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   BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R   

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BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R (https://dejure.org/2000,1606)
BSG, Entscheidung vom 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R (https://dejure.org/2000,1606)
BSG, Entscheidung vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R (https://dejure.org/2000,1606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unfall - Entschädigung - Auslieferungsfahrt - Betrieb - Konzentrationsstörung - Krankheitsschub - Diabetes - Betriebsweg

  • Judicialis

    RVO § 548 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Allgemeingültige Grundsätze zur Beweiserleichterung für den Fall des Beweisnotstandes würden dagegen dem in § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG verankerten Grundsatz der freien Beweiswürdigung widersprechen (BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - HVBG-Info 1999, 2441; BSG Beschluß vom 18. Juli 1990 - 2 BU 37/90 - HV-Info 1990, 1941).

    Selbst wenn in beiden Punkten eine andere Wertung als die vom LSG vorgenommene möglich wäre, ist der Senat an die Beweiswürdigung des LSG gebunden; denn dem Revisionsgericht ist es nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen selbst die Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R).

    Steht damit fest, daß eine zunächst betriebsbedingte Rückfahrt zum Betrieb unterbrochen wurde und ist anschließend - wie hier - sowohl eine versicherte als auch eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit in gleichem Maße möglich, so geht die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsache - hier der versicherten Betriebsfahrt auch noch im Unfallzeitpunkt - nach Ausschöpfung aller in Frage kommenden Ermittlungsmöglichkeiten zu Lasten desjenigen, der daraus ein Recht herleiten will (BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 11 und 14; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - HVBG-Info 1999, 2441, jeweils mwN; Brackmann/Krasney, aaO, 12. Aufl, § 8 RdNr 328 mwN).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

    Es muß also sicher feststehen, daß im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Zwar können nach der Rechtsprechung des BSG Eigentümlichkeiten eines Sachverhalts in besonders gelagerten Einzelfällen Anlaß sein, an den Beweis verminderte Anforderungen zu stellen (BSGE 19, 52, 56 = Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSGE 24, 25, 28 f = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG).

    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einer unfallbedingten Erinnerungslücke des Verletzten (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - aaO -) oder beim Tod eines Seemanns auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19, 52, 56 = Nr. 62 zu § 542 aF RVO) anerkannt.

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - USK 90149; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - USK 9422).

    In der allgemeinen Unfallversicherung ist hierfür mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen kein Raum (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 15; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - USK 90149; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 46).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Das bedeutet, daß der Unfallversicherungsträger oder das Gericht schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugt sein können (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - HV-Info 1990, 2064).

    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einer unfallbedingten Erinnerungslücke des Verletzten (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - aaO -) oder beim Tod eines Seemanns auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19, 52, 56 = Nr. 62 zu § 542 aF RVO) anerkannt.

  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 50/85

    Schizophrenie

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Insbesondere sei der Sachverhalt nicht mit dem vergleichbar, über den das Bundessozialgericht (BSG) in SozR 2200 § 548 Nr. 81 entschieden habe, weil sich in jenem Fall die Betroffene - anders als hier - räumlich noch unmittelbar auf dem Weg zum Betrieb befunden habe.

    Entsprechendes gilt für eine Radfahrerin, die auf dem Weg zur Arbeitsstätte infolge eines Krankheitsschubes unwillentlich ihr Fahrrad vom Radweg auf die Fahrbahn gegen einen entgegenkommenden Lkw gelenkt hatte (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 81).

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Selbst wenn in beiden Punkten eine andere Wertung als die vom LSG vorgenommene möglich wäre, ist der Senat an die Beweiswürdigung des LSG gebunden; denn dem Revisionsgericht ist es nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen selbst die Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R).
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91

    Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Hatte der Versicherte dagegen einen lebensbedrohenden Herzanfall erlitten, der auch ohne den Unfall zwangsläufig zu seinem Tode geführt hätte, sind Unfall und Tod nicht wesentlich durch die besonderen Gefahren des Verkehrs, sondern durch die vom Schutz der Unfallversicherung nicht umfaßte innere Ursache bewirkt worden (vgl BSG SozR Nr. 18 zu § 543 aF RVO; BSG Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 16/86 - NZA 1988, 71, 72; BSG SozR 2200 § 555 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14).
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 16/86

    Verkehrsunfall - Besondere Gefahr des Betriebsweges - Krankheit - Beruhen auf

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Hatte der Versicherte dagegen einen lebensbedrohenden Herzanfall erlitten, der auch ohne den Unfall zwangsläufig zu seinem Tode geführt hätte, sind Unfall und Tod nicht wesentlich durch die besonderen Gefahren des Verkehrs, sondern durch die vom Schutz der Unfallversicherung nicht umfaßte innere Ursache bewirkt worden (vgl BSG SozR Nr. 18 zu § 543 aF RVO; BSG Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 16/86 - NZA 1988, 71, 72; BSG SozR 2200 § 555 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
    Zwar können nach der Rechtsprechung des BSG Eigentümlichkeiten eines Sachverhalts in besonders gelagerten Einzelfällen Anlaß sein, an den Beweis verminderte Anforderungen zu stellen (BSGE 19, 52, 56 = Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSGE 24, 25, 28 f = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 21/83
  • BSG, 18.07.1990 - 2 BU 37/90
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das Verirren resultiert in einem solchen Fall aus Umständen, die sich gerade aus der äußeren Beschaffenheit des Verkehrsraumes ergeben, den der Versicherte zum Aufsuchen seiner Arbeitsstelle oder zur Rückkehr von seiner Arbeitsstelle zu seiner Wohnung - also betrieblich veranlasst - nutzen muss, und ist deshalb im Hinblick auf den Schutzzweck der Wegeunfallversicherung in den Versicherungsschutz einbezogen (vgl BSG vom 24.3.1998 - B 2 U 4/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 17 S 68 f; vgl auch BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-INFO 2000, 1846; BSG vom 12.6.1990 - 2 RU 58/89 - HV-INFO 1990, 2064; BSG vom 2.6.1959 - 2 RU 3/57 - SozR Nr. 13 zu § 543 RVO; vgl auch BSG vom 28.4.1960 - 5 RKn 9/59 - SozR Nr. 23 zu § 543 RVO) .

    Dementsprechend hat der Senat das Bestehen des Versicherungsschutzes in der Wegeunfallversicherung in Fallkonstellationen verneint, in denen der Versicherte eine Wegstrecke zwar subjektiv auch deshalb zurücklegte, weil er seine Arbeitsstelle bzw seine Wohnung erreichen wollte, sich aber aus eigenwirtschaftlichen Gründen im Unfallzeitpunkt objektiv auf einem Abweg befand (vgl BSG vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 mwN; BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-INFO 2000, 1846 ff; BSG vom 24.3.1998 - B 2 U 4/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 17) .

    Da die irrtümliche Nutzung eines objektiv nicht in Richtung der Arbeitsstätte führenden Weges nur unter bestimmten Umständen unter Versicherungsschutz steht, handelt es sich bei diesen Umständen um anspruchsbegründende Tatsachen (vgl BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-INFO 2000, 1846) .

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Allgemeingültige Grundsätze zur Beweiserleichterung für den Fall des Beweisnotstandes widersprechen dagegen dem in § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG verankerten Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl BSG Urteile vom 7.9.2004 - B 2 U 25/03 R - juris RdNr 17; vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - USK 2000-95, juris RdNr 29; vom 27.5.1997 - 2 RU 38/96 - SozR 3-1500 § 128 Nr. 11, juris RdNr 25) .
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, jeweils RdNr 16; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 7; BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - Juris RdNr 25 mwN).
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