatsachengerichte der Sozialgerichtsbarkeit gestellt sind (stellvertretend BSGE 30, 192, 205) und diese das Gesamtergebnis des Verfahrens nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) nach der Überzeugungskraft der einzelnen Beweismittel unter Abwägung aller Umstände zu würdigen haben, ohne daß einzelnen Beweismitteln von vornherein ein höherer Beweiswert zukommt (s etwa BSG SozR Nr. 34 zu § 128 SGG und Nr. 22 zu § 109 SGG; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 128 RdNr 4a), hätte die Klägerin hier im einzelnen darlegen müssen, inwiefern zu der von ihr aufgeworfenen Frage noch Klärungsbedarf besteht.
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B
    Insbesondere hat die Beschwerdeführerin auch nicht schlüssig dargetan, welcher entscheidungserhebliche Vortrag durch die angebliche Verletzung des § 128 Abs. 2 SGG unterblieben sein soll (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 233 mwN).
  • BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5; 86, 133, 145) .
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31. August 1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209, 13. Oktober 1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und 17. Februar 1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Denn das Gericht kann und darf das Ergebnis der Entscheidung, die in der nachfolgenden Beratung des Gerichts erst gefunden werden soll, nicht vorwegnehmen (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BSG Beschluss vom 17. Februar 1999 - B 2 U 141/98 B = HVBG-Info 1999, 3700).
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