Rechtsprechung
VG Bayreuth, 12.05.2006 - B 3 E 06.288 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,48639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 12.05.2006 - B 3 E 06.288
- VGH Bayern, 23.08.2006 - 12 CE 06.1468
Wird zitiert von ...
- VG Bayreuth, 21.01.2008 - B 3 K 06.1159
Förderung einer Kinderbetreuungseinrichtung; Planungsermessen; …
Nachdem die Klägerin den Antrag des Beigeladenen wegen fehlenden Bedarfs abgelehnt hatte, verpflichtete das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth die Klägerin im Wege der einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 12.05.2006 (Az.: B 3 E 06.288), an den Beigeladenen einen kommunalen Förderbetrag in Höhe von 17.644,00 EUR für die in dessen Einrichtung erfolgte Betreuung von 15 Kindern im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.08.2006 vorläufig zu zahlen.