Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung - haftungsbegründende Kausalität - Verordnungsgeber - Beweiserleichterung - besondere Infektionsgefahr - Typisierung - Ausnahme - Hepatitis-C-Erkrankung - Zahnarzthelferin

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; Infektionserkrankung; Tatbestandsmerkmale einer Listen-Berufskrankheit; typisierende Annahme; Verordnungsgeber; haftungsbegründende Kausalität; Beweiserleichterung; besondere Infektionsgefahr; Typisierung ...

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  • Bundessozialgericht

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung - Tatbestandsmerkmale einer Listen-Berufskrankheit - typisierende Annahme - Verordnungsgeber - haftungsbegründende Kausalität - Beweiserleichterung - besondere Infektionsgefahr - Typisierung - Ausnahme - Hepatitis-C-Erkrankung - Zahnarzthelferin - sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Revision - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache - alleiniges Geltendmachen und Begründen von zulässigen Verfahrensfehlern - Entbehrlichkeit weiterer Ausführungen zur materiellen Rechtslage

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektionskrankheit einer Zahnarzthelferin

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung -Tatbestandsmerkmale einer Listen-Berufskrankheit - typisierende Annahme - Verordnungsgeber - haftungsbegründende Kausalität -Beweiserleichterung - besondere Infektionsgefahr - Typisierung -Ausnahme - Hepatitis-C-Erkrankung - Zahnarzthelferin - sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Revision - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache - alleiniges Geltendmachen und Begründen von zulässigen Verfahrensfehlern - Entbehrlichkeit weiterer Ausführungen zur materiellen Rechtslage

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anerkennung einer Hepatitis C-Erkrankung als Berufskrankheit einer Arzthelferin bei Ausschluss einer möglichen Infektion im Dienst

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2010, 345



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Vielmehr sind die Grenzen der freien Beweiswürdigung nur dann überschritten, wenn sie gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze, Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wenn das Gericht das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt (stRspr, zB BSG, Urteil vom 7.2. 2002 - B 7 AL 102/00 R, SozR 3-4100 § 128 Nr. 15; zuletzt BSG, Urteil vom 27.8. 2009 - B 13 R 101/08 R; s auch BSG, Urteil vom - 2.4. 2009 - B 2 U 7/08 R -, SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 24, jeweils mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 17 U 138/10  

    Unfallversicherung

    Um den Nachweisschwierigkeiten zu begegnen, genügt bei der BK 3101 als "Einwirkungen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, dass der Versicherte einer der versicherten Tätigkeit innewohnenden Infektionsgefahr besonders ausgesetzt war (vgl. BSG, Urteil v. 02.04.2009, a. a. O.).

    Sie ersetzt als eigenständiges Tatbestandsmerkmal vielmehr die "Einwirkungen" und ist mit dem weiteren Tatbestandsmerkmal "Verrichtung einer versicherten Tätigkeit" durch einen wesentlichen Kausalzusammenhang, hingegen mit der "Erkrankung" nur durch die Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs verbunden (BSG, Urteil v. 02.04.2009, a. a. O.).

    Lässt sich das Ausmaß der Durchseuchung nicht aufklären, kann aber das Vorliegen eines Krankheitserregers im Arbeitsumfeld nicht ausgeschlossen werden, ist vom Durchseuchungsgrad der Gesamtbevölkerung auszugehen (vgl. BSG, Urteil v. 02.04.2009, a. a. O.).

    Da für die Anerkennung der BK 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (zT typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. BSG, Urteil v. 02.04.2009, a. a. O.).

    Entscheidend ist immer die Gesamtwürdigung der das Arbeitsumfeld und die versicherte Tätigkeit betreffenden beiden Risikobereiche unter Berücksichtigung des spezifischen Übertragungsmodus und Verbreitungsgrades der jeweiligen Infektionskrankheit (vgl. BSG, Urteil v. 02.04.2009, a. a. O.).

    Wegen der vorstehenden Ausführungen kann offen bleiben, ob die Beklagte bei Annahme einer beruflich bedingten erhöhten Infektionsgefahr sogar erst dann die BK 3101 hätte ablehnen dürfen, wenn sie nicht nur von einem außerberuflichen Risiko ausgegangen wäre, sondern darüber hinaus angenommen hätte, dass dieses Risiko die Infektion auch tatsächlich "verursacht hat" (vgl. BSG v. 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3).

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R  

    Witwenrente - Versorgungsabsicht zur Begründung einen Hinterbleibenversorgung in

    Vielmehr sind die Grenzen der freien Beweiswürdigung nur dann überschritten, wenn sie gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze, Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Gericht das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt (stRspr, zB BSG vom 7.2.2002, SozR 3-4100 § 128 Nr. 15; zuletzt BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 7/08 R, - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 24, jeweils mwN).
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  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 2 U 1138/09  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Gemäß diesen Vorgaben lassen sich bei einer Listen-BK im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten, die ggf bei einzelnen Listen-BKen einer Modifikation bedürfen (vgl. hierzu und zum Folgenden Urteil des Bundesozialgerichts - BSG - vom 02.04.2009, Az. B 2 U 7/08 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 3101 Nr. 3, zitiert nach , dort RdNr. 14 ff.): Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).

    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung tragen insoweit die objektive Beweislast (Urteile des BSG vom 02.04.2009, Az. B 2 U 7/08 R, a.a.O., RdNr. 18, und Az. B 2 U 30/07 R, RdNr. 34, jeweils zitiert nach ).

  • SG Augsburg, 09.11.2010 - S 8 U 136/09  
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, d.h. nach vernünftiger Abwägung aller Umstände müssen die auf die berufliche Verursachung der Krankheit deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 38; Urteil vom 2. April 2009, B 2 U 7/08 R).

    Entscheidend ist letztlich immer die Gesamtwürdigung der das Arbeitsumfeld und die versicherte Tätigkeit betreffenden beiden Risikobereiche unter Berücksichtigung des spezifischen Übertragungsmodus und Verbreitungsgrades der jeweiligen Infektionskrankheit (siehe zum Ganzen: BSG, Urteile vom 2. April 2009, B 2 U 30/07 R und B 2 U 7/08 R; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S.703 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 2 U 294/08  

    Arbeitstechnische Voraussetzungen - Vollbeweis - Chlor - MAK-Überschreitung

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 7/08 R, und Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 30/087 R, zitiert nach juris.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 31 U 393/08  

    BK Nr. 60 der DDR-Liste; BK Nr. 3101 der Anlage zur BKV; Einwirkungskausalität;

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 7/08 R, zitiert nach juris.de, und Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 30/087 R, den Beteiligten im Verfahren zur Kenntnis gegeben).
  • LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Das BSG stellt unter anderem auf die Art der speziellen Tätigkeit ab, in dem es zum Nachweis des beruflichen Zusammenhangs über die bisher anerkannten Kriterien in Form des unmittelbaren oder mittelbaren beruflichen Kontaktes mit einer an Hepatitis C erkrankten Person oder einem deutlich höheren prozentualen Anteil Hepatitis-C-infektiöser Patienten in der jeweiligen Einrichtung als in der Normalbevölkerung hinaus ausreichen lässt, dass die Art der Tätigkeit als solche besonders Hepatitis-gefährdend war (BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 13/03 R; s. zuletzt BSG, Urteile vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R, B 2 U 30/07 R sowie B 2 U 7/08 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 U 4715/09  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Gemäß diesen Vorgaben lassen sich bei einer Listen-BK im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten, die ggf. bei einzelnen Listen-BKen einer Modifikation bedürfen (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG v. 2.4.2009 - B 2 U 7/08 R = SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 14 ff.; Senatsurteil v. 19.10.2011 - L 2 U 1138/09 ): Die Verrichtung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 2 U 523/08  

    Staubexposition - Rohbraunkohle - Braunkohlebriketts - Braunkohlenasche - Rauch

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 7/08 R, und Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 30/087 R, zitiert nach juris.de).
  • SG Augsburg, 19.04.2010 - S 8 U 28/09  
  • SG Heilbronn, 14.12.2011 - S 6 U 1145/09  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 31 U 252/09  

    Enzephalo-Neuro-Myopathie - Mitochondrien - zur Abgrenzung von Polyneuropathie -

  • SG Karlsruhe, 14.06.2012 - S 4 U 4445/10  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 -

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