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   BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R   

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https://dejure.org/2000,4252
BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R (https://dejure.org/2000,4252)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R (https://dejure.org/2000,4252)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - B 2 U 32/99 R (https://dejure.org/2000,4252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Beschluß - Zurückweisung - Anhörung - Zustellung - Anhörungsmitteilung - Beweisantrag

  • Judicialis

    SGG § 153 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei neuem Beweisantrag nach Anhörungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96

    Anhörung vor Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R
    Sie müssen aber, anders als im Falle einer Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG), der Entscheidung durch Beschluß nicht zustimmen (BSG Beschluß vom 16. März 1994 - 9 BV 151/93 - HVBG-Info 1994, 2082; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4).

    Das Berufungsgericht muß die Beteiligten sogar erneut zu einer beabsichtigten Zurückweisung der Berufung durch Beschluß anhören, wenn ein Beteiligter nach Zustellung der ersten Anhörungsmitteilung neue, nicht erkennbar unsubstantiierte Beweisanträge stellt und das Berufungsgericht auch unter Würdigung des neuen Vortrags an seiner Absicht festhalten will, über die Berufung durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und den Beweisanträgen nicht nachzugehen (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 mwN).

  • BSG, 16.03.1994 - 9 BV 151/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R
    Sie müssen aber, anders als im Falle einer Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG), der Entscheidung durch Beschluß nicht zustimmen (BSG Beschluß vom 16. März 1994 - 9 BV 151/93 - HVBG-Info 1994, 2082; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4).

    Der Berufungskläger kann sich grundsätzlich nicht darauf verlassen, daß aufgrund seines Vortrages eine mündliche Verhandlung durchgeführt werde und er nochmals Gelegenheit habe, Beweisanträge zu stellen (BSG Beschluß vom 16. März 1994 aaO).

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 16/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren, öffentliche

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R
    Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, daß das LSG bei ordnungsgemäßer Durchführung des Anhörungsverfahrens von seiner Befugnis, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, keinen Gebrauch gemacht und eine Beweisaufnahme durchgeführt hätte (vgl hierzu auch Urteil des Senats vom 18. November 1997 - 2 RU 16/97 - USK 97100).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R
    Insbesondere kann das LSG auch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens die Berufung noch durch Beschluß nach § 153 Abs. 4 SGG zurückweisen (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1).
  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R

    Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 S. 2 SGG

    Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R
    Durch den nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG gebotenen Hinweis auf das Beschlußverfahren ist den Beteiligten deutlich zu machen, daß der Senat des LSG die Berufung für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (BSG Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 25/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 11/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Drucker - Druckmaschinen -

    Daher kommt es nicht darauf an, ob die von dem Kläger geltend gemachte Verletzung von § 103 SGG sowie seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) durch das LSG vorliegt und auch zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils führen würde (vgl BSG Urteil vom 24.2.2000 - B 2 U 32/99 R - juris RdNr 18; BSG Urteil vom 16.3.1978 - 11 RA 66/77 - juris RdNr 12) .
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Beigeladener im

    Daher kommt es nicht darauf an, ob die von der Klägerin geltend gemachte Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) durch das Entschädigungsgericht vorliegt und auch zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils führen würde (vgl BSG Urteil vom 24.2.2000 - B 2 U 32/99 R - juris RdNr 18) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Wird in einem Anhörungsschreiben nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ein neuer, nicht erkennbar unsubstantiierter Beweisantrag gestellt, darf nicht nach Satz 1 dieser Vorschrift entschieden werden; vielmehr muss das Gericht entweder eine mündliche Verhandlung durchführen oder erneut zur beabsichtigten Zurückweisung durch Beschluss anhören (BSG vom 17. September 1997, SozR 3-1500 § 153 Nr. 4; BSG vom 20. Oktober 1999, SozR 3-1500 § 153 Nr. 8; BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 32/99 R -, HVBG-INFO 2000, 1083).
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 2/19 R

    Anspruch auf Entschädigung immaterieller Nachteile wegen überlanger Dauer des

    Daher kommt es nicht darauf an, ob die von der Klägerin geltend gemachte Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) durch das Entschädigungsgericht vorliegt und auch zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils führen würde (vgl dazu BSG Urteil vom 24.2.2000 - B 2 U 32/99 R - juris RdNr 18) .
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 69/99 R

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren beim vereinfachten

    Das ist zB der Fall, wenn der Kläger auf die (erste) Anhörung hin einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung widerspricht und - auch ohne Stellung eines förmlichen Beweisantrages - ein Attest vorlegt, aus dem sich nach seiner Behauptung eine Verschlimmerung der Gesundheitsstörungen ergibt (BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 9 SB 7/98 R; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4; BSG, Urteil vom 28. Juli 1999 - B 9 SB 6/98 R; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 32/99 R; Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 6. Aufl 1998, § 153 RdNr 20).
  • LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96

    Verletztenrente - MdE - Unfallfolge - Anlageleiden

    Verfahrensgang: vorgehend SG Bremen 1996-08-15 S 5 U 63/94 Urteil anhängig BSG B 2 U 32/99 R.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2004 - L 13 RJ 88/03

    Rentenversicherung

    Das BSG hat zum Verfahren nach § 153 Abs. 4 SGG mehrfach entschieden, dass eine erneute Anhörung z.B. erforderlich wird, wenn der Kläger auf die (erste) Anhörung hin einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung widerspricht und - auch ohne Stellung eines förmlichen Beweisantrages - ein Attest vorlegt, aus dem sich nach seiner Behauptung eine Verschlimmerung der Gesundheitsstörungen ergibt (BSG, Urteil vom 17.8.2000 - B 13 RJ 69/99R; Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 7/98 R; vgl. auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4; BSG, Urteil vom 28. Juli 1999 - B 9 SB 6/98 R; BSG, Urteil vom 24.2.2000 - B 2 U 32/99 R).
  • LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 21/99

    Anerkennung eines Wirbelsäulenleidens als Berufskrankheit; Anerkennung eines

    Tätigkeiten, die also für sich alleine die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllen und nur allgemein für die Wirbelsäule physiologisch ungünstig sind, kommen danach im Rahmen der BK 70 BKVO DDR - anders als nach bundesdeutschem Recht (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 32/99 R) - nicht in Betracht.
  • BSG, 15.09.2009 - B 12 KR 45/09 B
    Von einer solchen erneuten Mitteilung kann das Berufungsgericht indessen verfahrensfehlerfrei absehen, wenn zwischen dem Zugang der (ersten) Anhörungsmitteilung und der angefochtenen Berufungsentscheidung keine neue Verfahrenslage eingetreten ist, etwa weil das neue Vorbringen des Berufungsklägers nicht den Anforderungen entspricht, die erfüllt sein müssen, damit das Tatsachengericht gehalten ist, durch weitere Ermittlungen darauf einzugehen, beispielsweise bei einem von vornherein oder erkennbar unsubstantiierten Beweisantrag (vgl grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.6.1983, 9 C 15/83, Buchholz 312 EntlG Nr. 32; insoweit folgend BSG, Urteil vom 17.9.1997, 6 RKa 97/96, SozR 3-1500 § 153 Nr. 4; Urteil vom 20.10.1999, B 9 SB 4/98 R, SozR 3-1500 § 153 Nr. 8; Urteil vom 24.2.2000, B 2 U 32/99 R, in juris veröffentlicht; Beschluss vom 9.1.2003, B 13 RJ 199/02 B, aaO; Beschluss vom 29.8.2006, B 13 R 37/06 B, SozR 4-1500 § 153 Nr. 5).
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