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   BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R   

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BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R (https://dejure.org/2000,3990)
BSG, Entscheidung vom 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R (https://dejure.org/2000,3990)
BSG, Entscheidung vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R (https://dejure.org/2000,3990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletztengeld - Verletztenrente - Pflegegeld - Arbeitsunfall - Verkehrsunfall - DDR - Beitrittsgebiet - Wohnsitz

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangsvorschriften der §§ 1150 ff RVO nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Denn er befand sich bei der Herstellung der deutschen Rechtseinheit in einer bislang nie dagewesenen Ausnahmesituation, die anders nicht zu bewältigen gewesen wäre (vgl hierzu BSGE 79, 23, 24 ff = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1).

    Angesichts dieser Situation hielt sich der Gesetzgeber bei der Art und Weise, wie er die Verhältnisse im EinigVtr regelte - mit Stichtagsregelungen und Differenzierungen bei den Berechnungsgrundlagen - in den Grenzen der ihm zukommenden weiten Gestaltungsfreiheit (vgl BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1).

    Deren Einhaltung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland das Ziel "klar verfehlt haben" (BVerfGE 94, 297, 312; BSGE 79, 23, 25 = SozR 3 aaO).

  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Deren Einhaltung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland das Ziel "klar verfehlt haben" (BVerfGE 94, 297, 312; BSGE 79, 23, 25 = SozR 3 aaO).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der von ihm gefundenen Lösung kommt es - wie auch sonst bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen - nicht darauf an, ob er innerhalb seiner Gestaltungsfreiheit die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerfGE 23, 12, 23).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen dieser und einer anderen Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stellvertretend BVerfGE 55, 72, 88 mwN; 91, 346, 363).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Im vorliegenden Fall gibt es für die vom Gesetzgeber gewählte Lösung indes sachgerechte und hinreichend gewichtige Gründe (vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 262, 275).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Die endgültige Regelung war einem noch zu erlassenden besonderen Bundesgesetz vorbehalten (Art. 30 Abs. 5 EinigVtr), das als Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) mit Wirkung im wesentlichen vom 1. Januar 1992 die §§ 1148 ff RVO geschaffen hat (BSGE 80, 119, 120 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61).
  • BVerfG, 11.03.1994 - 1 BvR 1304/88

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Die Wahl des Zeitpunkts muß sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren, darf also nicht willkürlich sein (vgl BVerfGE 87, 1, 43 mwN; BVerfG SozR 3-5070 § 12a Nr. 1).
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Dabei in Einzelfällen entstehende Härten sind bei einer generalisierenden Regelung unvermeidlich und grundsätzlich hinzunehmen (BVerfGE 13, 21, 29; BVerfG SozR 5050 § 22 Nr. 16).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Im vorliegenden Fall gibt es für die vom Gesetzgeber gewählte Lösung indes sachgerechte und hinreichend gewichtige Gründe (vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 262, 275).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R
    Die Wahl des Zeitpunkts muß sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren, darf also nicht willkürlich sein (vgl BVerfGE 87, 1, 43 mwN; BVerfG SozR 3-5070 § 12a Nr. 1).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente eines Bestandsunfallrentners mit Rente aus

    Das BSG habe ebenfalls entschieden, dass die Sondervorschriften zur Bemessung des Arbeitsentgelts in der UV für Versicherungsfälle im Beitrittsgebiet vor dem 1. Juli 1990 verfassungsgemäß seien (Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R).

    b) Das BSG hat auch entschieden, dass der pauschale JAV bei der Überführung von Ansprüchen der Unfallbestandsrentner aus dem Beitrittsgebiet, die einen Arbeitsunfall vor dem 1. Juli 1990 hatten, nicht zu beanstanden und verfassungsgemäß ist (Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08

    Verfassungsmäßigkeit des einer Verletztenrente zugrundezulegenden

    Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber dem Schutz des Vertrauens auf den Bestand der Unfallrenten, dem Versicherungsfallprinzip, d. h. dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblichen Recht, mittels praktikabler Stichtagsregelungen der Verwaltungspraktikabilität (siehe Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R - juris) und der Gleichbehandlung der Versicherten im Bestand ihrer Unfallrenten, wie sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls versichert waren, Rechnung getragen.

    Denn insoweit waren auch die zu leistenden Beiträge im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern nicht miteinander vergleichbar (siehe BSG, Urteil vom 18. April 2000, a.a.O. m.w.N.).

    Es ist nicht ersichtlich, dass dieser Zeitpunkt des Stichtags sachwidrig gewählt oder dass allein ein anderer Zeitpunkt für die zur Schaffung der Rechtseinheit notwendige Maßnahme allein in Betracht gekommen wäre (siehe Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R - juris).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 39/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Zusicherung -

    Dies hat der Senat bereits entschieden und im einzelnen dargelegt (vgl BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R - HVBG Info 2000, 1744 mwN).
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 43/00 R

    Versicherungsschutz - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Hilfeleistung -

    Dies hat der Senat bereits entschieden und im einzelnen dargelegt (vgl BSG Urteile vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R - HVBG Info 2000, 1744 mwN und vom 11. September 2001 aaO).
  • LSG Berlin, 09.09.2003 - L 12 RA 36/02

    Höhere Zahlungsansprüche aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit und der

    Es lagen mithin sachliche Gründe für eine Differenzierung zwischen Leistungen aus der UV mit Anknüpfungspunkt je nach Beschäftigungsort bzw. Tätigkeitsort vor (BSG, Urteil vom 18. April 2000 -B 2 U 30/99 R- HVBG-INFO 2000, 1.744).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - L 1 RA 10/02

    Rentenhöhe beim Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen

    Der für das Unfallversicherungsrecht zuständige 2. Senat des Bundessozialgerichts hat bereits entschieden, dass der pauschale JAV bei der Überführung von Ansprüchen der Bestandsunfallrentner aus dem Beitrittsgebiet, die einen Arbeitsunfall vor dem 1. Juli 1990 hatten, nicht zu beanstanden und verfassungsgemäß ist (Urt. v. 18.4.00 - B 2 U 30/99 R, zit. nach Juris), weil die Ermittlung der tatsächlichen JAV nach den allgemeinen Regeln für häufig und auch hier jahrzehntelang zurückliegende Fälle in der DDR nicht zu bewältigen war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - L 21 U 41/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Höhe der

    Dabei hatte der Gesetzgeber bei der Frage, wie er Ansprüche mit Anknüpfungspunkt im Beitrittsgebiet überführen sollte, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. zu § 1152 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RVO BSG, Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R -, juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 4813/13

    Jahresarbeitsverdienst für Bestandsrenten (Altfälle) aus DDR-Zeit -

    Mit diesen Regelungen habe der Gesetzgeber dem Schutz des Vertrauens auf den Bestand der Unfallrenten, dem Versicherungsfallprinzip, d. h. dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblichen Recht, durch praktikable Stichtagsregelungen ferner der Verwaltungspraktikabilität und der Gleichbehandlung der Versicherten im Bestand ihrer Unfallrenten, wie sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls versichert waren, Rechnung getragen (Verweis auf BSG, Urt. v. 18.04.2000, B 2 U 30/99 R).
  • LSG Sachsen, 13.06.2001 - L 2 U 22/00

    Anerkennung der Innenohrschwerhörigkeit als Berufskrankheit ; Gewährung einer

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), soweit dieses in seiner Entscheidung vom 18.04.2000 (Az.: B 2 U 30/99 R) in Übereinstimmung und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschriften der §§ 1150 ff. RVO Stellung genommen hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - L 6 U 89/06
    Insoweit sei Bezug auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 18.4. 2000 - B 2 U 30/99 R) zu nehmen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2009 - L 1 R 261/06
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