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   BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R   

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https://dejure.org/1999,1416
BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R (https://dejure.org/1999,1416)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R (https://dejure.org/1999,1416)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R (https://dejure.org/1999,1416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache - Schadensanlage - Herztod

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Witwenrente; Schweren Arteriosklerose mit konsekutiver Koronarsklerose und Koronarinsuffizienz; Ursächlichen Zusammenhang zwischen Arbeitsvorgang und Tod ; Streßsituation als Ursache für Bluthochdruck; Gelegenheitsursache; Amtsermittlungsprinzip ; Besorgnis ...

  • Judicialis

    RVO § 589 Abs. 1 Nr. 3; ; RVO § 548; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; SGG § 103; ; SGG § 163

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 548
    Durch Arbeitsstress ausgelöster Herztod eines schwer herzkranken Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Arbeitsunfall bei Herztod am Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 789
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 2/91
    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Ist die Instanz beendet, kann ein Ablehnungsgesuch nicht mehr zulässig gestellt werden (BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 - = USK 93135 mwN).

    Die Bestimmungen über den Verlust des Ablehnungsrechts nach beendeter Instanz liefen leer, wenn mit der Revision statt dessen die versäumte Selbstablehnung gerügt werden bzw unter dem von der Klägerin angeführten Gesichtspunkt des gesetzlichen Richters für das Revisionsverfahren mittelbar Erheblichkeit erlangen könnte (vgl BSG Urteil vom 6. Februar 1991 - 1 RR 1/89 - = USK 91186; BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 - aaO).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221 = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - = HV-INFO 1992, 586 = Meso B 90/93).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Lebensverkürzung um ein Jahr, die keine Ausnahme von der in der Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre, sondern nur einen besonderen Anwendungsfall darstellt (vgl dazu BSGE 62, 220, 223 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 3100 § 1 Nr. 21 mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 489e ff), kann dem Abladevorgang aufgrund der bindenden Feststellungen des LSG keine wesentlich ursächliche Bedeutung beigemessen werden.

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Die Revision setzt vielmehr im Kern ihre Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG; dies ist im Revisionsverfahren jedoch unzulässig (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; s auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19).

    Dem Revisionsgericht ist es nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Angesichts der Entscheidung des BSG vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 -, nach der auch Streßeinwirkungen für den Eintritt eines Arbeitsunfalls entscheidend sein könnten, sei die Aussage des LSG nicht aufrechtzuerhalten und verstoße insoweit gegen die Erfahrungs- und Denkgesetze, daß "... rechtfertigt nicht den Schluß auf eine relevante körperliche Einwirkung".

    Diese ursächliche Bedeutung für den Eintritt des tödlichen Erfolges hat eine Krankheitsanlage zB dann, wenn die akuten Erscheinungen zu derselben Zeit auch ohne äußere Einwirkungen auftreten könnten oder auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSG aaO und Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 - = HVBG-Info 1997, 1279).

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum im wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung ist Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (s ua BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 7; Schulin, HS-UV, 1996, § 28 RdNr 1, jeweils mwN; s jetzt auch § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII).

    Soweit daneben zT auch gefordert wird, das Ereignis müsse "von außen" auf den Menschen einwirken, soll damit lediglich ausgedrückt werden, daß ein aus innerer Ursache, aus dem Menschen selbst kommendes Ereignis nicht als Unfall anzusehen ist (s BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 10; Schulin aaO § 28 RdNr 5).

  • BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89

    Wahlanfechtungsklage des nicht selbst beschwerdeberechtigten Versicherten

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Die Bestimmungen über den Verlust des Ablehnungsrechts nach beendeter Instanz liefen leer, wenn mit der Revision statt dessen die versäumte Selbstablehnung gerügt werden bzw unter dem von der Klägerin angeführten Gesichtspunkt des gesetzlichen Richters für das Revisionsverfahren mittelbar Erheblichkeit erlangen könnte (vgl BSG Urteil vom 6. Februar 1991 - 1 RR 1/89 - = USK 91186; BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 - aaO).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Diese steht indes grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei seiner Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HVBG-INFO 1994, 943 = USK 9422 mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1997, III, RdNrn 162 f).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Die Körperschädigung kann verursacht sein durch körperlich gegenständliche Einwirkungen, aber auch durch geistig-seelische Einwirkungen in einem eng begrenzten Zeitraum (BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; KassKomm-Ricke, § 548 RVO RdNr 6; s auch BSGE 61, 113, 116 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
    Daran fehlt es, wenn die Herzerkrankung so schwer, dh die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, daß die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 221 = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - = HV-INFO 1992, 586 = Meso B 90/93).
  • BSG, 28.09.1998 - B 2 U 236/98 B

    Verstoß gegen die Denkgesetze als Verfahrensfehler im sozialgerichtlichen

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

    Danach ist eine bloße Gelegenheitsursache gegeben, wenn der Schaden auch ohne äußere Einwirkung hätte entstehen können und im ungefähr gleichen Ausmaß und etwa demselben Zeitpunkt auch eingetreten wäre, wenn es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedürfe, sondern jedes andere alltäglich vorkommende ähnlich gelagerte Ereignis zu derselben Zeit die Schädigung auslöste (BSG VersR 2000, 789, 790; BSGE 62, 220, 223; Knappmann, NVersZ 2002, 1, 2 f.; ders. r+s 2007, 45, 49; Lücke, VK 2008, 39, 40; Hoenicke, r+s 2009, 206, 207).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auch eine geistig-seelische Einwirkung kann genügen (BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R, VersR 2000, 789).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Die Körperschädigung kann verursacht sein durch körperlich gegenständliche Einwirkungen, aber auch durch geistig-seelische Einwirkungen in einem eng begrenzten Zeitraum (BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; KassKomm-Ricke, § 548 RVO RdNr 6; s auch BSGE 61, 113, 116 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6; BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R - HVBG-Info, 1999, 1099 = VersR 2000, 789, 790).

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn das Gericht eine falsche Folgerung gezogen hat, sondern nur dann, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt nur eine Schlußfolgerung gezogen werden kann, jede andere, also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat, nicht "denkbar" ist (BSG Urteil vom 2. Februar 1999, aaO mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 128 RdNr 12 mwN).

    Diese ursächliche Bedeutung für den Eintritt des tödlichen Erfolges hat eine Krankheitsanlage zB dann, wenn die akuten Erscheinungen zu derselben Zeit auch ohne äußere Einwirkungen auftreten könnten oder auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSG Urteile vom 18. März 1997 - 2 RU 8/96 - HVBG-Info 1997, 1279 und vom 2. Februar 1999, aaO).

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