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   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R   

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https://dejure.org/2009,5586
BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R (https://dejure.org/2009,5586)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R (https://dejure.org/2009,5586)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2009 - B 2 U 25/07 R (https://dejure.org/2009,5586)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; gesetzliche Unfallversicherung; Rücknahme einer bewilligten Hinterbliebenenrente; anfängliche Rechtswidrigkeit; neue Erkenntnisse; Beweislast; non liquet; alternative Geschehensabläufe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Bewilligung von Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; objektive Beweislast der Berufsgenossenschaft für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines begünstigenden Bescheides nach § 45 SGB X - neue Tatsachen - Vollbeweis für Rechtswidrigkeit des begünstigenden Bescheides erforderlich - Beweislast des UV-Trägers

  • Judicialis

    SGB X § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Bewilligung von Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; objektive Beweislast der Berufsgenossenschaft für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R
    Ein Verwaltungsakt ist iS des § 45 Abs. 1 SGB X auch dann rechtswidrig, wenn die in dem Bescheid eingeräumte begünstigende Rechtsposition erst auf der Grundlage später zu Tage getretener Erkenntnisse bereits aus damaliger Sicht rechtsfehlerhaft war (vgl BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 27/06 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 5, RdNr 11).

    In diesem Sinne hat auch der Senat im Urteil vom 20.3.2007 (B 2 U 27/06 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 5, RdNr 11) entschieden; soweit dort formuliert worden ist, die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts nach § 45 SGB X sei anzunehmen, wenn der ursprüngliche Bescheid aus damaliger Sicht so nicht hätte ergehen dürfen.

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R
    Die Rechtswidrigkeit der begünstigenden Entscheidung muss feststehen; bloße Zweifel am Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen genügen nicht (vgl BSG 2.11.1999 - B 2 U 47/98 R - SozR 3-1300 § 48 Nr. 67, S 151, S 157; Vogelsang in Hauck/Noftz, SGB X - Kommentar, Stand: März 2004, K § 45 RdNr 17; Steinwedel in Kasseler Kommentar, Stand: Mai 2006, SGB X, § 45 RdNr 24; Olk ZfS 1990, 181, 182).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R
    Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bestünde nicht, weil das Zurücklegen des Weges von und zu der eigenwirtschaftlichen Verrichtung nicht "betrieblich veranlasst" ist (vgl BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23, RdNr 13).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R
    Wenn ein Versicherter unter dem Einfluss von Substanzen, wie zB Alkohol, steht, die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist der ursächliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis (Unfallkausalität) ausgeschlossen, wenn die Wirkung der Substanzen die allein wesentliche Bedingung für den Unfall gesetzt hat (vgl dazu BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79, 83 f = SozR 42700 § 8 Nr. 22, jeweils RdNr 21 ff).
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