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   BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R   

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BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R (https://dejure.org/2002,1393)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R (https://dejure.org/2002,1393)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R (https://dejure.org/2002,1393)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit - generelle Geeignetheit - epidemiologische Evidenz - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - Kenntnis und aktive Beratung des Verordnungsgebers - Sperrwirkung - sozial verträgliche ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung und Entschädigung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Anerkennung - Entschädigung - Lungenfibrose - Berufskrankheit - Reichsversicherungsordnung - Schweißerlunge

  • Judicialis

    RVO § 551 Abs 2; ; SGG § 103; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 551 Abs. 2 § 551 Abs. 1 S. 3; SGG § 103
    Tatbestandsmerkmal der gruppentypischen Risikoerhöhung, Feststellung der generellen Geeignetheit der Einwirkung, neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse iS von § 551 Abs 2 RVO , Art und Umfang der Befassung des Verordnungsgebers mit einem Krankheitsbild, Verletzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die BK-Liste aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 (nach In-Kraft-Treten der BKV nur noch "Anlage") zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 79, 250, 251 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN).

    Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um dann daraus schließen zu können, dass die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 9 RdNr 46 mwN).

    Ist im Ausnahmefall die gruppenspezifische Risikoerhöhung nicht mit der im Allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen zu belegen, da etwa aufgrund der Seltenheit der Erkrankung medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können, kann zur Feststellung der generellen Geeignetheit der Einwirkung spezieller Noxen zur Verursachung der betreffenden Krankheit auch auf Einzelfallstudien, auf Erkenntnisse aus anderen Staaten, sowie auf frühere Anerkennungen entsprechender Krankheiten wie BKen nach § 551 Abs. 2 RVO und damit zusammenhängende medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden (vgl BSGE 79, 250, 252 = SozR 3 aaO; BSG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = HVBG-Info 1997, 2113 für den hier relevanten Fall einer Lungenfibrose bei einem Schweißer; Brackmann/Krasney, aaO).

    Grundsätzlich sind medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse dann "neu" iS von § 551 Abs. 2 RVO, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch - dies ist im Zweifel der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - feststeht (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 -, HVBG-Info 1997, 1105; vgl nunmehr ausdrücklich § 9 Abs. 2 SGB VII), dass sie bei der letzten Änderung der BKV - für den vorliegenden Fall ist auf den Erlass der BKV am 1. Dezember 1997 abzustellen - noch nicht berücksichtigt wurden.

    Ergibt sich bei diesen Feststellungen, dass sich der Verordnungsgeber erkennbar mit den betreffenden Erkenntnissen befasst und diese als unzureichend für die Einführung einer BK abgelehnt hat, ist die Anerkennung und Entschädigung einer Krankheit wie eine BK durch Verwaltung und Gerichte ausgeschlossen (BSGE 79, 250, 254 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98

    Anerkennung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Ferner berufe sich das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 -, das auch dem LSG vorgelegen habe, auf eine Information des BMA vom 29. Juli 1999, worin dieses offensichtlich mitgeteilt habe, dass jedenfalls Ende 1999 innerhalb des Sachverständigenbeirates noch Aktivitäten hinsichtlich der betreffenden Frage stattgefunden hätten.

    Durch die Kontroverse (vgl dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 = HVBG RdSchr VB 024/2001, Bl 11 des Urteilsumdrucks) wird nämlich deutlich, dass es eine breitere wissenschaftliche Auseinandersetzung gibt; erst eine sich daraus ergebende vorherrschende Meinung ist aber geeignet, das hier in Rede stehende Tatbestandsmerkmal auszufüllen.

    Liegen dem Verordnungsgeber hingegen medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse vor und finden auch aktive Beratungen zu der Frage statt, ob aufgrund dieser Erkenntnisse eine Empfehlung zur Aufnahme in die BK-Liste ergehen soll, ist davon auszugehen, dass diese Erkenntnisse für die Dauer des Entscheidungsprozesses einer Beurteilung der für die Anerkennung und Entschädigung einer Quasi-BK zuständigen Stelle entzogen sind; dh es tritt insoweit eine "Sperrwirkung" ein (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 = HVBG RdSchr VB 53/84; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 = HVBG RdSchr VB 024/2001 mwN zur Literatur).

    Ob tatsächlich von einem Ruhen der Beratungen "seit längerer Zeit" ohne erkennbares Ergebnis auszugehen ist, erscheint - wie von der Beklagten eingewandt - vor dem Hintergrund der dem LSG ebenfalls bekannten Ausführungen des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 = HVBG RdSchr VB 024/2001) zumindest zweifelhaft.

  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96

    Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 = HVBG-Info 1997, 1105; Brackmann/Krasney, aaO, RdNr 47 mwN).

    Grundsätzlich sind medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse dann "neu" iS von § 551 Abs. 2 RVO, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch - dies ist im Zweifel der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - feststeht (BSGE 79, 250, 253 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 -, HVBG-Info 1997, 1105; vgl nunmehr ausdrücklich § 9 Abs. 2 SGB VII), dass sie bei der letzten Änderung der BKV - für den vorliegenden Fall ist auf den Erlass der BKV am 1. Dezember 1997 abzustellen - noch nicht berücksichtigt wurden.

    Eine derartige Verdichtung ist anzunehmen, wenn dem Verordnungsgeber ausreichende, regelmäßig von einer herrschenden Meinung getragene medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die geeignet wären, die Einführung einer neuen BK iS von § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO bzw jetzt § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII zu tragen (BSGE 84, 30, 35 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 = HVBG-Info aaO).

    In gleicher Weise bieten sich zu diesem Zweck die Beiziehung der Protokolle von Ausschusssitzungen (vgl BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 aaO) und - falls dies noch nicht zu genügender Klarheit führt - schließlich auch die Vernehmung von Mitgliedern des Sachverständigenbeirates als Zeugen an.

  • LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse - medizinische Wissenschaft -

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen den Ausführungen von Prof. Dr. W. , Dr. S. und des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) im Urteil vom 13. November 1996 (L 3 U 40/93 = HVBG-Info 1997, 1999) angeschlossen.

    Zwar kann es zur Feststellung einer gruppentypischen Risikoerhöhung nicht allein auf Methoden der Epidemiologie oder auf statistische Belege ankommen (Lauterbach/Koch, SGB VII, § 9 RdNr 263 mwN), jedoch geben zahlenmäßige Übersichten - soweit vorhanden - im Sinne einer epidemiologischen Evidenz wertvolle Hinweise darauf, ob nun zB von einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder ausgegangen werden kann oder ob - wofür hier vieles spricht (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 1996 - L 3 U 40/93 = HVBG-Info 1997, 1999) - nur ein vereinzelt vorkommendes Krankheitsbild vorliegt (vgl BSGE 59, 295, 299 = SozR 2200 § 551 Nr. 27).

    Auch der Verweis des LSG auf die Ausführungen des Hessischen LSG im Urteil vom 13. November 1996 (L 3 U 40/93 = HVBG-Info 1997, 1999) zu einer seit 1992 eingetretenen BK-Reife vermag die damit offenbar gewordene Beweislücke nicht zu schließen.

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Zwar kann es zur Feststellung einer gruppentypischen Risikoerhöhung nicht allein auf Methoden der Epidemiologie oder auf statistische Belege ankommen (Lauterbach/Koch, SGB VII, § 9 RdNr 263 mwN), jedoch geben zahlenmäßige Übersichten - soweit vorhanden - im Sinne einer epidemiologischen Evidenz wertvolle Hinweise darauf, ob nun zB von einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder ausgegangen werden kann oder ob - wofür hier vieles spricht (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 1996 - L 3 U 40/93 = HVBG-Info 1997, 1999) - nur ein vereinzelt vorkommendes Krankheitsbild vorliegt (vgl BSGE 59, 295, 299 = SozR 2200 § 551 Nr. 27).

    Allerdings erweisen sich dann solche bereits überprüften Erkenntnisse wiederum als neu, wenn sie sich nach diesem Zeitpunkt zusammen mit weiteren, später hinzukommenden Erkenntnissen zur BK-Reife verdichtet haben (BSGE 59, 295, 301 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 72, 303, 305 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG-Info 1997, 2107).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Als neu in diesem Sinne gelten daher solche medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr, die nach erkennbarer Prüfung vom Verordnungsgeber als noch unzureichend bewertet wurden und deswegen eine Aufnahme der betreffenden Krankheit in die BK-Liste scheitert (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 14; BSGE 44, 90, 93, 94 = SozR 2200 § 551 Nr. 9).

    Das bedeutet, dass im Grundsatz nur vom Verordnungsgeber in die Liste aufgenommene Berufskrankheiten entschädigt werden können und nur ausnahmsweise eine Anerkennung und Entschädigung wie eine BK in Betracht kommt (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 14 mwN).

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 16/92

    Berufskrankheiten-Liste - Anspruch auf Entschädigung

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Allerdings erweisen sich dann solche bereits überprüften Erkenntnisse wiederum als neu, wenn sie sich nach diesem Zeitpunkt zusammen mit weiteren, später hinzukommenden Erkenntnissen zur BK-Reife verdichtet haben (BSGE 59, 295, 301 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSGE 72, 303, 305 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG-Info 1997, 2107).

    Damit ist es dann vereinbar - und das gilt auch für die Einführung einer möglichen Rückwirkungsvorschrift (BSGE 72, 303, 305 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 3) -, dass der Versicherte, der ohnehin jederzeit damit rechnen muss, dass der Verordnungsgeber eine ihm günstige oder ungünstige Entscheidung trifft, für die zeitlich begrenzte Dauer der Beratungsphase keine ihm positive Entscheidung über die Anerkennung der jeweiligen Quasi-BK erwarten kann.

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 36/86

    Freie Beweiswürdigung - Grenzen - Organische Lähmung - Unfall - Ablösung durch

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Erweisen sich die Ausführungen in einem Sachverständigengutachten als unklar, unverständlich oder unvollständig, ist das Tatsachengericht von Amts wegen verpflichtet (§ 103 SGG), eine weitere Sachaufklärung, etwa durch Herbeiführung einer Ergänzung bzw Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen oder durch Einholung eines weiteren Gutachtens, zu betreiben (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 26; BVerwGE 71, 38, 45).

    Eine auf solchen Verfahrensfehlern beruhende Feststellung von Tatsachen entfaltet bei entsprechender Rüge keine Bindungswirkung nach § 163 SGG (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 26; BVerwG aaO).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Eine derartige Verdichtung ist anzunehmen, wenn dem Verordnungsgeber ausreichende, regelmäßig von einer herrschenden Meinung getragene medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die geeignet wären, die Einführung einer neuen BK iS von § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO bzw jetzt § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII zu tragen (BSGE 84, 30, 35 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 = HVBG-Info aaO).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Auszug aus BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
    Welche Zeitspannen nun für die jeweiligen Beratungen des Sachverständigenausschusses als noch sozial verträglich anzusehen sind und welche Aktivitäten im Sachverständigenbeirat bzw bei dem Verordnungsgeber stattfinden müssen, um noch von aktiv betriebenen Beratungen sprechen zu können, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig (vgl BSGE 85, 24, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

  • LSG Niedersachsen, 17.03.1994 - L 3 U 131/92

    Berufskrankheit; Bronchialkrebs; Teerwerker; Kausalität; Entschädigung;

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • BSG, 29.09.1964 - 2 RU 30/64

    Entschädigungsanspruch auf Grund der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung -

  • LSG Bayern, 22.05.2001 - L 17 U 105/99

    Anerkennung und Entschädigung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit ;

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit - Notwendigkeit der

  • SG Detmold, 17.09.1999 - S 14 U 50/97

    Nichtanerkennung einer Lungenfibrose als BK bei einem Schweißer

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • SG Heilbronn, 24.02.2000 - S 6 U 1624/98

    Nichtanerkennung einer Lungenfibrose eines Schweißers als eine Berufskrankheit

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    Liegt umfangreiches Zahlenmaterial aus verschiedensten Veröffentlichungen vor, lässt sich unter Umständen bereits hieraus die generelle Geeignetheit erkennen (BSG Urteile vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - juris RdNr 27 und vom 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 = juris RdNr 30 mwN; grundlegend BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 18: zu weiteren Methoden s auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl 2017, S 72) .
  • BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen

    Dabei ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass eine gerichtliche Entscheidung (nur) auf Aussagen in einem Sachverständigengutachten gestützt werden kann, wenn dieses vollständig, in sich widerspruchsfrei und schlüssig ist (vgl etwa BSG Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - juris RdNr 25) .
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - Juris RdNr 22; bereits BSG vom 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 35 mwN = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12) .

    Fehlt es an einer im Allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung von Krankheitsbildern, da aufgrund der Seltenheit einer Erkrankung medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können, kommt nach dieser Rechtsprechung ausnahmsweise auch ein Rückgriff auf Einzelfallstudien, auf Erkenntnisse aus anderen Staaten und auf frühere Anerkennungen entsprechender Erkrankungen, auch in der ehemaligen DDR, in Betracht (BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - Juris RdNr 22 mwN; BSG vom 14.11.1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250, 252 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 S 21) .

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