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   VG Bayreuth, 14.12.2009 - B 3 K 08.459   

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https://dejure.org/2009,71749
VG Bayreuth, 14.12.2009 - B 3 K 08.459 (https://dejure.org/2009,71749)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.12.2009 - B 3 K 08.459 (https://dejure.org/2009,71749)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - B 3 K 08.459 (https://dejure.org/2009,71749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Schulrecht; Schulbezogenheit einer Eignungsfeststellung im Rahmen des Art. 94 und Art. 95 BayEUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 7 CE 08.3022

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2009 - B 3 K 08.459
    Die Beschwerde des Klägers zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte keinen Erfolg (Az.7 CE 08.3022).

    Dass der Beklagte die Lebenssachverhalte, die der strafrechtlichen Verurteilung zugrunde lagen und insbesondere Gegenstand des Disziplinarverfahrens waren, seiner Entscheidung zugrunde legen darf und muss, weil diese Erkenntnisse keinem Verwertungsverbot unterliegen, wurde in den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 20.10.2008 (Az. B 3 E 08.878) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 10.03.2009 (Az. 7 CE 08.3022) ausführlich dargelegt.

  • VGH Bayern, 17.08.2009 - 7 ZB 09.744

    Privatschule, Ersatzschule; Lehramtsbefähigung; Einstellung einer Lehrkraft ohne

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2009 - B 3 K 08.459
    Denn die Unterrichtsgenehmigung gemäß Art. 94 BayEUG ist einrichtungsbezogen (vgl. amtliche Begründung s.o.; BayVGH vom 17.08.2009, Az. 7 ZB 09.744 - in juris -).
  • VG Augsburg, 21.12.2016 - Au 3 E 16.1693

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung einer schulaufsichtlichen

    Ein Automatismus in der Form, dass eine Verurteilung automatisch die Versagung der Genehmigung bedeutet, ist nicht mit der Regelung verbunden (vgl. zum Ganzen: amtliche Gesetzesbegründung zu Art. 94 Abs. 1 Satz 2 BayEUG, LT-Drs. 15/8230 v. 22.5.2007, S. 6; amtliche Gesetzesbegründung zu Art. 94 Abs. 1 Satz 3 BayEUG, LT-Drs. 16/9412 v. 27.7.2011, S. 1 f., 6; VG Bayreuth, U. v. 14.12.2009 - B 3 K 08.459 - juris Rn. 40, 44).
  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 7 CE 08.3022
    Hiergegen ließ der Antragsteller ebenso wie gegen die von der Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 3. April 2008 und Widerspruchsbescheid vom 10. April 2008 abgelehnte Prüfung der Eignung zur Unterrichtung an Privatschulen Klagen beim Verwaltungsgericht Bayreuth einreichen, die unter den Aktenzeichen B 3 K 08.459 (Feststellung der Lehrbefähigung als Sonderschullehrer an einer privaten Schule) und B 3 K 08.707 (Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst) geführt werden und über die noch nicht entschieden ist.

    Im Verfahren B 3 K 08.459 hat das Verwaltungsgericht dem Antragsteller mit Beschluss vom 13. August 2008 Prozesskostenhilfe bewilligt.

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