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   BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R   

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BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R (https://dejure.org/1999,2936)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R (https://dejure.org/1999,2936)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R (https://dejure.org/1999,2936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung - Schneeräumungsarbeiten

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Sturz - Glätte - Streupflicht - Arbeitsstelle - Arbeitsunfall

  • Judicialis

    RVO § 550 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 550 Abs. 1
    Wegeunfall bei Schneeräumungsarbeiten nur bei für die Weiterfahrt unerläßlichem Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 84
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    Entscheidend sei nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 1988 (2 RU 14/88), ob das Schneeschaufeln und Abstreuen der Garageneinfahrt bereits deswegen notwendig und im erforderlichen Maße vorgenommen worden sei, um zu vermeiden, daß ein Versicherter beim Verlassen der Garage mit seinem Kraftfahrzeug steckenbleibe oder ohne vorangehendes Schneeschaufeln steckengeblieben wäre.

    Entsprechend diesen Grundsätzen ist es ebenso als nichtversicherte, vorbereitende Tätigkeit anzusehen, wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit die Garageneinfahrt von Schnee freischaufelt, es sei denn, daß der Versicherte beim Verlassen der Garage mit seinem Kraftfahrzeug im Schnee steckenblieb oder ohne vorangehendes Schneeräumen steckengeblieben wäre und daß er deshalb den Schnee mit dem Schneeschieber nur soweit beseitigte, wie es erforderlich war, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; hat er hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geräumt, zB am Hauseingang oder an der zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Verrichtung unterbrochen (s dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Verrichtung vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet hat (BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112).

    Nicht anders ist es bei Maßnahmen infolge von Naturereignissen, zB beim Steckenbleiben mit dem Kraftfahrzeug in einer Schneeverwehung auf dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - aaO).

  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    Als unternehmerähnliche Person iS des § 545 Satz 1 Nr. 2 RVO hatte der Kläger, ebenso wie freiwillig versicherte Unternehmer, für die Art, Weise und den Umfang, wie er seine selbständige Tätigkeit betrieb, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47 und 57; BSGE 52, 89, 91 = SozR 2200 § 548 Nr. 58).

    Aus dem Unternehmen herzuleitende Umstände müssen ein wesentliches Glied in der Reihe derjenigen Ursachen bilden, die beim Zustandekommen des Unfalls zusammengewirkt haben (BSGE 1, 258, 261; BSGE 52, 89, 91 = SozR 2200 § 548 Nr. 58), dh die Tätigkeit muß dem Unternehmen zu dienen bestimmt sein (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 15; s auch Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 69).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    So stehen Verrichtungen zur Erhaltung der Fahrbereitschaft grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz wie etwa das Aufsuchen einer Tankstelle (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; s auch BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19), die Veranlassung einer Fahrzeuginspektion (BSG Urteil vom 1. April 1971 - 2 RU 23/70 - SozESlg IV § 550 RVO Nr. 38), die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (BSG Urteil vom 27. Juni 1984 - 9b RU 46/82 - USK 84118).
  • BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63

    Unfallversicherungsschutz - Geschäftsinhaber - Wohnung über Geschäft -

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    So ist von der Rechtsprechung des BSG Versicherungsschutz bejaht worden beim Gang zum Telefon wegen eines geschäftlichen Anrufs (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 51), bei Aufbewahrung der Tageskasse (BSG SozR Nr. 38 zu § 548 RVO), bei Abwehr eines Überfalls, der den Geschäftsgeldern in der Wohnung galt (BSGE 26, 45, 47 = SozR Nr. 76 zu § 542 aF RVO) und bei Alarmruf wegen eines Störfalles in der Anlage eines Wasserschutzverbandes (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 72).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 46/82

    PKW als Arbeitsgerät - Fahrt zur Zulassungsstelle - Wegeunfall - Arbeitsweg

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    So stehen Verrichtungen zur Erhaltung der Fahrbereitschaft grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz wie etwa das Aufsuchen einer Tankstelle (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; s auch BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19), die Veranlassung einer Fahrzeuginspektion (BSG Urteil vom 1. April 1971 - 2 RU 23/70 - SozESlg IV § 550 RVO Nr. 38), die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (BSG Urteil vom 27. Juni 1984 - 9b RU 46/82 - USK 84118).
  • BSG, 01.04.1971 - 2 RU 23/70
    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    So stehen Verrichtungen zur Erhaltung der Fahrbereitschaft grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz wie etwa das Aufsuchen einer Tankstelle (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; s auch BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19), die Veranlassung einer Fahrzeuginspektion (BSG Urteil vom 1. April 1971 - 2 RU 23/70 - SozESlg IV § 550 RVO Nr. 38), die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (BSG Urteil vom 27. Juni 1984 - 9b RU 46/82 - USK 84118).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 19 und 26).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84

    Versicherungsschutz - Unfall - Privater Wohnbereich - Alarmruf

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
    So ist von der Rechtsprechung des BSG Versicherungsschutz bejaht worden beim Gang zum Telefon wegen eines geschäftlichen Anrufs (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 51), bei Aufbewahrung der Tageskasse (BSG SozR Nr. 38 zu § 548 RVO), bei Abwehr eines Überfalls, der den Geschäftsgeldern in der Wohnung galt (BSGE 26, 45, 47 = SozR Nr. 76 zu § 542 aF RVO) und bei Alarmruf wegen eines Störfalles in der Anlage eines Wasserschutzverbandes (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 72).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 39/77

    Versicherungsschutz - Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit - Gefahr - Private

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 72/78

    Betreuende Tätigkeit - Hilfeleistung - Gefälligkeit - Unternehmerische

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz bei solchen Vorbereitungshandlungen hat das BSG in zahlreichen Entscheidungen beschäftigt, wobei die Bandbreite von alltäglichen Verrichtungen (Nahrungsaufnahme: SozR Nr. 40 zu § 542 RVO aF; SozR 2200 § 548 Nr. 20; Nahrungsbeschaffung: SozR 2200 § 550 Nr. 24; Ankleiden: BSGE 18, 143, 147 = SozR Nr. 33 zu § 537 RVO aF; Wartung und Betanken des privateigenen PKW: BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF; Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84 - USK 85224 = HV-Info 1985, 29) über speziell betriebsbezogene Handlungen (Kauf einer Bahnfahrkarte für den Weg zur Arbeit: BSGE 7, 255; Erkundungsfahrt zur neuen Arbeitsstelle: Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162; Erkundungsfahrt vor einer Dienstreise: Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 74/83 - HV-Info 1986, 1296; Besorgen von Arbeitsunterlagen oder Hilfsmitteln: SozR 2200 § 550 Nr. 25; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3) oder die Beseitigung von Hindernissen bei der Zurücklegung des Arbeitsweges (unvorhergesehener Benzinmangel: SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; Schneeschippen zur Freilegung der Garagenausfahrt: Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112 = HV-Info 1988, 1718 sowie Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - USK 99123 = HVBG-Info 1999, 3383) bis zu Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft (Kauf von Medikamenten: SozR 3-2200 § 550 Nr. 16; Kauf von Lebensmitteln: BSGE 55, 139 = SozR 2200 § 550 Nr. 54; SozR 2200 § 548 Nr. 73) reicht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14

    Wegeunfall - Überprüfung der Straßenverhältnisse auf mögliche Glätte vor

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf die Urteile vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88 und vom 28.9.1999 -BSG Aktenzeichen B 2 U 33/98 R) sei das Freischaufeln einer Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich als nichtVersicherte vorbereitende Tätigkeit anzusehen und stehe nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn es zur unmittelbaren und unvorhergesehenen Beseitigung eines Hindernisses notwendig sei.

    b) Andere vorbereitende Maßnahmen, wie etwa die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit oder das Auftanken eines für die Fahrt benötigten Pkw, gehören in der Regel nicht zur versicherten Tätigkeit, sondern sind dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten zuzurechnen und stehen nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn diese Maßnahmen unvorhergesehen während des Zurücklegens eines Wegs von oder zur Arbeitsstätte erforderlich werden (BSG, Urteil vom 30.11.1972 - BSG Aktenzeichen 2RU11982 2 RU 119/82, juris; Urteil vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88, juris RdNr. 15; Urteil vom 28.9.1999 - BSG Aktenzeichen B2U3398R B 2 U 33/98 R, juris RdNr. 22).

    Das BSG hat daher etwa das Räumen der Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich dem unversicherten Bereich zugeordnet und Versicherungsschutz hier nur ausnahmsweise dann für naheliegend gehalten, wenn der Versicherte beim Verlassen der Garage im Schnee steckengeblieben ist oder ohne vorangehendes Schneeschieben stecken geblieben wäre und er deshalb den Schnee nur soweit beseitigt, wie es erforderlich ist, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; über das für die Weiterfahrt notwendige Maß hinausgehende Maßnahmen hat es hingegen dem unversicherten Bereich zugeordnet (BSG, Urteil vom BSG 28.6.1988, aaO, RdNr. 17; Urteil vom 28.9.1999, aaO, RdNr. 22).

  • LSG Bayern, 21.07.2015 - L 3 U 313/12

    Unfallversicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers

    Dass der Kläger eine dem Unternehmen dienende Verrichtung ggf. innerhalb des häuslichen Bereichs vorgenommen hat, lässt den Unfallversicherungsschutz ebenfalls nicht entfallen (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R -, juris Rn. 18 f. m.w.N.).

    Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Verrichtungen, die zwar der Aufnahme der Betriebstätigkeit vorangehen, der Betriebsarbeit aber zu fernstehen, als dass sie schon dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten entzogen und der unter Versicherungsschutz stehenden betrieblichen Sphäre, die auf die Wege nach oder von dem Ort der Tätigkeit erstreckt ist, zuzurechnen wären (BSG, Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R -, juris Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - L 15 U 248/05

    Verlust des Unfallversicherungsschutzes bei Maßnahmen zur Erhaltung oder

    Allerdings sind Maßnahmen etwa zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs, das - wie hier - kein Arbeitsgerät ist (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII), als sog. vorbereitende Tätigkeiten unversichert, auch wenn das Fahrzeug in nicht unbeträchtlichem Umfang zu Wegen von und zur Arbeitsstätte benutzt wird (ständige Rechtsprechung des BSG vgl BSGE 16, 245; Urteile des BSG vom 26.06.1985 - 2 RU 50/84 - und vom 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R - Bereiter-Hahn/Mehrtens a.a.O. § 8 Nr. 12.28).
  • LSG Hamburg, 24.04.2012 - L 3 U 12/11

    Anerkennung eines Fahrradsturzes als Arbeitsunfall

    Macht sich daher ein Beschäftigter außerhalb arbeitsvertraglicher Verpflichtung mit Blick auf die Ausweitung seines Tätigkeitsfeldes in der Freizeit mit Produkten seines Arbeitgebers vertraut, dann stellt dies allenfalls eine Vorbereitungshandlung dar, die (zur unversicherten Vorbereitungshandlung vgl. BSG, Urt. vom 26. Juni 1985 - 2 RU 50/84; vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - Rn. 92; vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R) als solche nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt und von einer versicherten betrieblichen Weiterbildung zu unterscheiden ist.
  • LSG Bayern, 25.08.2004 - L 2 U 372/02

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Bestehen einer sachlichen

    Aus dem Unternehmen herzuleitende Umstände müssen für die Anerkennung des Versicherungsschutzes beim Personenkreis der selbständig tätigen Versicherten ein wesentliches Glied in der Reihe derjenigen Ursachen bilden, die beim Zustandekommen des Unfalls zusammengewirkt haben, d.h. die Tätigkeit muss dem Unternehmen zu dienen bestimmt gewesen sein (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999 Az: B 2 U 33/98 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2000 - L 17 U 8/99

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog. innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, dass betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nrn. 19 und 26; BSG Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2003 - L 7 U 313/02

    Anspruch des Klägers auf Entschädigungsleistungen auf Grund eines Wegeunfalls und

    Ausnahmsweise sind die Umstände einer Reparatur eines solchen Kraftfahrzeugs dem versicherten Bereich eines Beschäftigten zuzuordnen, wenn eine unvorhergesehene Reparatur für die Aufnahme des versicherten Weges erforderlich ist oder der versicherten Tätigkeit wesentlich zu dienen bestimmt ist, weil allein mit dem Kraftfahrzeug die versicherte Beschäftigung aufgenommen werden kann (vgl. Hauck-Keller, Rdz. 121 zu § 8 SGB VII unter Hinweis auf BSG vom 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R = HVBG - Info 1999, 3383 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
    Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz bei solchen Vorbereitungshandlungen hat das BSG in zahlreichen Entscheidungen beschäftigt, wobei u.a. speziell betriebsbezogene Handlungen (Kauf einer Bahnfahrkarte für den Weg zur Arbeit: BSGE 7, 255; Erkundungsfahrt zur neuen Arbeitsstelle: Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 - USK 91162; Erkundungsfahrt vor einer Dienstreise: Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 74/83 - HV-Info 1986, 1296; Besorgen von Arbeitsunterlagen oder Hilfsmitteln: SozR 2200 § 550 Nr. 25; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3) und die Beseitigung von Hindernissen bei der Zurücklegung des Arbeitsweges (unvorhergesehener Benzinmangel: SozR Nr. 63 zu § 543 RVO a.F.; Schneeschippen zur Freilegung der Garagenausfahrt: Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112 = HV-Info 1988, 1718 sowie Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 33/98 R - USK 99123 = HVBG-Info 1999, 3383) Gegenstand waren.
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   BSG, 23.06.1998 - B 2 U 33/98 R   

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BSG, Entscheidung vom 23.06.1998 - B 2 U 33/98 R (https://dejure.org/1998,21170)
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