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   BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B   

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BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B (https://dejure.org/2008,21197)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B (https://dejure.org/2008,21197)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - B 2 U 311/07 B (https://dejure.org/2008,21197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 111 § 62
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensfehler, Verhinderung des Klägers nach Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 05.03.2004 - B 9 SB 40/03 B

    Terminsverlegung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Des Weiteren war der Kläger nach der Niederschrift über die Verhandlung vor dem LSG in dieser durch die Rechtsanwältin Dr. B. vertreten und diese hat auch für ihn einen Sachantrag gestellt (vgl zur ausreichenden Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten: BSG Beschluss vom 5. März 2004 - B 9 SB 40/03 B; BSG Beschluss vom 14. November 2005 - B 13 RJ 245/05 B).
  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 42/77

    Anspruch gegen das Arbeitsamt auf Gewährung eines "Pendler"-Darlehens für den

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Dies bedeutet nicht, dass das Gericht, wenn es das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zu einem Termin angeordnet hat und dieser verhindert ist, in diesem Termin "ohne Weiteres" in der Sache entscheiden darf (so auch BSGE 47, 35 = SozR 1500 § 62 Nr. 8).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, aaO, IX, RdNr 130).
  • BSG, 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Vertagung

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Des Weiteren war der Kläger nach der Niederschrift über die Verhandlung vor dem LSG in dieser durch die Rechtsanwältin Dr. B. vertreten und diese hat auch für ihn einen Sachantrag gestellt (vgl zur ausreichenden Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten: BSG Beschluss vom 5. März 2004 - B 9 SB 40/03 B; BSG Beschluss vom 14. November 2005 - B 13 RJ 245/05 B).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, aaO, IX, RdNr 130).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B
    Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, aaO, IX, RdNr 130).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 4209/09

    Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Bestimmtheit der Überleitungsanzeige -

    Nach ständiger Rechtsprechung soll der Anspruch auf rechtliches Gehör verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten, und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen mit einbezogen wird (bspw. BSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - B 2 U 311/07 B - juris Rdnr. 4 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11

    Arbeitslosenversicherung

    Von daher kann aus der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass ohne das Erscheinen der Beteiligten keine Sachentscheidung des Gerichts ergehen könnte oder dürfte (vgl. BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 4).

    Vor allem war der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten und dieser hat auch für ihn einen Sachantrag gestellt (vgl. hierzu BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 5).

    Dies gilt umso mehr, als sein Prozessbevollmächtigter keinen unbedingten Vertagungsantrag gestellt und damit ein persönliches Erscheinen des Klägers offensichtlich selbst nicht für erforderlich gehalten hat (vgl. insoweit auch BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 6).

    die nach Auffassung des SG fehlende objektive und subjektive Verfügbarkeit des Klägers am 01.11.2007 im Falle seiner persönlichen Anwesenheit z.B. zur nicht rechtzeitigen Arbeitslosmeldung vorgetragen hätte (vgl. insoweit auch BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - L 19 AS 561/13
    Die im Ermessen des Vorsitzenden stehende Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 111 Abs. 1 SGG hat nicht die Funktion, das rechtliche Gehör der Beteiligten sicherzustellen (vgl. BSG Beschluss vom 02.08.2010 - B 4 AS 48/10 B, Rn 7; Beschluss vom 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B, Rn 4).

    Aus der Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nicht zwingend geschlossen werden, dass eine Sachentscheidung zu Gunsten des Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen für nicht erforderlich angesehen wird, ergehen soll (vgl. hierzu BSG Beschluss vom 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B, Rn 4).

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