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   BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B   

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https://dejure.org/2000,11441
BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B (https://dejure.org/2000,11441)
BSG, Entscheidung vom 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B (https://dejure.org/2000,11441)
BSG, Entscheidung vom 03. März 2000 - B 2 U 4/00 B (https://dejure.org/2000,11441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an eine Begründung der Grundsätzlichkeit einer Rechtssache im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen schweren Schädel-Hirn-Verletzungen und einem Herztod

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 141
    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile bei materiell-rechtlichen Vorfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91

    Konkursausfallgeld - Lohnanspruch - Rechtskraftwirkung - Abweisung wegen

    Auszug aus BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B
    Darüber hinaus kann in seltenen Fällen eine Bindung von nicht an dem Rechtsstreit beteiligten Personen, Leistungsträgern oder Behörden an eine Gerichtsentscheidung durch Tatbestandswirkung (vgl ua BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 17 mwN) oder Reflexwirkung (vgl ua BSG SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) herbeigeführt werden.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B
    Entsprechend den Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (vgl Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNrn 56 ff) ist hierfür zunächst darzulegen, welcher konkreten abstrakten Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B
    Darüber hinaus kann in seltenen Fällen eine Bindung von nicht an dem Rechtsstreit beteiligten Personen, Leistungsträgern oder Behörden an eine Gerichtsentscheidung durch Tatbestandswirkung (vgl ua BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 17 mwN) oder Reflexwirkung (vgl ua BSG SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) herbeigeführt werden.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B
    Das Ausmaß der Ermittlungen und insbesondere auch die Wahl der Beweismittel sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG in das pflichtgemäße Ermessen der Tatsachengerichte der Sozialgerichtsbarkeit gestellt (stellvertretend BSGE 30, 192, 205).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Diese Bindungswirkung gilt nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSGE 8, 185, 191; BSG, Beschluss vom 3.3.2000 - B 2 U 4/00 B - juris, dort RdNr 7; ebenso BVerwG Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S 6 = NJW 1996, 737, 738, mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 44/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statusfeststellungsklage - Umgang mit parallel

    Nur sofern bloße Vorfragen klärungsbedürftig sind, die nicht von der Rechtskraft erfasst werden und einer späteren - erneuten - Prüfung zugänglich sind (vgl BSG, Beschluss vom 3. März 2000 - B 2 U 4/00 B - Rn 7) , tritt keine Rechtskraft ein.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - L 11 KA 27/20

    Kein Anspruch auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Diese Bindungswirkung gilt nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 27/06 R -, SozR 4-1500 § 141 Nr. 1; BSGE 8, 185, 191; BSG, Beschluss vom 3. März 2000 - B 2 U 4/00 B - juris, Rn. 7; Bundesverwaltungsgericht , Buchholz 310, § 121 VwGO Nr. 70 S. 6, NJW 1996, 737, 738).
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B

    Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung

    Diese Bindungswirkung gilt nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSG Urteil vom 21.10.1958 - 6 RKa 9/58 - BSGE 8, 185, 189; BSG Beschluss vom 3.3.2000 - B 2 U 4/00 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B

    Besetzung eines Vertragsarztsitzes

    Diese Bindungswirkung gilt nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSG Urteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 33/17 R - Juris RdNr 27; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 21.10.1958 - 6 RKa 9/58 - BSGE 8, 185, 189; BSG Beschluss vom 3.3.2000 - B 2 U 4/00 B - Juris RdNr 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 133/06
    Diese Bindungswirkung erfasst dabei nicht nur die Beteiligten, sondern auch das Gericht (BSG aaO; Beschluss vom 3. März 2000 - B 2 U 4/00 B - juris; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70).
  • SG Potsdam, 20.10.2009 - S 3 KR 19/09

    Rechtskraft - versicherungsrechtliche Beurteilung - Feststellungsinteresse

    Diese Bindungswirkung gilt nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSGE 8, 185, 191; BSG, Beschluss vom 3.3.2000 - B 2 U 4/00 B - juris, dort RdNr 7; ebenso BVerwG Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S 6 = NJW 1996, 737, 738, mwN).
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