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   BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R   

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BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R (https://dejure.org/2006,2467)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R (https://dejure.org/2006,2467)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2006 - B 2 U 24/04 R (https://dejure.org/2006,2467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage - vorheriges Verwaltungsverfahren - Löschungsanspruch bezüglich Sozialdaten - Sperrung - Auswahl - Gutachter - Übermittlungsbefugnis - Verwaltungsakt

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Unzulässigkeit einer isolierten bzw echten Leistungsklage; Notwendigkeit eines vorherigen Verwaltungsverfahrens; Löschungsanspruch bezüglich Sozialdaten; Entscheidung des Unfallversicherungsträgers: Sperrung, Übermittlungsbefugnis

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Verletztenrente auf Grund Berufskrankheit; Löschung ärztlicher Stellungnahmen aus den Akten; Begriff der Krankheit "obstruktive Atemwegserkrankung"

  • fh-sozialversicherung.de

    Entscheidung über das Löschen von Sozialdaten erfolgt durch einen Verwaltungsakt

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten bzw. echten Leistungsklage - Notwendigkeit eines vorherigen Verwaltungsverfahrens - Löschungsanspruch bezüglich Sozialdaten - Entscheidung des Unfallversicherungsträgers: Sperrung, Übermittlungsbefugnis

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer isolierten bzw echten Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren beim Löschen von Sozialdaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 166
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
    Auch wenn das Recht auf ergänzende Befragung eines Sachverständigen (§ 202 SGG iVm § 411 Abs. 3, 4 ZPO) als Ausdruck des rechtlichen Gehörs der Beteiligten (Art. 103 des Grundgesetzes , § 62 SGG) anzusehen ist (BVerfG Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, 2273; Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - B 2 U 5/05 B), folgt daraus nichts anderes.
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 21/04 R

    Wahlanfechtung - Wahlanfechtungsklage - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
    Insbesondere sind solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozessvoraussetzungen ergeben, gleichgültig ob der Mangel nur das Revisionsverfahren oder schon das Klage- und Berufungsverfahren betrifft, da andernfalls das Revisionsverfahren einer entscheidenden Grundlage entbehrt (stRspr: BSGE 2, 225 ff; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; BSG vom 13. September 2005 - B 2 U 21/04 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Berlin, 03.09.1997 - L 9 KR 99/95
    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
    Inwieweit neben § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB X andere Rechtsgrundlagen für einen Löschungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte in Betracht kommen (zB § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches analog, ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; vgl LSG Berlin vom 3. September 1997 - L 9 KR 99/95), kann dahingestellt bleiben, weil diese die öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin und der Beklagten mit dem Überunterordnungsverhältnis sowie dem Bedürfnis nach einer Regelung dem Grunde nach durch Verwaltungsakt nicht zu verändern vermögen.
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
    Denn der Beschluss des LSG vom 6. Oktober 2003, mit dem das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wurde, ist unanfechtbar (§ 177 SGG) und darf vom Bundessozialgericht (BSG) nicht im Rahmen des Revisionsverfahrens nachgeprüft werden (§ 202 SGG iVm § 557 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ; stRspr BSG SozR Nr. 1 zu § 42 ZPO; BSGE 84, 281 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
    Auch wenn das Recht auf ergänzende Befragung eines Sachverständigen (§ 202 SGG iVm § 411 Abs. 3, 4 ZPO) als Ausdruck des rechtlichen Gehörs der Beteiligten (Art. 103 des Grundgesetzes , § 62 SGG) anzusehen ist (BVerfG Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, 2273; Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - B 2 U 5/05 B), folgt daraus nichts anderes.
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
    Insbesondere sind solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozessvoraussetzungen ergeben, gleichgültig ob der Mangel nur das Revisionsverfahren oder schon das Klage- und Berufungsverfahren betrifft, da andernfalls das Revisionsverfahren einer entscheidenden Grundlage entbehrt (stRspr: BSGE 2, 225 ff; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; BSG vom 13. September 2005 - B 2 U 21/04 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 11/78

    Zugelassene Revision - Zulässigkeit - Gerügter Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
    Insbesondere sind solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozessvoraussetzungen ergeben, gleichgültig ob der Mangel nur das Revisionsverfahren oder schon das Klage- und Berufungsverfahren betrifft, da andernfalls das Revisionsverfahren einer entscheidenden Grundlage entbehrt (stRspr: BSGE 2, 225 ff; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; BSG vom 13. September 2005 - B 2 U 21/04 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    1.5 Der für die Zulässigkeit der gegenüber der reinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG vorrangigen Anfechtungs- und Leistungsklage erforderliche Ausgangsverwaltungsakt (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R - Rn. 24) liegt auch bezüglich der Klägerinnen zu 2 und 3 vor.
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 31/17 R

    Krankenversicherung - Sozialdatenschutz - elektronische Gesundheitskarte -

    Die isolierte oder echte Leistungsklage des Bürgers gegen den öffentlich-rechtlichen Leistungsträger ist innerhalb des Klagesystems des SGG, das im Verhältnis zwischen Bürger und öffentlich-rechtlichem Leistungsträger vom Verwaltungsakt als typischem Regelungsinstrument nach dem SGB X und der darauf aufbauenden Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ausgeht (§ 54 Abs. 1, 2 SGG) , die Ausnahme (vgl BSGE 112, 170 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 27, RdNr 12; BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1 RdNr 24).
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Zutreffende Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG), gerichtet auf die Änderung der der Löschung der Kontoauszüge vorgelagerten Verwaltungsentscheidung (vgl nur BSG vom 21.3.2006 - B 2 U 24/04 R - SozR 4-1300 § 84 Nr. 1 RdNr 25) durch den Bescheid vom 18.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.12.2013 und auf die Entfernung der Kontoauszüge aus der Leistungsakte durch schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln (vgl zur Leistungsklage auf Datenübermittlung BSG vom 27.6.2018 - B 6 KA 27/17 R - SozR 4-2500 § 295 Nr. 4 RdNr 19; zum Absehen einer Speicherung von Daten BSG vom 18.12.2018 - B 1 KR 31/17 R - SozR 4-2500 § 284 Nr. 4 RdNr 11, auch vorgesehen für BSGE; ebenso Bieresborn in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 84 RdNr 9) .
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BSG, Entscheidung vom 14.07.2004 - B 2 U 24/04 R (https://dejure.org/2004,35879)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - B 2 U 24/04 R (https://dejure.org/2004,35879)
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