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   BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R   

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BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R (https://dejure.org/1999,4402)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R (https://dejure.org/1999,4402)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R (https://dejure.org/1999,4402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg - öffentlicher Verkehrsraum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Leistung - Unfall - Entschädigung - Fahrzeug - Aussteigen - Arbeitsunfall - Orchester - Durst

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Bei einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht zwar dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 54).

    Nur wenn der Versicherte diesen Verkehrsraum noch nicht verlassen (oder wieder erreicht) hat, besteht noch (oder bereits wieder) Versicherungsschutz, selbst wenn die beabsichtigte Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit nicht geringfügig sein sollte (BSG Urteil vom 25. Juni 1992 aaO; Brackmann, aaO, S 487d).

    Bei einer Kreuzungsanlage umfaßt ihr Gesamtbereich den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (vgl BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG Urteil vom 25. Juni 1992, aaO).

    Diese Abgrenzung ist sachgerecht; sie vermeidet infolge der einfachen Feststellbarkeit der objektiven Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ungerechtfertigte Härten und stellt insbesondere Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleich (BSG Urteil vom 25. Juni 1992, aaO).

    Diese Grenzziehung markiert eine allgemein feststellbare Zäsur, die es rechtfertigt, den Unfallversicherungsschutz beim Verlassen dieses Bereichs als unterbrochen anzusehen (BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87, 88 mwN).

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Die vom LSG vorgenommene Erweiterung des Versicherungsschutzes könne nicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 1996 (2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) gestützt werden, weil in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Fall der Heimweg zumindest räumlich nicht verlassen worden sei.

    Bei einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht zwar dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 54).

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, stellt das mit Kaufabsichten verbundene Aufsuchen eines am Straßenrand gelegenen Kiosks grundsätzlich keine nur geringfügige eigenwirtschaftlichen Tätigkeit dar (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch mit der vom LSG herangezogenen Entscheidung des BSG vom 2. Juli 1996 (2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Bei einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht zwar dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 54).

    Auch bei nicht geringfügigen Unterbrechungen der Heimfahrt beginnt die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges allerdings erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn er diesen wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 222 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Die Besorgung von Nahrungsmitteln und Getränken ist - wie das Essen und Trinken selbst - in der Regel eine dem persönlichen und daher unversicherten Lebensbereich zuzurechnende Betätigung (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 481c/481d mwN).

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung des BSG für Wege zur Besorgung von Nahrungsmitteln und Getränken zugelassen, welche zum alsbaldigen Verzehr während der Arbeit bestimmt sind, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung zu verschaffen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 mwN), desgleichen für Fälle, in denen infolge der Besonderheiten am Arbeitsplatz das Einnehmen von Getränken zur Wiedererlangung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit (dreistündiges Einatmen von - dursterregendem - Faserstaub - BSG SozR Nr. 41 zu § 542 RVO aF) oder die Einnahme einer warmen Mahlzeit (neunstündige tägliche Arbeitszeit ohne Möglichkeit zur Einnahme eines warmen Essens - BSG Urteil vom 25. Februar 1965 - 2 RU 210/61 - SozEntsch BSG IV § 543 Nr. 98) nach Arbeitsschluß als noch in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend angesehen worden ist.

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Auch bei nicht geringfügigen Unterbrechungen der Heimfahrt beginnt die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges allerdings erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn er diesen wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 222 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Bei einer Kreuzungsanlage umfaßt ihr Gesamtbereich den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (vgl BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG Urteil vom 25. Juni 1992, aaO).

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Auch bei nicht geringfügigen Unterbrechungen der Heimfahrt beginnt die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges allerdings erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn er diesen wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 222 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Bei einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht zwar dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 54).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten betrieblichen Tätigkeit bzw wie hier zum Weg von der Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn 1 und 14).
  • BSG, 25.02.1965 - 2 RU 210/61
    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung des BSG für Wege zur Besorgung von Nahrungsmitteln und Getränken zugelassen, welche zum alsbaldigen Verzehr während der Arbeit bestimmt sind, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung zu verschaffen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 mwN), desgleichen für Fälle, in denen infolge der Besonderheiten am Arbeitsplatz das Einnehmen von Getränken zur Wiedererlangung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit (dreistündiges Einatmen von - dursterregendem - Faserstaub - BSG SozR Nr. 41 zu § 542 RVO aF) oder die Einnahme einer warmen Mahlzeit (neunstündige tägliche Arbeitszeit ohne Möglichkeit zur Einnahme eines warmen Essens - BSG Urteil vom 25. Februar 1965 - 2 RU 210/61 - SozEntsch BSG IV § 543 Nr. 98) nach Arbeitsschluß als noch in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend angesehen worden ist.
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
    Vielmehr handelt es sich bei der vom Kläger gemachten Besorgung von Mineralwasser um eine nach Beendigung der Arbeit vorgenommene Verrichtung, die sich hinsichtlich ihrer Beziehung zur versicherten Beschäftigung nicht von zahlreichen sonstigen, dem nicht versicherten privaten Bereich zuzurechnenden Verrichtungen unterscheidet und die dem nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung geschützten Bereich nicht zuzuordnen ist (vgl SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80

    Weg nach oder vom Ort der Tätigkeit - Unterbrechung des Weges - Private

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Die Übertragung der für Fußgänger entwickelten Kriterien auf andere Verkehrsteilnehmer wurde deshalb von der Rechtsprechung auch ausdrücklich nicht mit Erwägungen zur Risikoabgrenzung, sondern damit begründet, dass es nicht angehe, Kraftfahrer und Fußgänger hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes unterschiedlich zu behandeln (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 178; Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; Urteil des BSG vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132).

    Dass jemand, der auf dem Weg zu oder von der Arbeit einen privaten Einkauf erledigen will, auf einem längeren und sogar rückwärts gewandten Fußweg innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums einschließlich des Überquerens der Straße versichert bleibt, während ein anderer, der ohne nennenswerte Erhöhung des Unfallrisikos auf Höhe seines geparkten PKW den Straßenbereich um wenige Meter verlässt (so zB in der Entscheidung des Senats vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624), den Versicherungsschutz verliert, leuchtet nicht ein und ist insbesondere den Betroffenen nur schwer zu vermitteln.

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

  • LSG Sachsen, 04.03.2020 - L 6 U 13/18

    Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt mit der Straßenbahn -

    Die räumliche Unterbrechung endet mit dem Erreichen dieses Verkehrsraumes sowie der Wiederaufnahme der Fortbewegung in Richtung des ursprünglichen Ziels (BSG 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - Juris; 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - Juris ).

    Bei einer Kreuzungsanlage umfasst ihr Gesamtbereich den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (BSG 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - Juris; 30. August 1979 - 8a RU 96/78 - BSGE 49, 16).

    Diese Abgrenzung ist sachgerecht; sie vermeidet infolge der einfachen Feststellbarkeit der objektiven Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ungerechtfertigte Härten und stellt insbesondere Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleich (BSG 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - a.a.O.; 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - Juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes eines Beamten mit dem Verlassen seines

    Dass jemand, der auf dem Weg zu oder von der Arbeit einen privaten Einkauf erledigen will, auf einem längeren und sogar rückwärts gewandten Fußweg innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums einschließlich des Überquerens der Straße versichert bleibt, während ein anderer, der ohne nennenswerte Erhöhung des Unfallrisikos auf Höhe seines geparkten PKW den Straßenbereich um wenige Meter verlässt (so zB in der Entscheidung des Senats vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624), den Versicherungsschutz verliert, leuchtet nicht ein und ist insbesondere den Betroffenen nur schwer zu vermitteln.

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

  • BSG, 03.05.2007 - B 2 U 102/07 B

    Antrag nach § 109 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren kein Antrag nach § 103 SGG

    In der Stellung eines Antrags nach § 109 SGG ist indes nicht stets gleichzeitig ein - hilfsweise - gestellter Antrag nach § 103 SGG zu sehen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; BSG Beschluss vom 12. März 1998 - B 2 U 31/98 B -), auch wenn sich das Gericht damit auch inhaltlich auseinandersetzt.
  • LSG Berlin, 11.05.2000 - L 3 U 29/98

    Kein UV-Schutz auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte wegen eines Umwegs

    30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - SGb 1999, 512).

    30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R, in der allerdings - wiederum bedingt durch den dortigen Sachverhalt - auf die Abgrenzung abgestellt worden ist, welcher Bereich als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Zu Unfall

    Dabei kann das Einkaufen von Nahrungsmitteln und Getränken in einem Geschäft am Straßenrand jedoch nicht mehr als lediglich geringfügige Unterbrechung angesehen werden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 -- B 2 U 31/98 R).
  • LSG Berlin, 26.04.2001 - L 3 U 76/00

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen

    Zwar ist der Versicherte in der Wahl seines Weges frei und nicht gezwungen, stets den kürzesten Weg zu wählen (BSG Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R -, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 15/83 - in USK 8469 m.w.N.).
  • BSG, 18.02.1999 - B 2 U 10/99 B

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

    In der Stellung eines Antrags nach § 109 SGG ist nicht stets gleichzeitig ein - hilfsweise - gestellter Antrag nach § 103 SGG zu sehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; BSG Beschluß vom 12. März 1998 - B 2 U 31/98 B -); Anhaltspunkte für eine abweichende Sachlage sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich und vom Beschwerdeführer auch nicht vorgetragen.
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