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   BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R   

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https://dejure.org/2011,27969
BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R (https://dejure.org/2011,27969)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R (https://dejure.org/2011,27969)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2011 - B 2 U 23/10 R (https://dejure.org/2011,27969)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff - außergewöhnliches Ereignis - äußere Einwirkung - Notbremsung - Schienenfahrzeug - Hindernis - innere Ursache

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff - außergewöhnliches Ereignis - äußere Einwirkung - Notbremsung - Schienenfahrzeug - Hindernis - innere Ursache

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsreaktion als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Schienenfahrzeugführer nach einer Notbremsung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Gefahrenbremsung eines Zugführers wegen eines auf die Schienen fahrenden PKW´s - Unfallereignis nach § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff - außergewöhnliches Ereignis - äußere Einwirkung - Notbremsung - Schienenfahrzeug - Hindernis - innere Ursache

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff - außergewöhnliches Ereignis - äußere Einwirkung - Notbremsung - Schienenfahrzeug - Hindernis - innere Ursache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 8
    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsreaktion als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Schienenfahrzeugführer nach einer Notbremsung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 390
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist für die äußere Einwirkung noch nicht einmal ein äußerliches, mit den Augen zu sehendes Geschehen zu fordern (vgl BSG Urteil vom 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, RdNr 9 f - Anheben eines festgefrorenen Grabsteins) .

    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang vor, wie es das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden darstellt, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl BSG Urteil vom 30.1.2007 - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, RdNr 16; BSG Urteil vom 12.4.2005 - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; BSG Urteil vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - RdNr 25 mwN) .

    Gleiches gilt für äußere Einwirkungen, deren Folgen äußerlich nicht sichtbar sind (vgl BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, RdNr 7) .

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Anders als in dem Rechtsstreit B 2 U 10/11 R des Klägers lagen bei dem nach den insofern nicht mit Rügen angegriffenen Feststellungen des LSG damit am 18.6.2007 alle Merkmale eines Unfallereignisses vor.

    Von einem solchen Sachverhalt kann mangels eindeutiger, entgegenstehender Feststellungen des LSG - anders als in dem Rechtsstreit des Klägers B 2 U 10/11 R - jedoch nicht ausgegangen werden.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für einen Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang, vgl BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 10; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92, S 257) , dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente.
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Der Wechsel von der Verpflichtungs- zur Feststellungsklage ist jedoch auch im Revisionsverfahren noch zulässig (vgl iÜ BSG Urteil vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - RdNr 14 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang vor, wie es das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden darstellt, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl BSG Urteil vom 30.1.2007 - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, RdNr 16; BSG Urteil vom 12.4.2005 - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; BSG Urteil vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - RdNr 25 mwN) .
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Entgegen dem Urteil des LSG ist für den Unfallbegriff nicht konstitutiv, dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen vorliegt (vgl BSG aaO RdNr 7; vgl insbesondere auch BSG Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31) .
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für einen Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang, vgl BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 10; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92, S 257) , dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente.
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang vor, wie es das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden darstellt, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl BSG Urteil vom 30.1.2007 - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, RdNr 16; BSG Urteil vom 12.4.2005 - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; BSG Urteil vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - RdNr 25 mwN) .
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R
    Zwar ist die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S 20) .
  • BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

    Auch alltägliche Vorgänge können ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein (vgl BSG Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R - NZS 2012, 390 RdNr 15; vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 RdNr 10 und vom 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, RdNr 7) .
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Das BSG hat unter Hinweis auf eine Entscheidung zu § 1252 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) über die vorzeitige Erfüllung der Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gesagt, dass die Unfreiwilligkeit einer Einwirkung dem Unfallbegriff immanent sei, weil ihm ein geplantes, willentliches Herbeiführen der Einwirkung widerspreche (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R - Juris RdNr 17 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 1695/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verhebetrauma eines Bestatters -

    Für die äußere Einwirkung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht einmal ein äußerliches, mit den Augen zu sehendes Geschehen zu fordern (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 23/10 R -, juris, Rz. 14 -Gefahrenbremsung des Triebfahrzeugführers).

    Eine Differenzierung in nicht versicherte "übliche" und versicherte "unübliche" Tätigkeiten ist dem Wortlaut und Regelungszweck des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nicht zu entnehmen (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 23/10 R -, juris, Rz. 14 -Gefahrenbremsung des Triebfahrzeugführers).

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