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   BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R   

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BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R (https://dejure.org/1999,3437)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R (https://dejure.org/1999,3437)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - B 2 U 3/98 R (https://dejure.org/1999,3437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung - fehlende Versicherungspflicht - Formalversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung - Inlandsberührung - Wohnsitz im Ausland - Entsendung - Deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit - Grundsatz des summarischen Lohnnachweises - Lohnsumme

  • Judicialis

    SGB IV § 26 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragserstattung in der Unfallversicherung nach Leistungserbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BSGE 83, 270
  • NZS 1999, 507
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 33/93

    Erstattung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Private

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Zu Unrecht stütze sich das LSG auf die nicht vergleichbaren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 - (= BSGE 63, 18 = SozR 1300 § 44 Nr. 31) und vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - (= HVBG-Info 1994, 2174).

    Die Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X findet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich auch auf Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften (BGen) Anwendung (s ua BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).

    Dieses Rechtsinstitut beruht im wesentlichen auf dem Vertrauensschutz desjenigen, der wegen der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis als Mitglied und zugleich als Versicherter unbeanstandet Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet hat, obwohl materiell-rechtlich die Voraussetzungen zur Begründung eines Versicherungsverhältnisses nicht vorgelegen haben (BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind grundsätzlich auch in der gesetzlichen Unfallversicherung zu Unrecht entrichtete Beiträge nach § 26 Abs. 2 SGB IV zu erstatten (BSGE 63, 18, 24 = SozR 1300 § 44 Nr. 31; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).

    Hinsichtlich § 26 Abs. 2 1. Halbsatz Teilsatz 2 SGB IV (Verfallklausel) hat der Senat aber entschieden, daß gegen dessen uneingeschränkte Anwendbarkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung erhebliche Bedenken bestehen (Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 -, aaO).

    In der Entscheidung vom 5. Juli 1994 - aaO - scheiterte ihre Anwendung daran, daß Leistungen weder erbracht worden noch zu erbringen waren.

    Auch wird eine rückwirkende Beendigung der Formalversicherung generell als unstatthaft angesehen (BSG Urteil vom 26. September 1986 - 2 RU 54/85 - = HVBG-Info 1987, 33; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174, jeweils mwN).

    Andererseits steht dem Unfallversicherungsträger als anderem Subjekt und Partner des formal-rechtlichen Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisses kein eigener Vertrauensschutz zu (BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90 - = HVBG-Info 1991, 1839 mwN; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = aaO).

    Daraus folgt, daß jedenfalls dann, wenn noch kein Versicherungs- und Leistungsfall eingetreten ist, das formal-rechtliche Mitglied als zugleich Versicherter auf den ihm allein zustehenden Vertrauensschutz verzichten kann, um damit dem formalen Rechtsverhältnis die sachliche Rechtfertigung zu entziehen und seine rückwirkende Aufhebung zu verlangen (BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = aaO).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Zu Unrecht stütze sich das LSG auf die nicht vergleichbaren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 - (= BSGE 63, 18 = SozR 1300 § 44 Nr. 31) und vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - (= HVBG-Info 1994, 2174).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind grundsätzlich auch in der gesetzlichen Unfallversicherung zu Unrecht entrichtete Beiträge nach § 26 Abs. 2 SGB IV zu erstatten (BSGE 63, 18, 24 = SozR 1300 § 44 Nr. 31; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).

    Er hat allerdings offengelassen, ob die Verfallklausel in der gesetzlichen Unfallversicherung anzuwenden ist, wenn zu Unrecht entrichtete Beiträge im Umlageverfahren (§§ 740 ff RVO) erhoben worden sind (BSGE 63, 18, 24 = SozR aaO).

    In ähnlicher Weise hält auch Brandenburg (Anm zum Urteil des Senats vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 - = SGb 1989, 309) die Verfallklausel des § 26 Abs. 2 1. Halbsatz Alternative 2 SGB IV für anwendbar.

    Dies ist entsprechend der Rechtsprechung des Senats nur möglich, wenn es an jeder Form eines Zusammenhanges zwischen den zu erstattenden Beiträgen und den erbrachten oder zu erbringenden Leistungen fehlt, weil die nach Art und Höhe gleiche Leistung auch ohne die zu Unrecht entrichteten Beiträge zu gewähren gewesen wäre (BSGE 63, 18 = SozR 1300 § 44 Nr. 31; Krauskopf/Baier, SozKV § 26 SGB IV RdNr 15).

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 193/68

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Beitragsbescheid - Anderer

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Der Senat hat ein derartiges formales Versicherungsverhältnis als Rechtsgrundlage eines wirksamen Unfallversicherungsschutzes angenommen, wenn ein zunächst mit Recht in das Unternehmerverzeichnis eingetragener Betrieb trotz einer sein Ausscheiden rechtfertigenden Betriebsveränderung weiter im Verzeichnis geführt wird und die Beiträge weiter eingezogen werden (BSGE 34, 230, 232, 234 = SozR Nr. 1 zu § 664 RVO mwN).

    Gleiches gilt auch ohne Katastereintragung allein durch Heranziehung des Unternehmers zur Beitragsleistung (BSGE 34, 230, 232 = SozR Nr. 1 zu § 664 RVO mwN; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90 - = HVBG-Info 1991, 1839).

    Etwas anderes ist nur dann gerechtfertigt, wenn jemand mit Wissen der Organe der BG oder so, daß es diesen Organen bei der erforderlichen Aufmerksamkeit nicht unbekannt bleiben konnte, eine an sich nicht versicherte Person in den Lohnnachweisen mit aufgezählt und die BG jahraus jahrein Beiträge nach Maßgabe dieser Lohnnachweise erhoben hat, ohne ihrerseits irgendwelche Erhebungen und Feststellungen zu veranlassen (so bereits RVA AN 1892, 324; vgl auch BSGE 34, 230, 233 = SozR Nr. 1 zu § 664 RVO; Handbuch der Unfallversicherung, 3. Aufl 1909, Bd I S 571 f; Schulte-Holthausen, Unfallversicherung, 4. Aufl 1929, § 659 RVO Anm 6 III; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 543 RVO Anm 7a).

  • BSG, 26.06.1973 - 7 RU 34/71

    Versicherungsverhältnis - Bestehen - Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Keine

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Ein formales Versicherungsverhältnis scheitert nur dann am fehlenden Vertrauensschutz, wenn der zu Unrecht erfolgte Beitragseinzug auf einem qualifizierten Verschulden - insbesondere Arglist - des so Versicherten beruht (BSGE 36, 71, 73 = SozR Nr. 40 zu § 539 RVO; BSG SozR 2200 § 776 Nr. 8).

    Zwar gilt eine im Rahmen einer Formalversicherung jedenfalls gegenüber einem an sich auch zuständigen Unfallversicherungsträger erbrachte Beitragszahlung grundsätzlich als zu Recht erfolgt (BSGE 36, 71 = SozR Nr. 40 zu § 539 RVO; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl § 543 Anm 7a; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 512).

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 65/90

    Zuständigkeit für die Entschädigung eines Unfalls im Recht der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Gleiches gilt auch ohne Katastereintragung allein durch Heranziehung des Unternehmers zur Beitragsleistung (BSGE 34, 230, 232 = SozR Nr. 1 zu § 664 RVO mwN; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90 - = HVBG-Info 1991, 1839).

    Andererseits steht dem Unfallversicherungsträger als anderem Subjekt und Partner des formal-rechtlichen Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisses kein eigener Vertrauensschutz zu (BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90 - = HVBG-Info 1991, 1839 mwN; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = aaO).

  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87

    Formalversicherung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Denn der Vertrauensschutz des Unternehmers in den Bestand des Versicherungsschutzes erstreckt sich auch auf die Befreiung von der Unternehmerhaftpflicht gegenüber seinen Beschäftigten (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 126).

    Er wird aufgrund seiner Beitragsleistung gegenüber seinen versicherungspflichtig Beschäftigten von der Unternehmerhaftpflicht befreit (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 126).

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 7/87

    Mitgliedschaft - Landwirtschaft - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Ein formales Versicherungsverhältnis scheitert nur dann am fehlenden Vertrauensschutz, wenn der zu Unrecht erfolgte Beitragseinzug auf einem qualifizierten Verschulden - insbesondere Arglist - des so Versicherten beruht (BSGE 36, 71, 73 = SozR Nr. 40 zu § 539 RVO; BSG SozR 2200 § 776 Nr. 8).

    Ein qualifiziertes Verschulden kommt somit in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 Nr. 2 und § 48 Abs. 1 Nrn 2 und 4 SGB X nur bei mindestens grob fahrlässigem Verhalten in Betracht (BSG SozR 2200 § 776 Nr. 8).

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90

    Rücknahme von Beitragsbescheiden für die Vergangenheit, Erstattung zuviel

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Dieser Gedanke hat als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (Verbot widersprüchlichen Verhaltens = venire contra factum proprium) in der gesetzlichen Regelung seinen Niederschlag gefunden (BSGE 68, 264, 267 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 54/85
    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Auch wird eine rückwirkende Beendigung der Formalversicherung generell als unstatthaft angesehen (BSG Urteil vom 26. September 1986 - 2 RU 54/85 - = HVBG-Info 1987, 33; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174, jeweils mwN).
  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 4/73

    Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte überhaupt eine § 762 Abs. 2 RVO entsprechende Einrichtung geschaffen hat und ob nicht auch nach dieser Vorschrift grundsätzlich eine Entsendung aus dem Inland vorgelegen haben muß (s hierzu: BSGE 40, 57, 61 = SozR 2200 § 539 Nr. 8; Lauterbach/Watermann, aaO, § 762 RVO Anm 10).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auch in diesen Verfallsklauseln, die auf der Vorstellung einer wechselseitigen Abhängigkeit von Beiträgen und Leistungen beruhen (BSG Urteil vom 26.1.1988 - 2 RU 5/87 - BSGE 63, 18, 24 = SozR 1300 § 44 SGB X Nr. 31 S 86) und die nachträgliche Beseitigung der finanziellen Beteiligung an den Aufwendungen der Versichertengemeinschaft verhindern sollen, hat der Grundsatz von Treu und Glauben in Gestalt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens seinen Niederschlag gefunden (vgl BSG Urteil vom 2.2.1999 - B 2 U 3/98 R - BSGE 83, 270, 277 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11 S 57 mwN).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Die Voraussetzungen dieser auch in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich anwendbaren Erstattungsnorm (BSG vom 2.2.1999 - B 2 U 3/98 R - BSGE 83, 270, 276 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11 S 56) sind hier erfüllt.
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Der Senat hat entschieden, daß bei bestehender Formalmitgliedschaft zwar diesem Mitglied, nicht aber dem Unfallversicherungsträger als dem anderen Subjekt und Partner des formal-rechtlichen Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisses ein eigener Vertrauensschutz zusteht (BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90 - HVBG-Info 1991, 1839; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - HVBG-Info 1994, 2174; BSGE 83, 270, 278 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Etwas anderes ist nur dann gerechtfertigt, wenn jemand mit Wissen der Organe des Verwaltungsträgers oder so, dass es diesen Organen bei der erforderlichen Aufmerksamkeit nicht unbekannt bleiben konnte, eine an sich nicht versicherte Person in den Lohnnachweisen mit aufgezählt und der Unfallversicherungsträger über einen längeren Zeitraum Beiträge aufgrund dieser Lohnnachweise erhoben hat, ohne seinerseits irgendwelche Feststellungen zu veranlassen (BSG Urteil vom 2.2.1999 - B 2 U 3/98 R - BSGE 83, 270 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11) .
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 145/11

    Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen

    Ein so "Versicherter" soll sich, wenn er Leistungen in Anspruch genommen hat, nicht auf der Beitragsseite so verhalten können, als habe eine Mitgliedschaft nicht bestanden, um über einen Erstattungsanspruch seine finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen der Versichertengemeinschaft rückgängig zu machen (BSG, Urteil vom 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R - BSGE 83, 270, 277 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11; Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 14/90 - BSGE 70, 93, 95 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5; Urteil vom 25.04.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264, 267 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11

    Gefahrtarif - Veranlagung - Falschveranlagung - Beitragserstattungsanspruch -

    Eine Anwendung der Verfallklausel scheidet mithin in Fällen - wie hier - aus, in denen sich die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung aus einer unrichtigen Einstufung in die Gefahrklasse des Gefahrtarifs ergibt, weil es an jeder Form eines Zusammenhangs zwischen den zu erstattenden Beiträgen und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen fehlt (etwa BSG, Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 3/98 R -, zitiert nach juris Rn. 27).
  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 259/04

    Anspruch eines Unternehmers auf Feststellung eines Unfalls als Arbeitsunfall;

    Dieses Rechtsinstitut beruht im wesentlichen auf dem Vertrauenschutz desjenigen, der wegen der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis als Mitglied und zugleich als Versicherter unbeanstandet Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet hat, obwohl materiellrechtlich die Voraussetzungen zur Begründung eines Versicherungsverhältnisses nicht vorgelegen haben (BSGE 36, 71; 83, 270).

    Die Rechtsprechung verneint daher bei der Beitragsermittlung im Lohnsummennachweisverfahren das Vorliegen einer Formalversicherung (BSG Breithaupt 1974, 570; BSGE 83, 270; LSG Rheinland-Pfalz a.a.O.).

    (so bereits RVA AN 1892, 324; vgl. BSGE 34, 230, 233; BSGE 83, 270; Lauterbach-Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Auflage, § 543 RVO Anm.7a).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Ausschluss der

    Allenfalls dann, wenn ein Arzt den Versicherten von einem eigenen Tätigwerden gegenüber dem Unfallversicherungsträger abhält, weil er eine BK-Anzeige in Aussicht stellt - und damit in gewisser Weise eine Betreuungsbeziehung begründet -, dieser Ankündigung später aber nicht nachkommt, läge eine beachtliche Pflichtverletzung vor (vgl. Brandenburg, SGb 2000, 36).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der

    Allenfalls dann, wenn ein Arzt den Versicherten von einem eigenen Tätigwerden gegenüber dem Unfallversicherungsträger abhält, weil er eine BK-Anzeige in Aussicht stellt - und damit in gewisser Weise eine Betreuungsbeziehung begründet -, dieser Ankündigung später aber nicht nachkommt, läge eine beachtliche Pflichtverletzung vor (vgl. Brandenburg, SGb 2000, 36).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 73/08 B
    Demgegenüber sei nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Februar 1999 (B 2 U 3/98 R - BSGE 83, 270 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11) die Annahme einer Formalversicherung bei Verwendung summarischer Lohnnachweise nur dann gerechtfertigt, wenn "jemand mit Wissen der Organe der BG oder so, dass es diesen Organen bei der erforderlichen Aufmerksamkeit nicht unbekannt bleiben konnte", eine an sich nicht versicherte Person in den Lohnnachweis mit aufgenommen hat.

    9 Es trifft zu, dass nach dem Urteil des Senats vom 2. Februar 1999 (aaO) ein formal-rechtliches Versicherungsverhältnis nur dann zu rechtfertigen ist, wenn dem Unfallversicherungsträger die Berücksichtigung einer nicht versicherten Person in den Lohnnachweisen zumindest "nicht unbekannt bleiben konnte".

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 3 U 305/11

    Zur Frage des zugrundezulegenden Jahresarbeitsverdienstes (hier:

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2010 - L 9 U 259/06
  • LSG Bayern, 19.10.2000 - L 3 U 126/99

    Keine UV-Beitragserstattung (§ 26 Abs. 2 SGB IV) bei Leistungserbringung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2001 - L 15 U 284/00

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
  • LSG-Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Ärztliche BK-Verdachtsanzeige erst nach dem Tod erstattet - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 U 555/18
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 3629/12
  • SG Köln, 11.04.2007 - S 16 U 256/05
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 U 4474/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2008 - L 6 U 272/06
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