Rechtsprechung
| BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Veranlagungsbescheid - Beitragsbescheid - Gefahrtarif - Gewerbezweigtarif - Gefahrtarifstelle - Gefahrklasse - Verbraucherzentrale - Verbraucherschutz - Unfallgefahr - Gefährdungsrisiko
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren; Streitgegenstand; Rechtskraft; Teilrechtskraft; Vorfrage; gesetzliche Unfallversicherung; Beitragsrecht; Rechtmäßigkeit; Veranlagungsbescheid; Gefahrtarif; Gewerbezweigtarif; Voraussetzung; Gleichheitssatz; Gefahrtarifstelle; Gefahrklasse; Verbraucherzentrale; Verbra
- Bundessozialgericht
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Rechtskraft - Teilrechtskraft - Vorfrage - gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Veranlagungsbescheid - Gefahrtarif - Gewerbezweigtarif - Voraussetzung - Gleichheitssatz - Gefahrtarifstelle - Gefahrklasse - Verbraucherzentrale - Verbraucherschutz - Unfallgefahr - Gefährdungsrisiko
- NWB SteuerXpert START
SGB VII § 157
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundlagen der Veranlagung als Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Revision gegen Veranlagungsbescheid auf Grund des Gefahrtarifs erfolgreich
Verfahrensgang
- SG Gotha, 02.04.2001 - S 17 U 2560/98
- LSG Thüringen, 01.09.2004 - L 1 U 453/01
- BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R
Wird zitiert von ... (22)
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 247/08
Zuordnung der Pfandleiher zur Gefahrtarifstelle 13 der …
Die Beklagte habe jedoch dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz [GG]) zuwider nicht die mit dem Gewerbe der Pfandleiher einhergehende typische Unfallgefahr geprüft, so dass die tatsächliche Risikosituation nicht berücksichtigt worden sei (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, B 2 U 2/05 R, Abs. 21 und 23).Nachdem der Senat die Sache zur weiteren Aufklärung vertagt und den Beteiligten eine Kopie eines Auszuges der Homepage des Verbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e. V. betreffend "Akzeptierte Wertgegenstände" sowie eines Artikels der Berliner Zeitung vom 16. Februar 2010 "Schnelles Geld" überreicht hatte, hat die Klägerin ergänzend vorgetragen, für ihre Zuordnung komme es entscheidend auf die in der jeweiligen Unternehmensart anzutreffenden Arbeitsbedingungen an (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O.).
Die Risikobewertung nach diesem Prinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das BSG für den dem Begriff der Unternehmensart vergleichbaren Terminus des Gewerbezweigs in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (…vgl. u. a. BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2; Urteil vom 21. März 2006, B 2 U 2/05 R, zitiert nach juris).
Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt der Unternehmensart bzw. des Gewerbezweigs erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigene Unternehmensart bzw. eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einer anderen, "passenderen" Unternehmensart bzw. Gewerbezweig folgen (…BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2; Urteil vom 21. März 2006 a. a. O.).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht (…vgl. BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2; Urteil vom 21. März 2006 a. a. O.).
Eine Ausrichtung der Tarifstellen alleine nach dem Kriterium der Büro- oder der Außendienstarbeit und nach der Größe des Unfallrisikos ohne Berücksichtigung der technologischen Zusammenhänge scheidet aber aus, weil damit das Gewerbezweigprinzip aufgegeben würde (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a. a. O.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 38/04
Gesetzliche Unfallversicherung - rechtmäßiger Veranlagungsbescheid - Gefahrtarif …
Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das Bundessozialgericht (BSG) in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (…vgl. u. a. BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweigs erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (…BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht (…vgl. zu oben Gesagtem BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
Denn eine Zuordnung zu einem Gewerbezweig ohne Berücksichtigung technologischer Zusammenhänge allein nach der Größe des Unfallrisikos ist nicht zulässig, weil damit das Gewerbezweigprinzip aufgehoben würde (…vgl. BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 549/08
VBG, Gefahrtarif 2007, Veranlagungsbescheid, Unternehmensart, Gefahrtarifstelle …
Mit seiner hiergegen erhobenen Berufung macht der Kläger geltend, das SG habe die Vorgaben aus der Entscheidung des BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R - unbeachtet gelassen.Die Risikobewertung nach diesem Prinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das BSG für den dem Begriff der Unternehmensart vergleichbaren Terminus des Gewerbezweigs in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (…vgl. u. a. BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).
Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt der Unternehmensart bzw. des Gewerbezweigs erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigene Unternehmensart bzw. eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einer anderen, "passenderen" Unternehmensart bzw. Gewerbezweig folgen (…BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht (…vgl. zu oben Gesagtem BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - L 4 U 224/10
Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Einstufung eines als …
Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das BSG in zahlreichen Entscheidungen bestätigt hat (…BSGE 91, 128 = SozR 4 2700 § 157 Nr. 1; BSG, Urteil vom 21.03.2006, Az.: B 2 U 2/05 R mwN).Zu prüfen sind hierfür der Unternehmensgegenstand und Unternehmenszweck, die Art der angebotenen Dienstleistungen und die näheren Umstände ihrer Erbringung (BSG, Urteil vom 21. März 2006, Az.: B 2 U 2/05 R).
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2010 - L 6 U 8/10 Dies sei jedoch als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (…Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/02 R - SozR 4-2700 § 157 Nr. 2; Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R - juris).
Zwar mögen die im angefochtenen Beschluss dargelegten und von der Rechtsprechung des BSG herausgearbeiteten Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zuordnung zu einer anderen Tarifstelle des Gefahrtarifs der Beklagten nicht erfüllt sein (vgl. hierzu nochmals BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., m.w.N.).
- BSG, 31.01.2012 - B 2 U 3/11 R
Versicherungspflicht einer selbständigen Tagesmutter als Unternehmerin in der …
In einem Veranlagungsstreit ist Prüfungsgegenstand nicht die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers, sondern allein die Frage, ob der formell und materiell rechtmäßige Gefahrtarif zutreffend angewandt worden ist (vgl BSG vom 21.3. 2006 - B 2 U 2/05 R - Juris RdNr 28; Mutschler, WzS 2009, S 353, 355). - LSG Bayern, 22.09.2009 - L 17 U 94/07 Wie das BSG mehrfach entschieden hat, kann die Einbeziehung der Beitragsbescheide auch nicht auf eine analoge oder entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG gestützt werden, weil dadurch der Streitstoff erweitert würde und Erwägungen der Prozessökonomie ein solches Ergebnis nicht rechtfertigen (BSG vom 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R - und vom 12.05.2009 - B 2 U 32/07 R).
- LSG Thüringen, 01.07.2008 - L 6 P 632/05 Durch die Einbeziehung dieser Bescheide würde ein weiterer Streitstoff - die Ablehnung von Leistungen - in den Prozess eingeführt; dies ist mit Erwägungen der Prozessökonomie grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. Bundessozialgericht (BSG) vom 21. März 2006 - Az.: B 2 U 2/05 R).
- LSG Bayern, 29.10.2009 - L 18 B 712/08
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht und Beitragspflicht …
Die Beitragsbescheide für die Folgejahre wurden nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. ua Bundessozialgericht -BSG- Urteil vom 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R - mwN). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 33/09
Gefahrlauf; Rechtsanwälte; Unfalllast; Nachvollziehbarkeit des Gefahrtarifs; …
Die isolierte Feststellung, dass die normativen Grundlagen der Veranlagung, insbesondere der Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft höherrangiges Recht verletzen oder umgekehrt mit höherrangigem Recht in Einklang stehen, ist kein zulässiger Gegenstand einer sozialgerichtlichen Klage (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21. März 2006, Az.: B 2 U 2/05 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 3 U 7/04
Gefahrtarifstelle 16 für Dachverband der Mietervereine
- LSG Thüringen, 28.02.2007 - L 1 U 364/06
Beitragsbescheide als Klagegegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren, …
- SG Gelsenkirchen, 27.08.2008 - S 10 U 160/07
Unfallversicherung
- LSG Sachsen, 21.06.2010 - L 2 U 137/08
Veranlagung von Unternehmen zu Gefahrtarifen in der gesetzlichen …
- LSG Bayern, 27.06.2007 - L 2 U 276/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 31 U 445/08
Aussparung; rechtskräftiges Urteil; Kausalitätsbeurteilung; nachträgliche …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 31 U 450/08
Veranlagung zum Gefahrtarif - Haus- und Grundbesitzerverein - wirtschaftliches …
- LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
Zuordnung eines Versicherungsmaklers zu dem für ihn maßgeblichen Gefahrtarif des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 3 U 54/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2011 - L 2 U 602/08
Veranstaltungsunternehmen - Wach- und Sicherheitsunternehmen - Gefahrtarif
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - L 3 U 54/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Veranlagung - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08
Veranlagungsbescheid; Gefahrentarif 2007; Gefahrtarifstelle; Versicherungmakler
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