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   BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R   

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https://dejure.org/1999,5261
BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R (https://dejure.org/1999,5261)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R (https://dejure.org/1999,5261)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1999 - B 2 U 20/98 R (https://dejure.org/1999,5261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verletztenrente - Höhe - Berechnung - Jahresarbeitsverdienst - Arbeitnehmertätigkeit - Unternehmertätigkeit - Zusammenwirken - Versicherungsfall - Leistungsfall - Günstigkeitsprinzip

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe von Verletztenrente - Zugrundelegung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) der Berechnung der Rentenleistung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    JAV-Berechnung bei Berufskrankheiten - gefährdende Tätigkeiten als Arbeitnehmer und als Selbstständiger

  • Judicialis

    RVO § 572; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Verletztenrente bei gleichzeitig ursächlicher Arbeitnehmer- und Unternehmertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92

    Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R
    Die Kläger könnten sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 - (BSGE 73, 1 = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2) berufen, da - anders als im vorliegenden Fall - der klagende Unternehmer in der vom BSG entschiedenen Sache niemals als solcher versichert gewesen sei.

    Nach der vom LSG zitierten Entscheidung des BSG vom 30. Juni 1993 (aaO) bestimmten sich die Entschädigungsansprüche nach dem JAV aus der Tätigkeit, durch welche die BK wesentlich verursacht worden sei.

    Welche dieser versicherten Tätigkeiten für die Berechnung des JAV maßgeblich ist, richtet sich nach der Rechtsprechung des Senats danach, ob die BK wesentlich durch die versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer oder die - kraft Satzung pflichtversicherte - selbständige Tätigkeit verursacht worden ist (, Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 - = BSGE 73, 1, 2 ff, 4 = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2).

    Nach dem in § 551 Abs. 3 Satz 2 und § 572 RVO manifestierten Günstigkeitsprinzip (s hierzu ausführlich BSGE 73, 1, 3 f = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2) gibt es für BKen grundsätzlich nur fiktive Zeitpunkte für den Eintritt des schädigenden Ereignisses, die, je nachdem, ob sie der Berechnung des JAV oder der sonstigen Leistungen dienen, zugunsten des Erkrankten auch noch variieren (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 7).

    Nach Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelungen im System der sozialen Sicherheit soll für den spät an einer BK Erkrankten der bestmögliche Risikoausgleich oder Schadensausgleich für die durch die BK bedingte Einkommenseinbuße erreicht werden (BSGE 73, 1, 4 = SozR 3 aaO).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 13/95

    Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes bei Berufskrankheiten

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R
    Die Entscheidung des LSG stehe auch nicht mit der Rechtsprechung des BSG zu § 572 RVO in Einklang (Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 13/95 - = SozR 3-2200 § 572 Nr. 2), wonach für die Berechnung des JAV auch dann der letzte Tag zugrunde zu legen sei, an dem der Versicherte Arbeiten verrichtet habe, die ihrer Art nach geeignet gewesen seien, die BK zu verursachen, wenn der Versicherte die abstrakt gefährdende Tätigkeit nicht im Zusammenhang mit der BK aufgegeben habe.

    Die Anwendung des § 572 RVO scheidet aus, weil V. zur Zeit der Beendigung des versicherten Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer die gefährdenden Arbeiten nicht aufgegeben hat, sondern sie als Unternehmer fortgesetzt hat (vgl Urteil des Senats vom 14. November 1996 - 2 RU 13/95 - = SozR 3-2200 § 572 Nr. 2).

  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 151/68

    Unternehmerversicherung - Rückwirkende Satzungsänderung - Versicherungsbeginn

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R
    Er beginnt allein durch das im Gesetz (§§ 539 bis 542 RVO) umschriebene Tätigwerden des Unternehmers (BSGE 31, 47, 50 mwN = SozR Nr. 1 zu § 543 RVO).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R
    Leistungsansprüche haben ihren maßgeblichen Entstehungsgrund in dem (uU schon viel früher bestandenen) Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherten und der Berufsgenossenschaft als Trägerin der Unfallversicherung, obwohl die Leistungsansprüche des Versicherten erst nach Eintritt des Versicherungsfalls unter den Voraussetzungen des Leistungsfalls (s hierzu BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 mwN) entstehen.
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 84/75

    Maßgebliches Recht - Berufskrankheit - Anerkennung als Leistungsfall - Beginn der

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R
    Nach dem in § 551 Abs. 3 Satz 2 und § 572 RVO manifestierten Günstigkeitsprinzip (s hierzu ausführlich BSGE 73, 1, 3 f = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2) gibt es für BKen grundsätzlich nur fiktive Zeitpunkte für den Eintritt des schädigenden Ereignisses, die, je nachdem, ob sie der Berechnung des JAV oder der sonstigen Leistungen dienen, zugunsten des Erkrankten auch noch variieren (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 7).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 33/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Eintritt des

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, enthält diese Norm lediglich eine Regelung über und für den Leistungsfall (grundlegend BSG vom 27.7.1989 - 2 RU 54/88 - SozR 2200 § 551 Nr. 35; bestätigt ua BSG vom 10.8.1999 - B 2 U 20/98 R - SozR 3-2200 § 571 Nr. 4 S 15) .
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