Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103; Tatbestandsmerkmale; sachlicher Zusammenhang; Einwirkungskausalität; aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand; Mindestexposition; Theorie der wesentlichen Bedingung; haftungsbegrün ...

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  • Bundessozialgericht

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - Tatbestandsmerkmale - sachlicher Zusammenhang - Einwirkungskausalität - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - Mindestexposition - Theorie der wesentlichen Bedingung - haftungsbegründende Kausalität - haftungsausfüllende Kausalität - Lunatum-Malazie - Mondbeinnekrose - Straßenbauer und Pflasterer

  • NWB SteuerXpert START

    SGB VII § 9 Abs. 1; SGG § 163

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung einer Handerkrankung eines Straßenbaumeisters als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKVO Nr. 2103; SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung des Versicherungsfalls einer Berufskrankheit nach Nr 2103 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung; Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - Tatbestandsmerkmale - sachlicher Zusammenhang - Einwirkungskausalität - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - Mindestexposition - Theorie der wesentlichen Bedingung - haftungsbegründende Kausalität - haftungsausfüllende Kausalität - Lunatum-Malazie - Mondbeinnekrose - Straßenbauer und Pflasterer

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine pauschale Anerkennung einer Mondbeinnekrose als Berufskrankheit wegen langjähriger Arbeit mit Druckluftwerzeugen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 103, 59
  • NZS 2010, 288



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Wird zitiert von ... (49)  

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 U 4996/10  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2301 -

    Die haftungsbegründende Kausalität zwischen berufsbedingter Erkrankung und den vorliegend streitigen BK-Folgen, die ggf. zu Versicherungsansprüchen führt, ist keine Voraussetzung des Versicherungsfalles (BSG v. 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 - RdNr 10, 12; Becker, P., SGb 2010, 131, 133).

    Durch einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Einwirkungen wird noch keine Haftung begründet, weil Einwirkungen durch die versicherte Tätigkeit angesichts ihrer zahlreichen möglichen Erscheinungsformen und ihres unterschiedlichen Ausmaßes nicht zwangsläufig schädigend sind (BSG v. 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14).

    Es gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG v. 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14 = juris RdNr. 26 m.w.N.).

    Es gilt auch insoweit die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG v. 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14 = juris RdNr. 26 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

    Während für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, genügt, sind die übrigen Tatbestandsmerkmale im Sinne des Vollbeweises, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen (BSGE 103, 59, 60).

    Jedoch ist der ursächliche Zusammenhang nicht bereits dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59; 96, 196; 103, 59).

    Letzterer bestimmt sich unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde (s. BSGE 96, 196, 297; BSGE 103, 59, 63).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Dass die berufsbedingte Erkrankung ggf den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität), ist keine Voraussetzung einer Listen-BK (vgl BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
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