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   BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R   

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BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R (https://dejure.org/2002,2113)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R (https://dejure.org/2002,2113)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2002 - B 2 U 8/01 R (https://dejure.org/2002,2113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beitragsleistung für Bauarbeiten - Familieneigenheim - Bankdarlehen - Sicherungsgrundschuld - Bauwesen

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 1; ; SGB VII § 129 Abs 1 Nr 3; ; SGB VII § 136 Abs 3 Nr 1; ; SGG § 75 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Auf der Grundlage der für den Senat bindenden (§ 163 SGG) tatsächlichen Feststellungen des LSG kann nicht davon ausgegangen werden, dass P bei der Klägerin auf Grund eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere eines Arbeitsverhältnisses, tätig war; Anhaltspunkte hierfür wie etwa die Eingliederung in das Unternehmen der Arbeitgeberin, deren damit verbundenes umfassendes Weisungs- und Direktionsrecht, insbesondere Anordnungsrechte bezüglich der Arbeit, der Zeit und des Ortes der Arbeitsausübung, Vereinbarungen bezüglich der Vergütung, Kündigungsfristen und Urlaub (s dazu BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 37 mwN) sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 21/97 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - gemischte Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Auch Tätigkeiten des privaten Lebens, wie etwa solche als Bauherr eines eigenen Wohnhauses bzw als Auftraggeber nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten zum Eigenheimbau, kann ein Unternehmen iS des § 121 Abs. 1 SGB VII sein (vgl BSG Urteil vom 24. März 1998 - B 2 U 21/97 R - = HVBG-Info 1998, 1270; KassKomm-Ricke, § 121 SGB VII RdNr 6).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 44/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Ein Tätigwerden wie ein Beschäftigter setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zum Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) iVm § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO (stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN; Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr 804, 818 ff mwN), dessen Regelung im Wesentlichen der des hier anzuwendenden § 2 Abs. 2 SGB VII iVm § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII entspricht (s BSG Beschluss vom 27. Juni 2000 - B 2 U 44/00 B - = HVBG-Info 2000, 2316), eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit voraus, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen, und die ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl zu § 539 Abs. 2 RVO BSG Urteil vom 25. November 1992 -2 RU 48/91 - = HV-Info 1993, 301 = USK 92181; Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr 832).
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 77/84
    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Notwendig ist dazu die Identität des Streitgegenstandes im Verhältnis beider Parteien zu dem Dritten (vgl BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 77/84 - = USK 86160; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 75 RdNr 10).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Ein Unternehmen in diesem Sinne setzt eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 mwN).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Ein Tätigwerden wie ein Beschäftigter setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zum Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) iVm § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO (stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN; Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr 804, 818 ff mwN), dessen Regelung im Wesentlichen der des hier anzuwendenden § 2 Abs. 2 SGB VII iVm § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII entspricht (s BSG Beschluss vom 27. Juni 2000 - B 2 U 44/00 B - = HVBG-Info 2000, 2316), eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit voraus, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen, und die ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze ist nur gegeben, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann bzw wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 267/74

    Hinterbliebenenrente - Kürzung - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre eines anderen unmittelbar eingreift (ständige Rechtsprechung, s ua Bundessozialgericht SozR 1500 § 75 Nr. 8, 15, 21 mwN).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl zu § 539 Abs. 2 RVO: BSG Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - USK 92181 sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - HVBG-Info 2002, 1175; Wiester, aaO, § 2 RdNr 832).
  • BSG, 30.08.2002 - B 13 SF 1/02 S

    Festsetzung der Pauschgebühr ab dem 02.01.2002

    Die Erinnerung der Erinnerungsführerin gegen die Feststellung der Pauschgebühr in der Streitsache B 2 U 8/01 R ( S gegen Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg) durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts wird zurückgewiesen.

    Im Ausgangsverfahren B 2 U 8/01 R ( S gegen Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg) wurde die am 3. April 2001 von der Erinnerungsführerin eingelegte Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 13. Dezember 2000 mit Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. März 2002 zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 10. Juli 2002 hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) des BSG der Erinnerungsführerin einen Auszug aus dem Gebührenverzeichnis übersandt, wonach ua für das Revisionsverfahren B 2 U 8/01 R gemäß §§ 184, 185 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) eine volle Gebühr in Höhe von 300,-- EUR zu entrichten sei.

    Die Festsetzung der Pauschgebühr in Höhe von 300,-- EUR für das Verfahren B 2 U 8/01 R ist zu Recht erfolgt.

    Entsprechend diesen Vorschriften hat der UdG des BSG von der Erinnerungsführerin, da sie nicht zu dem in § 183 SGG nF genannten Personenkreis zählt, für das Revisionsverfahren B 2 U 8/01 R eine Pauschgebühr in Höhe von 300,-- EUR erhoben.

  • LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 144/16

    Witwe eines Jagdhelfers ist zu entschädigen

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl. noch zu § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO -: BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - zu allem BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R - m. w. N.).

    Denn die Freude an der Jagd war lediglich das Motiv für das Tätigwerden, welches - wie bereits dargelegt - von der für die Frage der Wie-Beschäftigung ausschlaggebenden Handlungstendenz zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2005, a. a. O.; Urteil vom 5. März 2002, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 21 U 85/16

    Unfallversicherung - LSG nimmt Wie-Beschäftigung der mitarbeitenden Ehefrau an

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG a.a.O.; vgl. zu § 539 Abs. 2 RVO: BSG Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - USK 92181 sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R).
  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 15/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Jagdverband - Aufnahmebescheid

    Als "unterste Ausprägungsstufe eines Unternehmens ohne nennenswerte Anforderungen an die Organisation" (so BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 8/01 R - juris RdNr 19; Bereiter-Hahn/Mehrtens, GUV, Stand 07/21, § 121 SGB VII RdNr 3.1) ist in der gesetzlichen Unfallversicherung prinzipiell jede willentliche, zielgetragene Aktivität (Dausmann/Platz, BG 1986, 748, 749; enger Bigge in Eichenhofer/v Koppenfels-Spies/Wenner, SGB VII, 2. Aufl 2019, § 121 RdNr 11) bzw jedes zielgerichtete Handeln (Lilienfeld in Kasseler Kommentar, Stand Mai 2021, SGB VII, § 121 RdNr 4; Schlaeger in BeckOK SozR, Stand 1.3.2021, SGB VII § 121 RdNr 3a) und in diesem Sinne jede "Tätigkeit" geeignet, ein Unternehmen zu begründen (BSG Urteile vom 31.1.2012 - B 2 U 3/11 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 18 RdNr 16 und vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - SozR 4-2700 § 123 Nr. 2 RdNr 13; Bereiter-Hahn/Mehrtens, GUV, Stand 07/21, § 121 SGB VII RdNr 3.1) .
  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht -

    Unter den Begriff der Tätigkeit können auch Tätigkeiten des privaten Lebensbereichs fallen, wie etwa solche als Bauherr eines eigenen Wohnhauses bzw. als Auftraggeber nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten zum Eigenheimbau (vgl. BSG vom 24. März 1998, az.: B 2 U 21/97 R; BSG vom 5. März 2002, Az.: B 2 U 8/01 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 1 U 2757/05

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Ein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, der im Wesentlichen der dem bis 31. Dezember 1996 geltenden § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) entspricht (BSG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - B 2 U 44/00 B -), setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG(z.B. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN; Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - mwN.; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr. 804, 818 ff mwN) voraus, dass eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit voraus, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen, und die ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl. zu § 539 Abs. 2 RVO BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - mwN; Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr. 832).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2005 - L 1 U 1619/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem Tätigwerden wie

    Ein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, der im Wesentlichen der dem bis 31. Dezember 1996 geltenden § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) entspricht (s. BSG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - B 2 U 44/00 B -), setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (z.B. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN; Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - mwN.; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr. 804, 818 ff mwN) voraus, dass eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit voraus, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen, und die ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl. zu § 539 Abs. 2 RVO BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - mwN; Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 RdNr. 832).

  • LSG Bayern, 06.12.2022 - L 17 U 168/21

    Ausführen eines Pferdes während der Abwesenheit der Halterin als

    Denn das bloße Motiv für das Tätigwerden ist von der mit der Verrichtung verbundenen Handlungstendenz zu unterscheiden (BSG, Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R -, juris Rn. 13 f. m.w.N.; BSG, Urteil vom 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R -, juris Rn. 24).
  • LSG Hamburg, 29.11.2005 - L 3 U 7/02

    Voraussetzungen einer eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung

    Das Gericht hat die Akte des zuständigen Bauordnungsamtes beigezogen und die Beteiligten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts ( BSG ) vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - hingewiesen.

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie ein nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Tätiger unter Versicherungsschutz ( vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - m.w.N. ).

  • LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 16

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - L 2 U 1083/05

    Beitragsbescheid aufgrund einer Schätzung; "Wie-Versicherter"; Wohnungsausbau

  • SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06

    Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau

  • LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18

    Wegeunfall während eines Probearbeitstages

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - nicht gewerbsmäßige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2008 - L 2 U 190/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung:

  • LSG Thüringen, 26.01.2012 - L 1 U 389/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

  • SG Detmold, 16.10.2017 - S 14 U 164/15
  • SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20

    Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

  • SG Hamburg, 11.02.2011 - S 40 U 191/10

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04

    Feststellung eines in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten

  • SG Hamburg, 19.12.2007 - S 40 U 86/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

  • SG Hamburg, 23.02.2018 - S 40 U 10/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2004 - L 9/3/9 U 72/02

    Abgrenzung; Amphibienschutz; Amphibienschutzaktion; arbeitnehmerähnliche

  • SG Hamburg, 02.09.2011 - S 40 U 57/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung:

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