Rechtsprechung
BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - zeitliche Begrenzung gem § 66 Abs 2 S 1 SGB VII - keine Analogie - Unterhaltsanspruch gem § 1570 BGB
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Geschiedenenwitwenrente; zeitliche Begrenzung gem § 66 Abs 2 S 1 SGB 7; keine Analogie; Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung gem § 1570 BGB; Wegfall eines fiktiven Unterhaltsanspruchs
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücknahme des Witwenrentenbescheides nach Vollendug der Volljährigkeit der Tochter; Lebenslanger Unterhaltsanspruch nach Beendigung der Erziehung der Kinder; Gründe für den Wegfall des Witwenrentenanspruchs; Gründe für die Entziehung der gewährten Rente; Auslegung des § ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Geschiedenenwitwenrente - zeitliche Begrenzung nach § 66 Abs 1 S 2 SGB VII - Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB - Auslegung nach Wortlaut - keine Analogie
- Judicialis
- RA Kotz
Geschiedenenwitwenrente - Befristung oder Rücknahme zulässig?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristung der Witwen- oder Witwerrente an frühere Ehegatten in der gesetzlichen Unfallversicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden - Volljährigkeit der Kinder ist kein Aufhebungsgrund
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 29.03.2004 - S 23 U 63/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 126/04
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R
Papierfundstellen
- NZS 2007, 665
- FamRZ 2007, 729
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95
Anspruch auf Haushaltshilfe
Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R
Eine solche Gesetzeslücke ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann anzunehmen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung insoweit die Rechtsfindung überlassen wollte, wenn es den betreffenden Sachverhalt aufgrund eines Versehens nicht erfasst oder wenn sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (stellvertretend BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 mwN). - BSG, 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R
Verletztengeldanspruch - Ende - Analogie - Krankengeld - Arbeitsfähigkeit - …
Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R
Der aus dem allgemeinen Sprachgebrauch zu entnehmende Wortsinn bildet den Ausgangspunkt und bestimmt zugleich die Grenze der Auslegung, da das, was jenseits des möglichen Wortsinns liegt, mit ihm auch bei "weitester" Auslegung nicht mehr vereinbar ist, nicht als Inhalt des Gesetzes gelten kann (vgl BSG SozR 3-2700 § 46 Nr. 1). - BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der …
Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R
Die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift ist indes die Grundlage jeder Auslegung; ist der Wortlaut eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 mwN).
- BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R
Versicherte Kinder in der sozialen Pflegeversicherung
b) Die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift ist Grundlage jeder Auslegung; ist der Wortlaut eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (BSG, Urteil vom 30.1.2007 - B 2 U 22/05 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 mwN). - SG Nürnberg, 12.11.2007 - S 9 EG 27/05
D (A), Erziehungsgeld, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis, …
Allerdings enthält § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 b BErzGG eine planwidrige Lücke, die von der Kammer im Wege der verfassungskonformen Auslegung zu schließen ist; dabei handelt es sich zur Überzeugung der Kammer nicht um eine (nicht zulässige) verfassungsgemäße Auslegung über den gesetzlichen Wortlaut hinaus (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R; Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R).