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   BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R   

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BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R (https://dejure.org/2000,3056)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R (https://dejure.org/2000,3056)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R (https://dejure.org/2000,3056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit - Verkehrsunfall - Konfliktkommission - Arbeitsunfall - Unfallrentenanspruch - Gewährung von Entschädigungsleistungen - Gesetzliche Unfallversicherung - ...

  • Judicialis

    RVO § 1150 Abs 2 Satz 2 Nr 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 60 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO; Art. 19 EinigungsV
    Arbeitsunfall/Verletztenrente/Verwaltungsakt der DDR/Stichtagsregelung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 60 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO; Art. 19 EinigungsV
    Arbeitsunfall/Verletztenrente/Verwaltungsakt der DDR/Stichtagsregelung

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 447
  • NJ 2001, 448
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen einer Kampfgruppenausbildung in der

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Der Beschluß des BSG vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 -, in dem diese Frage beantwortet werde, sei entgegen der Auffassung des LSG nicht ohne Prüfung des Art. 19 Satz 1 EinigVtr ergangen.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - (= HVBG-Info 1997, 1952) entschieden hat, gilt die Fiktion des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993 bekanntwerden und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen wären; irgendwelche Einschränkungen - etwa hinsichtlich einer Ausnahme für bereits in der DDR anerkannte Arbeitsunfälle - sind dieser Vorschrift nicht zu entnehmen.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Dazu ist es in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß die Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88

    Anpruch auf Erhöhung einer Schwerverletztenrente - Sinn und Zweck der in § 582

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Es muß klar erkennbar sein, daß der im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommende Gedanke dem wirklichen Sinn und Zweck des Gesetzes nicht entspricht (vgl BSG Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - = HV-Info 1989, 1873 mwN).
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R

    DDR - Verletztenrente - Rentenbeginn - Ausschlußfrist - Überleitungsrecht -

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Bei der Regelung des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO handelt es sich nicht um eine Vorschrift, durch die etwa bindende Verwaltungsakte aufgehoben würden, sondern - wie der Senat bereits entschieden hat - um eine Ausschlußfrist (BSG Urteil vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 26/97 R - = HVBG-Info 1998, 3381).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.1997 - L 7 U 1127/96

    Arbeitsunfall während Kampfgruppenausbildung in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Auf die Frage, ob § 16 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), wonach ein Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt gilt, in dem er bei einem unzuständigen Leistungsträger zugeht, auch für den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des zuständigen Trägers der Unfallversicherung iS des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO Geltung hat (so LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 30. Juni 1999 - L 6 U 43/97 - = HVBG-Info 2000, 1174 und offenbar auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13. Februar 1997 - L 7 U 1127/96 - = HVBG-Info 1997, 1949), kommt es hier nicht an, da das Schreiben des Klägers vom 30. März 1997 bei der unzuständigen Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg auch erst nach dem betreffenden Stichtag einging.
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Im Falle eines Beschäftigungsverhältnisses muß das den Unfall herbeiführende Verhalten dazu bestimmt sein, den Zwecken des Unternehmens zu dienen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 mwN); entgegen der Ansicht des Klägers reicht es nicht aus, daß das Verhalten mit der beruflichen Tätigkeit "zu tun hat".
  • LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97

    Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Daraus werden Sinn und Zweck der Vorschrift deutlich, Versicherten aus dem Beitrittsgebiet für eine Übergangszeit umfassenden Vertrauensschutz hinsichtlich der Anerkennung von nach dem Recht der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle bzw Berufskrankheiten geltenden Unfällen bzw Krankheiten zu gewähren, diesen Vertrauensschutz aber an dem genannten Stichtag enden zu lassen und nunmehr im Interesse der Gleichbehandlung und Rechtseinheit nur noch das Recht der RVO unterschieds- und ausnahmslos anzuwenden (vgl Sächsisches LSG Urteil vom 27. Oktober 1999 - L 2 U 96/97 - = HVBG-Info 2000, 967, rechtskräftig nach Verwerfung der Revision durch BSG Beschluß vom 28. November 2000 - B 2 U 5/00 R -).
  • BSG, 28.11.2000 - B 2 U 5/00 R
    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R
    Daraus werden Sinn und Zweck der Vorschrift deutlich, Versicherten aus dem Beitrittsgebiet für eine Übergangszeit umfassenden Vertrauensschutz hinsichtlich der Anerkennung von nach dem Recht der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle bzw Berufskrankheiten geltenden Unfällen bzw Krankheiten zu gewähren, diesen Vertrauensschutz aber an dem genannten Stichtag enden zu lassen und nunmehr im Interesse der Gleichbehandlung und Rechtseinheit nur noch das Recht der RVO unterschieds- und ausnahmslos anzuwenden (vgl Sächsisches LSG Urteil vom 27. Oktober 1999 - L 2 U 96/97 - = HVBG-Info 2000, 967, rechtskräftig nach Verwerfung der Revision durch BSG Beschluß vom 28. November 2000 - B 2 U 5/00 R -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.1999 - L 6 U 43/97

    UV-Schutz bei Fenstersturz aus Internatszimmer (FDJ-Seminarfeier) -

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO ist auch auf im Beitrittsgebiet anerkannte Arbeitsunfälle anzuwenden (BSG Urteile vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R - und 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R; Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 S 16).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift ist die Grundlage jeder Auslegung; ist der Wortlaut eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - (HVBG-Info 1997, 1952) und sodann in seinen Urteilen vom 19. Dezember 2000 (SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4) und vom 26. Juni 2001 (- B 2 U 31/00 R - HVBG-Info 2001, 2237) entschieden hat, gilt die Fiktion des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993 bekannt werden und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen wären; irgendwelche Einschränkungen - etwa hinsichtlich einer Ausnahme für bereits in der DDR anerkannte Arbeitsunfälle - sind dieser Vorschrift nicht zu entnehmen.

    Hätte der Gesetzgeber eine Ausnahme für durch Verwaltungsakte der ehemaligen DDR anerkannte Arbeitsunfälle vorsehen wollen, hätte er dies deutlich zum Ausdruck gebracht (vgl zum Ganzen Urteil des Senats vom 19. Dezember 2000 - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4).

    Auch die in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik an der Rechtsprechung des Senats von Ulmer (NJ 2001, 448), wonach § 1150 RVO nur das materielle Recht, nicht aber das Verwaltungsverfahrensrecht und damit die Bestandskraft von Verwaltungsakten regele, überzeugt nicht.

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - (HVBG-Info 1997, 1952) und in seinem Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R - (HVBG-Info 2001, 308; Veröffentlichung in SozR vorgesehen) entschieden hat, gilt die Fiktion des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993 bekannt werden und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen wären; irgendwelche Einschränkungen - etwa hinsichtlich einer Ausnahme für bereits in der DDR anerkannte Arbeitsunfälle - sind dieser Vorschrift nicht zu entnehmen.

    Hätte der Gesetzgeber eine Ausnahme für durch Verwaltungsakte der ehemaligen DDR anerkannte Arbeitsunfälle vorsehen wollen, hätte er dies deutlich zum Ausdruck gebracht (vgl zum ganzen Urteil des Senats vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R - HVBG-Info 2001, 308; Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - zeitliche Begrenzung

    Die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift ist indes die Grundlage jeder Auslegung; ist der Wortlaut eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 5/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall

    Dies gilt nach § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab 1.1.1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31.12.1993 bekannt geworden sind und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen wären (vgl Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, BT-Drucks 12/405 S 116 Buchst b sowie S 154 zu § 1150 RVO; BSG vom 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 35/00 R - SozR 3-8440 Nr. 50 Nr. 1 S 2 f; BSG vom 18.8.2004 - B 8 KN 1/03 U R - BSGE 93, 149 = SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2012 - L 14 U 267/11
    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.12.2000 (Az. B 2 U 8/00 R) finde der § 1150 Abs. 2 Satz 2 RVO auch auf Unfälle Anwendung, die bereits in der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle anerkannt gewesen seien.

    Nach diesem Stichtag findet ausnahmslos das Recht der RVO Anwendung (Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.12.2000, B 2 U 8/00 R, Rn. 17).

  • LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 459/00
    Hierfür beruft sie sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R -.

    Dies ist, wie das BSG im Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R - näher begründet hat, aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, ihrer amtlichen Begründung und ihrem Sinn und Zweck herzuleiten.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall

    Dies folgt schon aus dem Text des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO, weil das Abstellen auf den Zuständigkeitsstichtag des 1. Januar 1991 gegenstandslos wäre, wenn über die Funktionsnachfolge zur Sozialversicherung beim FDGB jede frühere Zuständigkeit bei der Kenntnisnahme ausreichen würde (BSG, Urt. v. 19.12.00 - B 2 U 8/00 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2011 - L 6 U 85/10

    Feststellung eines in der DDR abgelaufenen Unfallereignisses als Arbeitsunfall

    Dies folgt schon aus dem Text des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO, weil das Abstellen auf den Zuständigkeitsstichtag des 1. Januar 1991 gegenstandslos wäre, wenn über die Funktionsnachfolge zur Sozialversicherung beim FDGB jede frühere Zuständigkeit bei der Kenntnisnahme ausreichen würde (BSG, Urt. v. 19.12.00 - B 2 U 8/00 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2009 - L 6 U 15/05
  • LSG Sachsen, 23.11.2001 - L 2 U 74/01

    Entscheidung durch den Berichterstatter als Einzelrichter; Anwnedbarkeit der

  • LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • LSG Brandenburg, 29.10.2001 - L 7 U 80/00
  • LSG Sachsen, 31.08.2001 - L 2 U 51/00

    Anerkannter Berufskrankheitentatbestand als Voraussetzung der Gewährung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2018 - L 14 U 24/14
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 86/10

    Anerkennung eines im Beitrittsgebiet erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Sachsen, 18.04.2001 - L 2 U 20/97

    Anerkennung und Entschädigung eines "Sportunfalls" als Arbeitsunfall; Begriff des

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