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   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R   

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https://dejure.org/2009,1926
BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R (https://dejure.org/2009,1926)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R (https://dejure.org/2009,1926)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R (https://dejure.org/2009,1926)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - Infektionskrankheit - Hepatitis-C - Beweismaßstab - hinreichende Wahrscheinlichkeit

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; haftungsbegründende Kausalität; Infektionskrankheit; Hepatitis-C; Nachweis; keine entsprechende Anwendung: Beweiserleichterung; Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektionskrankheit des Beschäftigten einer Catering-Firma nach der Verletzung an einer gebrauchten Kanüle beim Abräumen von Essenstabletts in einem Krankenhaus

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Beweisanforderungen bei Prüfung des Arbeitsunfalls - fragliche Unfallfolge - Stichverletzung durch Spritzkanüle beim Abräumen von Essenstabletts in einem Krankenhaus - Infektion mit dem Hepatitis C-Virus - fehlende haftungsausfüllende Kausalität - keine ...

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektionskrankheit des Beschäftigten einer Catering-Firma nach der Verletzung an einer gebrauchte Kanüle beim Abräumen von Essenstabletts in einem Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.4.2009)

    Infizierte Krankenschwester bekommt Entschädigung // Urteile zu Hepatitis C als Berufskrankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 84
 
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Wird zitiert von ... (450)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (stRspr BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 8/03 R - SozR 4-2200 § 589 Nr. 1 mwN).

    Welcher Umstand den Schaden, nämlich die HCV-Infektion des Klägers, wesentlich verursacht hat, ergibt sich durch eine Bewertung aller als Ursachen in Frage kommenden Umstände (BSG vom 9.12.2003, aaO).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Insoweit gelten für die hier nicht in Streit stehende Anerkennung einer BK Beweiserleichterungen (dazu BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Die sich bei Infektionskrankheiten stellende Schwierigkeit, dass für die Infektion meistens verschiedene Infektionsquellen und Übertragungswege in Betracht kommen, ohne dass sich feststellen lässt, bei welcher Gelegenheit es tatsächlich zu der Ansteckung gekommen ist, hat der Verordnungsgeber dadurch Rechnung getragen, dass er Infektionskrankheiten in bestimmten versicherten Tätigkeiten mit besonders erhöhter Gefährdungslage als BK (BK 3101 der Anlage zur BKV) bezeichnet hat (vgl BSG vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Der Kläger kann seinen geltend gemachten Anspruch auf Feststellung einer HCV-Infektion als Unfallfolge statthaft mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage iS des § 55 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verfolgen (vgl BSG vom 27.7.1989 - 2 RU 54/88 - SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4; er ist nicht auf eine Verpflichtungsklage begrenzt).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Soweit die Beklagte durch das Urteil des LSG verurteilt worden ist, "die entsprechenden gesetzlichen Leistungen zu gewähren", handelt es sich um ein unzulässiges Grundurteil ohne einen hinsichtlich der Versicherungsleistungen vollstreckbaren Inhalt, dem neben dem Ausspruch zur Feststellung der Folgen eines Arbeitsunfalls keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 6/06 R - mwN; zur Differenzierung zwischen der Anerkennung einer BK und der Feststellung des Rechtsanspruchs auf Versicherungsleistungen auch: BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, mwN).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Soweit die Beklagte durch das Urteil des LSG verurteilt worden ist, "die entsprechenden gesetzlichen Leistungen zu gewähren", handelt es sich um ein unzulässiges Grundurteil ohne einen hinsichtlich der Versicherungsleistungen vollstreckbaren Inhalt, dem neben dem Ausspruch zur Feststellung der Folgen eines Arbeitsunfalls keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 6/06 R - mwN; zur Differenzierung zwischen der Anerkennung einer BK und der Feststellung des Rechtsanspruchs auf Versicherungsleistungen auch: BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, mwN).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Der Kläger kann seinen geltend gemachten Anspruch auf Feststellung einer HCV-Infektion als Unfallfolge statthaft mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage iS des § 55 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verfolgen (vgl BSG vom 27.7.1989 - 2 RU 54/88 - SozR 2200 § 551 Nr. 35 S 67 f; BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4; er ist nicht auf eine Verpflichtungsklage begrenzt).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Er kann wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - Juris RdNr 9; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr 14; aA BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 - Juris RdNr 13 zur Auslegung eines Antrags auf Verurteilung zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Feststellungsklage; vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage für die Feststellung von Unfallfolgen Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 15c, 51. Lfg, V/2011; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 20b) .
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - stationäre

    Das Eindringen eines Bakteriums in den Körper ist ein solches zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (vgl dazu BSG Urteile vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - UV-Recht Aktuell 2009, 763, vom 28.8.1990 - 2 RU 64/89 - USK 90180 und vom 30.4.1985 - 2 RU 7/84 - USK 8544) .
  • SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen der versicherten Einwirkung und einem Gesundheitserstschaden sowie zwischen einem Gesundheitserst- und einem Gesundheitsfolgeschaden der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteile vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris Rn. 16 und vom 31. Januar 2012 B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17).
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