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   BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B   

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https://dejure.org/2006,12343
BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B (https://dejure.org/2006,12343)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B (https://dejure.org/2006,12343)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B (https://dejure.org/2006,12343)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -, § 62 SGG ) soll nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs besteht indes insbesondere gegenüber rechtskundig vertretenen Beteiligten weder eine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts über die Rechtslage, noch die Pflicht, bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage bereits die endgültige Beweiswürdigung und/oder die endgültige rechtliche Beurteilung mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31. August 1993 - 2 BU 61/93 - HVBG -Info 1994, 209; vom 13. Oktober 1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17. Februar 1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG -Info 1999, 3700).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -, § 62 SGG ) soll nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Art. 103 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 84, 188, 190).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Der Senat hat sich dazu in mehreren Entscheidungen geäußert und insbesondere in dem von der Klägerin selbst zitierten Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - (BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2) näher dargestellt, nach welchen Maßstäben die Bildung und Abgrenzung von Gewerbezweigen und die Zuordnung der Unternehmen zu ihnen zu erfolgen hat.

    Die Klägerin hat dem angefochtenen Urteil zwar Rechtsaussagen entnommen, die nach ihrer Auffassung von den Aussagen im Urteil des BSG vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - abweichen.

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Für Zuständigkeitsstreitigkeiten, in denen es um die Mitgliedschaft bei einem bestimmten Unfallversicherungsträger geht, hat der Senat den Streitwert in Anwendung der genannten Grundsätze auf das Dreifache des bei dem bisherigen Unfallversicherungsträger angefallenen Jahresbeitrags, mindestens jedoch den vierfachen Auffangstreitwert aus § 52 Abs. 2 GKG (= 20.000 Euro) beziffert (Beschluss vom 28. Februar 2006 - B 2 U 31/02 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Die Rechtsfrage darf sich nicht auf den Einzelfall in dem Sinne beschränken, ob das LSG nach unrichtigen rechtlichen Maßstäben entschieden habe (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 58).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Hierzu ist zunächst darzulegen, welcher bestimmten abstrakten Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B -).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Der Entscheidung über die Festsetzung des Streitwerts liegen folgende Erwägungen zugrunde: In sozialgerichtlichen Verfahren, in denen in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören, werden nach § 197a Abs. 1 Satz 1 Teilsatz 1 SGG Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes ( GKG ) erhoben, wenn die Klage nach dem 1. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B -).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
    Weiter hat der Beschwerdeführer darzulegen, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig, also zweifelhaft, und klärungsfähig, mithin rechtserheblich ist, sodass hierzu eine Entscheidung des Revisionsgerichts zu erwarten ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 7/97 R

    Nichtbeachtung von Prozeßgrundrechten und Auferlegung von Mutwillenskosten -

  • LSG Bayern, 20.06.2001 - L 2 U 244/00

    Anspruch auf Verletztenrente aufgrund eines Unfalls; Geeigneter Unfallhergang für

  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

  • BSG, 11.09.1998 - B 2 U 188/98 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

  • BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 28.09.1998 - B 4 RA 200/97 B

    Darlegung der Divergenz bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 28.06.1978 - 4 BJ 383/77

    Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Kausalität

  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

  • BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78

    Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage

  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

  • LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09

    Zuordnung eines Versicherungsmaklers zu dem für ihn maßgeblichen Gefahrtarif des

    Der als Satzung erlassene Gefahrtarif (Beschluss des Bundessozialgerichts vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 - juris) ist als autonomes Recht allerdings von den Gerichten nur daraufhin überprüfbar, ob er mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar ist.

    Bei nicht eindeutigem und daher auslegungsbedürftigem Wortlaut sind allerdings auch der systematische Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Norm zu beachten (Beschluss des BSG vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 - sowie Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Februar 2006 - L 3 U 7/04 - juris; Urteil des Landessozialgerichts Sachsen vom 3. Februar 2005 - L 2 U 89/03).

    Unter Berücksichtigung des aktuellen Streitwertkataloges für die Sozialgerichtsbarkeit 2007 (NZS 2007, 472 VIII 2.1) und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG, Beschlüsse vom 3. Mai 2009 - B 2 U 415/05 B - und vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B), beträgt der Streitwert in einem Rechtstreit über einen Veranlagungsbescheid bei einer Tarifzeit von maximal sechs Jahren und damit einem erheblichen Gewicht grundsätzlich das Zweifache des Differenzbetrages zwischen dem geforderten und dem bei einem Erfolg der Klage zu erwartenden Jahresbeitrag, mindestens aber den dreifachen Auffangstreitwert.

  • LSG Bayern, 29.01.2015 - L 17 U 43/13

    Gefahrtarif, Bauwerksbau, Wärmedämmverbundsystem

    Der als Satzung erlassene Gefahrtarif (BSG, Beschluss vom 30.11.2006 - B 2 U 410/05) ist als autonomes Recht von den Gerichten nur daraufhin überprüfbar, ob er mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar ist.

    Danach sind zur Ermittlung des Gesetzessinns der Wortlaut, der systematische Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Norm zu beachten (BSG, Beschluss vom 30.11.2006 - B 2 U 410/05).

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 12/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsermäßigung - land- und

    Wie jede Rechtsnorm ist auch die Regelung des § 183 Abs. 3 SGB VII nach den juristischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, systematischer Zusammenhang, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck) auszulegen (BSG Beschluss vom 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B - juris; BVerfG Beschluss vom 15.1.2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248, 258 ff) .
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