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   BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R   

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https://dejure.org/2002,6473
BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R (https://dejure.org/2002,6473)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R (https://dejure.org/2002,6473)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2002 - B 2 U 15/01 R (https://dejure.org/2002,6473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Übergangsgeld - Bemessungsgrundlage - Verletztengeld - Regelentgelt - Nettoarbeitsentgelt

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Übergangsgeld - Bemessungsgrundlage - Verletztengeld - Regelentgelt - Nettoarbeitsentgelt - Verfassungsmäßigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R
    Insbesondere wird der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) iS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl BVerfGE 81, 156, 205/206 mwN = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1) nicht dadurch verletzt, dass Bezieher von Übergangsgeld Geldleistungen auf einer Bemessungsgrundlage von 80 vH, Bezieher von Verletztengeld dagegen auf einer Bemessungsgrundlage von 100 vH des Regelentgelts erhalten.
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R
    Zwar wird ein während des Verfahrens vor dem SG und dem LSG im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangener Folgebescheid, der Regelungen für einen weiteren Zeitraum trifft, jedenfalls im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung in entsprechender Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG iVm § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim LSG anhängigen Streitverfahrens, wenn gegen den Folgebescheid die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden, der Kläger sich auch gegen den Folgebescheid wendet und die Beklagte nicht widerspricht (vgl BSGE 34, 255, 256 f = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975 mwN).
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 15/01 R
    Zwar wird ein während des Verfahrens vor dem SG und dem LSG im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangener Folgebescheid, der Regelungen für einen weiteren Zeitraum trifft, jedenfalls im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung in entsprechender Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG iVm § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim LSG anhängigen Streitverfahrens, wenn gegen den Folgebescheid die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden, der Kläger sich auch gegen den Folgebescheid wendet und die Beklagte nicht widerspricht (vgl BSGE 34, 255, 256 f = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975 mwN).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 26/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Übergangsgelds - Berechnungsgrundlage -

    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil vom 5.3.2002 (B 2 U 15/01 R) beruft, kann dahinstehen, ob an dieser Entscheidung festzuhalten ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2008 - L 6 U 68/08
    Das Bundessozialgericht lehnte mit Beschluss vom 23. Januar 2001 die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig ab (B 2 U 15/01 B).
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