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   BSG, 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B   

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https://dejure.org/1998,7965
BSG, 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B (https://dejure.org/1998,7965)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B (https://dejure.org/1998,7965)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1998 - B 2 U 236/98 B (https://dejure.org/1998,7965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungserfordernis im Hinblick der Divergenz mit einem Urteil des Bundessozialgerichtes - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen unzureichender Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 128, § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verstoß gegen die Denkgesetze als Verfahrensfehler im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus BSG, 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B
    Zwar hat sie aus dem Urteil des BSG vom 29. Mai 1962 - 2 RU 170/59 - (= BSGE 17, 75) den abstrakten Rechtssatz entnommen, "Versicherungsschutz (sei) bei Überfällen auf dem Weg zur Arbeitsstätte nur dann ausgeschlossen, wenn der Angreifer durch persönliche Feindschaft gegen den Beschäftigten oder ähnliche, aus betriebsfremden Beziehungen stammende Beweggründe zum Überfall veranlaßt worden (sei) und keine besonderen Verhältnisse beim Zurücklegen des Weges den Überfall wesentlich begünstigt" hätten.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B
    Die von der Beschwerdeführerin erhobene Rüge, das LSG hätte im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht Nachforschungen darüber anstellen müssen, ob es der Fernfahrerpraxis entsprochen habe, daß die Miliz bei nächtlichen Kontrollen Sondergebühren kassiert hätte, ist schon deshalb nicht schlüssig dargelegt, weil die Klägerin einen berücksichtigungsfähigen und vom LSG übergangenen Beweisantrag aus dem Berufungsverfahren überhaupt nicht bezeichnet hat (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß des Senats vom 22. September 1997 - 2 BU 203/97).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 16. Oktober 1997 - 2 BU 149/97 -).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn das Gericht eine falsche Folgerung gezogen hat, sondern nur dann, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt nur eine Schlußfolgerung gezogen werden kann, jede andere, also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat, nicht "denkbar" ist (BSG Beschluß vom 28. September 1998 - B 2 U 236/98 B; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 128 RdNr 12 mwN).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn das Gericht eine falsche Folgerung gezogen hat, sondern nur dann, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt nur eine Schlußfolgerung gezogen werden kann, jede andere, also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat, mithin nicht "denkbar" ist (BSG Beschluß vom 28. September 1998 - B 2 U 236/98 B - = HVBG-Info 1999, 2933; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, 1998, § 128 RdNr 12 mwN).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn das Gericht eine falsche Folgerung gezogen hat, sondern nur dann, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt nur eine Schlußfolgerung gezogen werden kann, jede andere, also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat, nicht "denkbar" ist (BSG Beschluß vom 28. September 1998 - B 2 U 236/98 B - Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, 1998, § 128 RdNr 12 mwN).
  • LSG Bayern, 29.04.1998 - L 17 U 280/97

    Kein UV-Schutz für einen alkoholisierten LKW-Fahrer bei einem tödlichen

    HVBG HVBG-Info 31/1999 vom 01.10.1999, S. 2930 - 2934, DOK 364.286; 374.286/017 Kein UV-Schutz für einen alkoholisierten LKW-Fahrer bei einem tödlichen Handgemenge mit einem Grenzbeamten - Urteil des Bayerischen LSG vom 29.04.1998 - L 17 U 280/97 - mit Folgeentscheidung in Form des BSG-Beschlusses vom 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B Kein UV-Schutz (§ 548 Abs. 1 Satz 1 RVO = § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII) für einen alkoholisierten LKW-Fahrer bei einem tödlichen Handgemenge mit einem Grenzbeamten; hier:.
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