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VG Bayreuth, 13.02.2017 - B 3 K 16.557 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 84 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, § 117 Abs. 3 S. 2; BayEUG Art. 39 Abs. 2 S. 1, Art. 42 Abs. 3 S. 1, Art. 43 Abs. 5 S. 1; GG Art. 6 Abs. 2
Kein Anspruch auf den Besuch einer anderen Berufsschule - rewis.io
Kein Anspruch auf den Besuch einer anderen Berufsschule
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 13.02.2017 - B 3 K 16.557
- VGH Bayern, 03.08.2017 - 7 ZB 17.496
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 06.03.2006 - 7 CE 06.361
Auszug aus VG Bayreuth, 13.02.2017 - B 3 K 16.557
Wichtige Gründe im Sinne des Art. 43 Abs. 5 Satz 1 BayEUG können für das Begehren des Klägers nicht festgestellt werden, denn der gastweise Besuch einer anderen Berufsschule ist nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers auch im beruflichen Bildungswesen der Ausnahmefall (BayVGH, Beschluss vom 06.03.2006, Az. 7 CE 06.361). - VG Augsburg, 07.11.2006 - Au 3 E 06.1198
Auszug aus VG Bayreuth, 13.02.2017 - B 3 K 16.557
Entsprechend fordert Art. 43 Abs. 5 Satz 1 BayEUG für den Bereich der Berufsschulpflicht zwar nicht "zwingende persönliche Gründe" (was für die Begründung eines Gastschulverhältnisses in Bezug auf Volksschulen vorausgesetzt wird, § 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG), wohl aber das Vorliegen von "wichtigen Gründen", die nur dann angenommen werden können, wenn eine Abwägung der Interessen im Einzelfall zeigt, dass die Nachteile des Besuchs der zuständigen Sprengelschule schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht, das durch die Notwendigkeit einer sinnvollen Verteilung der Schüler durch Schaffung und Einhaltung von Schulen begründet ist (VG Augsburg, Beschluss vom 7.11.2006, Az. Au 3 E 06.1198).