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   BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R   

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BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R (https://dejure.org/1998,1913)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R (https://dejure.org/1998,1913)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - B 2 U 5/98 R (https://dejure.org/1998,1913)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflegegeld - Kaufkraftunterschied - Lebenshaltungskostenindex - Verbrauchergeldparität - Niveau der Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat - Paritätsunterschied

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Erbringung von Pflegegeld etc. an Berechtigte im Ausland

  • Judicialis

    SGB X § 48

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 212; SGB VII § 214 Abs. 1 S. 1; RVO § 558 Abs. 2; RVO § 558 Abs. 3; RVO § 579 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; EGV Art. 48; VO (EWG) 1408/71 Art. 10 Abs. 1; VO (EWG) 1408/71 Art. 52 Buchst. b
    Höhe des Pflegegeldes bei Wohnsitzverlegung des Verletzten ins Ausland L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Pflegegeldes in der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 196
  • VersR 1999, 1127
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89

    Pflegegeld - Höhe - Aufwendung - Absicherung - Ehefrau - Gesetzliche

    Auszug aus BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R
    Maßgebend sind vielmehr im Einzelfall die individuellen Verhältnisse des Verletzten (vgl BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1990 (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1) die maßgebenden Kriterien, die bei einer Ermessensentscheidung bei der Abwägung der Höhe des Pflegegeldes in Betracht kommen und zu beachten sind, herausgestellt.

  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85

    VA-Aufhebung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R
    In die Bestandskraft des früheren Bescheides vom 15. Oktober 1991 über die Gewährung von Pflegegeld darf aber nur in bestimmten Grenzen eingegriffen werden, nämlich nur "soweit" sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nr. 21).
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 47/85

    Vermittlungsbemühung - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R
    Denn es wurde eine regelmäßig wiederkehrende Leistung zugesprochen, so daß der Verwaltungsakt regelmäßig rechtliche Bedeutung über den Zeitpunkt der Bekanntgabe hinaus äußerte (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28).
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw

    Jedenfalls genügt bei Ermessensentscheidungen als wesentliche Änderung nur diejenige von Umständen, die der Behörde eine abweichende Ermessensausübung ermöglicht hätten, allerdings nur in dem Umfang, in dem sie tatsächlich gehandhabt werden (BSG Urteil vom 8.12.1998 - B 2 U 5/98 R - SozR 3-2200 § 558 Nr. 3 S 12).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 37/98 R

    Entrichtung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge durch Unfallversicherung für

    Denn es wurden regelmäßig wiederkehrende Leistungen (erhöhtes Pflegegeld) zugesprochen; der Verwaltungsakt äußerte somit rechtliche Bedeutung über den Zeitpunkt der Bekanntgabe hinaus (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).

    Rechtsgrundlage für die mit Bescheid vom 24. Juni 1993 zuerkannte Leistung iS einer Erhöhung des Pflegegeldes war allein § 558 Abs. 3 RVO unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 1; bestätigt durch BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).

    Darauf hat der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1998 (SozR 3-2200 § 558 Nr. 3) hingewiesen.

  • LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

    Denn die zum Tode führende Bronchialkrebserkrankung des Versicherten erfüllt weder den Tatbestand einer Listen-BK nach § 9 Abs. 1 SGB VII i.V.m. einer oder mehreren Ziffern der Anlage 1 zur BKV noch den Tatbestand einer WieBK nach § 9 Abs. 2 SGB VII. Anders als bei an Berufserkrankte zu erbringenden Lebzeitenleistungen, die die Beklagte für jeder BK-Ziffer in einem eigenständigen Verwaltungsverfahren zu prüfen und durch Verwaltungsakt zu bescheiden hat, ist für den Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen die Feststellung eines Versicherungsfalls nur ein Tatbestandsmerkmal, d.h. ein unselbständiges Begründungselement (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010, Az.: B 2 U 5/98 R).
  • LSG Sachsen, 07.12.2006 - L 3 AL 118/05

    Rückwirkende Aufhebung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Ausübung von Ermessen

    In solchen Fällen können Ermessensentscheidungen gemäß § 45 SGB X (wenn der Ermessensfehler von Anfang vorliegt) oder - bei späteren, wesentlichen Änderungen hinsichtlich der für die Ermessensentscheidung über einen Dauerverwaltungsakt maßgeblichen Umstände - gemäß § 48 SGB X ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zurückgenommen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine rückwirkende Aufhebung vorliegen (Wiesner in: von Wulffen, SGB X, 5. Aufl. 2005, § 44 Rn. 10 Seiten 326/327, § 45 Rn. 9, § 48 Rn. 6 Seite 400; BSG, Urt. v. 08.12.1998, Az. B 2 U 5/98 R, SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) zu § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, der ebenfalls hinsichtlich der Rücknahme eines Verwaltungsaktes für die Zukunft kein Ermessen einräumt, bereits entschieden, dass die Neufeststellung einer bereits bewilligten Ermessensleistung im Sinne einer Leistungskürzung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X als abweichende Ermessensausübung wiederum im Ermessen des Leistungsträgers steht (BSG, Urt. v. 08.12.1998, Az. B 2 U 5/98 R, SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).

  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 202/08

    Aufhebung der Bewilligung eines Eingliederungszuschusses - verspätete

    50 Für eine Aufhebung und Erstattung auch in diesem Falle - und damit unabhängig davon, ob der Zahlungsverzug bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses fortgedauert hat - spricht zwar zumindest auf den ersten Blick, dass sich bei Ermessensentscheidungen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse nach überwiegender Auffassung aus allen Umständen ergeben kann, die der Behörde eine abweichende Ermessensausübung ermöglicht hätten (BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R; Schütze in von Wulffen, SGB X - Kommentar, § 48 Rdnr. 8; Waschull in NK-SGB X, § 48 Rdnr. 34).

    Eine Änderung der für die Ausübung des Ermessens relevanten Umstände genügt als Grund für eine Aufhebung jedenfalls nur dann, wenn das Ermessen von der Behörde tatsächlich entsprechend gehandhabt wurde (vgl. nochmals BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 1284/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegegeld - Nichtfeststellung der

    Es soll ihn in die Lage versetzen, sich die erforderliche Pflege zu beschaffen, sichert in besonderem Maße die eigene Gestaltungsfreiheit sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson in der familiären oder sonstigen privaten Sphäre und soll als Anreiz, die Pflege in der gewohnten Umgebung durchzuführen, dienen (BSG, NZS 1999, 196; Breithaupt 1967, 928, 929f; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar § 44 SGB VII Anm. 7.2).
  • LSG Thüringen, 10.04.2003 - L 3 AL 767/02
    Hiervon erfasst sind alle Änderungen, die dazu führen, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht (mehr oder so nicht) hätte erlassen dürfen (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 19 und 22) oder - bei Ermessensentscheidungen wie hier - rechtmäßig nicht mehr erlassen hätte (vgl. BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).
  • SG Hannover, 24.11.2010 - S 56 AS 1478/10
    Denn für Ermessensentscheidungen sind Änderungen solcher Umstände beachtlich, die der Behörde eine abweichende Er-messensausübung ermöglicht hätten (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).
  • SG Hannover, 08.09.2010 - S 56 AS 238/10
    Denn für Ermes-sensentscheidungen sind Änderungen solcher Umstände beachtlich, die der Behörde eine abweichende Ermessensausübung ermöglicht hätten (BSG SozR 3-2200 § 558 Nr. 3).
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