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   BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R   

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https://dejure.org/1999,4654
BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R (https://dejure.org/1999,4654)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R (https://dejure.org/1999,4654)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R (https://dejure.org/1999,4654)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R
    Mit seiner - vom Senat zugelassenen - Revision macht der Kläger geltend, das Berufungsurteil weiche von dem im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. März 1991 (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5) aufgestellten Rechtssätzen ab, nach denen dem Verlangen von Beteiligten, sich vor Abgabe einer Stellungnahme sachkundig beraten zu lassen, zu entsprechen sei, wenn gutachterliche Äußerungen eines Sachverständigen den Beteiligten erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Kenntnis gebracht werden.

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).

    Seinem dementsprechenden Verlangen hat das Gericht zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).

    Es ist Sache des Gerichts, die mündliche Verhandlung durch rechtzeitige Einholung und Übermittlung von Sachverständigengutachten so vorzubereiten, daß die Streitsache ohne Vertagung verfahrensfehlerfrei erledigt werden kann (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).

    Handelt es sich - wie hier - um die Beurteilung gutachterlicher Ausführungen des Sachverständigen, die den Beteiligten erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Kenntnis gebracht werden, ist deren Verlangen, sich vor Abgabe einer Stellungnahme sachkundig beraten zu lassen, zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 4/81
    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1959 - 11 RV 640/58

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängel in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RA 57/78

    Beweismittel - Sachverständiger - Telefonische Aussage

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Die effektive Wahrnehmung dieses Rechts kann es nach einer Beweisaufnahme erfordern, den Beteiligten eine angemessene Äußerungsfrist einzuräumen und den Rechtsstreit dafür zu vertagen (vgl BSG vom 19.3.1991 - 2 RU 28/90 = SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R - Juris sowie BSG Urteil vom 30.3.1982 - 2 RU 4/81 - Juris) .
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach

    Seinem dementsprechenden Verlangen hat das Gericht zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 und zuletzt BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R - HVBG-Info 2000, 298).

    Handelt es sich - wie hier - um die Beurteilung gutachterlicher Ausführungen des Sachverständigen, die den Beteiligten erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Kenntnis gebracht werden, ist deren Verlangen, sich vor Abgabe einer Stellungnahme sachkundig beraten zu lassen, zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R - HVBG-Info 2000, 298).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Welche Frist angemessen ist, richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls bzw dem Gegenstand der Beweisaufnahme (BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R, Juris RdNr 15; nach BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 im Regelfall zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung unter Ausschluss der Postlaufzeiten).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach

    Gegenüber der Vorschrift, das gerichtliche Verfahren möglichst in einer mündlichen Verhandlung abzuschließen (§ 106 Abs. 2 SGG), gebührt dem Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorrang (BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG und zuletzt BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R - HVBG-Info 2000, 298).

    Handelt es sich - wie hier - um die Beurteilung gutachterlicher Ausführungen des Sachverständigen, die den Beteiligten erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Kenntnis gebracht werden, ist deren Verlangen, sich vor Abgabe einer Stellungnahme sachkundig beraten zu lassen, zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R - HVBG-Info 2000, 298).

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