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   BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R   

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https://dejure.org/2005,5311
BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R (https://dejure.org/2005,5311)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R (https://dejure.org/2005,5311)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R (https://dejure.org/2005,5311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung von MdE-Erfahrungswerten - keine allgemeinkundigen Tatsachen - gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Leistungsdauer - Arbeitsunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung von MdE-Erfahrungswerten - keine allgemeinkundigen Tatsachen - gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Leistungsdauer - Arbeitsunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Gesundheitsstörungen als Folgen eines Arbeitsunfalls; Folgen eines Verkehrsunfalls im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - überraschende Einbeziehung von MdE-Erfahrungswerten - Ende des Verletztengeldanspruchs nach § 46 Abs 3 S 2 SGB VII - erforderlicher Verwaltungsakt

  • Judicialis

    SGG § 62; ; SGG § 103; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 128 Abs 2; ; SGG § 170 Abs 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletztengeldanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletztengeld ist nicht auf maximal 78 Wochen begrenzt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (213)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Die Bemessung des Grades der MdE ist die auf der Grundlage des § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, bei der es sich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG um eine tatsächliche Feststellung handelt, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R = HVBG-Info 2003, 1635).

    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 aaO).

    Die MdE-Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen oder Berufskrankheiten für die Schätzung der MdE herausgebildet haben, dienen als Anhaltspunkte für die MdE-Einschätzung im Einzelfall (BSG Urteil vom 18. März 2003 aaO).

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, die aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand 2005, § 56 RdNr 71).

    Die Feststellung der Höhe der MdE als tatsächliche Feststellung erfordert stets die Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; Urteil vom 18. März 2003 aaO).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Diese stellten allgemeine Erfahrungssätze dar und bildeten in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreite, ohne dass ihnen der Rechtscharakter einer gesetzlichen Norm zukomme (Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 aaO).

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, die aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand 2005, § 56 RdNr 71).

    Die Feststellung der Höhe der MdE als tatsächliche Feststellung erfordert stets die Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; Urteil vom 18. März 2003 aaO).

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - medizinische

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Hatte ein Beteiligter keine Gelegenheit, sich hierzu zu äußern, so sind § 128 Abs. 2 SGG und gleichzeitig auch der in Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte und in § 62 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl BSG SozR 1500 § 62 Nr. 11; BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R = ZfS 2002, 237).

    Denn allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unschwer überzeugen können oder auch solche, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind oder wahrnehmbar waren und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde unterrichten kann (vgl BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R = ZfS 2002, 237).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 33/03 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Zwar ist der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung verletzt, wenn das Tatsachengericht einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (vgl BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4, BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R

    Verletztengeldanspruch - Ende - Analogie - Krankengeld - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Eine rückwirkende Feststellung der Voraussetzungen einer Beendigung des Verletztengeldanspruchs nach § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII kommt dabei nicht in Betracht (vgl im Ergebnis BSG SozR 3-2700 § 46 Nr. 1).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, die aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand 2005, § 56 RdNr 71).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, die aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand 2005, § 56 RdNr 71).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll jedoch verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R = NZS 2004, 660).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Die Bemessung des Grades der MdE ist die auf der Grundlage des § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, bei der es sich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG um eine tatsächliche Feststellung handelt, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R = HVBG-Info 2003, 1635).
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
    Dabei muss sich die Begründung bei einem teilbaren Streitgegenstand auf alle Teile des angefochtenen Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt wird; widrigenfalls ist das Rechtsmittel für den nichtbegründeten Teil unzulässig (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 22; BSGE 65, 8, 11 = SozR 1300 § 48 Nr. 55 S 159; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 64/83
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

  • BSG, 26.01.1983 - 1 RA 31/82

    Rentenanspruch - Beitragsleistung - Ersatzzeit - Revision - Begründung -

  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 2744/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung

    Insoweit hat sich der Kläger auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R, dortige Rdnr. 42 bezogen.

    Wie dem Urteil des BSG vom 13.09.2005 (a.a.O.) zu entnehmen sei, handle es sich nur um Leistungen, die einen Anspruch auf Übergangsgeld auslösten.

    Dabei kommt das Ende des Verletztengeldanspruches nach Nr. 3 erst in Betracht ("im Übrigen"), wenn die Beendigungstatbestände der Nrn. 1 und 2 nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R).

    Sämtliche Tatbestände in § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII, und damit auch die Nr. 3, setzen voraus, dass mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist, d.h. mit der Beendigung der infolge des Versicherungsfalls eingetretenen Arbeitsunfähigkeit zumindest für die nächsten 78 Wochen nicht zu rechnen sein darf (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R).

    Weiter darf zum Zeitpunkt der Entscheidung kein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die - worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat - einen Anspruch auf Übergangsgeld auslösen, bestehen (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R).

    Zutreffend gehen die Beteiligten und das Sozialgericht darüber hinaus davon aus, dass das Ende des Verletztengeldanspruches durch Verwaltungsakt festzustellen ist, weil es hierfür einer Prognoseentscheidung bedarf (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R und BSG, Urteil vom 30.10.2007, a.a.O.).

    Maßgebend sind insoweit, für diese Prognoseentscheidung, die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R), also jene im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides (s. u.a. BSG, Urteil vom 11.05.2000, B 7 AL 18/99 R in SozR 3-4100 § 36 Nr. 5).

    Die angefochtene Entscheidung der Beklagten genügte insoweit daher insbesondere auch den Anforderungen des BSG in dem vom Kläger herangezogenen Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R.

    Auch insoweit war eine Prognoseentscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R), die die Beklagte mit der Verneinung dieser Frage ebenfalls traf.

    Aus der vom Kläger und ihm folgend vom Sozialgericht herangezogenen Entscheidung des BSG (Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R) folgt nichts anderes.

    Die Frage, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind, richtet sich nach den Erfolgsaussichten, dem Alter des Versicherten und weiteren Umständen, wie sie vom Unfallversicherungsträger zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R), s. hierzu die Regelungen der §§ 26 und 35 SGB VII sowie der §§ 33 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung

    Die Sonderregelung für den Fall, dass mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen sei (§ 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII), erfordere eine Prognoseentscheidung des Unfallversicherungsträgers, die vorliegend nicht getroffen worden sei und vom Gericht nicht ersetzt werden dürfe (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R -).

    Auf den Einwand der Beklagten, eine Prognoseentscheidung hinsichtlich des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit des Klägers sei entgegen der Entscheidung des Senats vom 13. September 2005 (- B 2 U 4/04 R -) nicht erforderlich gewesen, braucht nicht eingegangen zu werden.

    Auf das von der Beklagten in den Mittelpunkt ihres Revisionsvorbringens gestellte Überschreiten der 78 Wochen seit dem Arbeitsunfall durch reinen Zeitablauf kommt es nicht an, wie der Senat schon im Urteil vom 13. September 2005 (- B 2 U 4/04 R -) ausgeführt hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - L 1 U 4104/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs gem § 46 Abs 3

    Die Frage, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind, richtet sich nach den Erfolgsaussichten, dem Alter des Versicherten und weiteren Umständen, wie sie vom Unfallversicherungsträger zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R = juris RdNr. 42).

    Das Ende des Verletztengeldanspruches nach § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB VII greift erst dann ("im Übrigen"), wenn die Beendigungstatbestände der Nrn. 1 und 2 nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 4/04 R = juris RdNr. 40).

    Denn hierunter fallen - entgegen der Ansicht des Klägers - nur qualifizierte Teilhabeleistungen, die einen Übergangsgeldanspruch auslösen (BSG, Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R = juris RdNr. 41 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2014 - L 10 U 2744/12 = NZS 2014, 510 [Leitsatz] = juris RdNr. 30, 52; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.02.2012 - L 2 U 254/09 = juris RdNr. 99, 108; Köllner in Lauterbach, Unfallversicherung, § 46 RdNr. 48, Stand Januar 2015; Benz/Köllner, Die BG 2000, 40; Kater in Kater/Leube, SGB VII, § 46 RdNr. 15; a.A. nur Fischer in jurisPK-SGB VII, § 46 RdNr. 36, Stand März 2015, der sich aber nicht mit der genannten Entscheidung des BSG vom 13.09.2005 auseinandersetzt).

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