Rechtsprechung
BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 S 1 Alt 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 34 Abs 4 SGB 5, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, Art 4 Abs 2 UNBehRÜbk
Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Sportrollstühlen zur Teilnahme am Vereinssport - keine weitergehenden Leistungsansprüche aufgrund UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch eines Jugendlichen auf Versorgung mit einem Sportrollstuhl durch die Krankenversicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgung eines Minderjährigen mit einem Sportrollstuhl zur Teilnahme am Vereinssport über Leistungen i.R.d. Sozialhilfe; Anspruch auf eine zusätzliche Rollstuhlversorgung für den Rollstuhlsport als originäre GKV-Leistung
- rewis.io
Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Sportrollstühlen zur Teilnahme am Vereinssport - keine weitergehenden Leistungsansprüche aufgrund UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs ...
- ra.de
- rewis.io
Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Sportrollstühlen zur Teilnahme am Vereinssport - keine weitergehenden Leistungsansprüche aufgrund UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB 5 § 33 Abs. 1 S. 1
Anspruch auf Versorgung mit einem zusätzlichen Sportrollstuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse muss keinen Sportrollstuhl zur Verfügung stellen
Verfahrensgang
- SG Trier, 08.07.2008 - S 5 KR 69/08
- SG Trier, 15.07.2009 - S 5 KR 69/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - L 5 KR 165/09
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Papierfundstellen
- NZS 2012, 18 (Ls.)
- SpuRt 2012, 78
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (29)
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
a) Allgemeine Maßnahmen oder Hilfen zur Bewegungsförderung fallen nur ausnahmsweise in die Leistungszuständigkeit der Krankenkassen (vgl Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 20 - Therapie-Dreirad II) .b) Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 7.10.2010 (B 3 KR 5/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen - Therapie-Dreirad II) können bewegliche sächliche Mittel zur Förderung oder Ermöglichung der Mobilisation nur in besonders gelagerten Fällen Hilfsmittel "zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung" iS von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sein.
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (…stRspr, vgl zuletzt etwa BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2 RdNr 14 ff - Hörgerätefestbetrag;… Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, RdNr 16 f - Treppensteighilfe; Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 14 - Therapie-Dreirad II; jeweils mwN).
Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten haben (…vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang; zuletzt nochmals bekräftigt mit Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 15 - Therapie-Dreirad II).
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Mit gleicher Zielrichtung hat der Senat dies später auf diejenigen Hilfsmittel erstreckt, die eine Teilnahme an den allgemein üblichen Freizeitbetätigungen Gleichaltriger ermöglichen sollen (Urteil vom 16.4.1998, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike I;… Urteil vom 23.7.2002, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad).Behinderte Kinder und Jugendliche sollen nicht vom üblichen Leben ihrer Altersgruppe ausgeschlossen, sondern trotz ihrer Behinderung integriert werden (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S 158 - Rollstuhl-Bike I).
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Dazu haben die Krankenkassen die Versicherten so auszustatten, dass sie sich nach Möglichkeit in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen können, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike II) .Dagegen können die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich liegen, dafür also längere Strecken zurückzulegen sind, die die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen (…BSGE 91, 60 RdNr 15 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 16 - Rollstuhl-Ladeboy;… ebenso BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 S 173 - schwenkbarer Autositz und BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15 RdNr 10 - behinderungsgerechter PKW-Umbau; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II) .
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung - …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Maßgebend für den von der GKV insoweit zu gewährleistenden Basisausgleich ist der Bewegungsradius, den ein Nichtbehinderter üblicherweise noch zu Fuß erreicht (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29, 31 und 32 sowie BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1; stRspr).Dagegen können die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich liegen, dafür also längere Strecken zurückzulegen sind, die die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen (…BSGE 91, 60 RdNr 15 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 16 - Rollstuhl-Ladeboy; ebenso BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 S 173 - schwenkbarer Autositz und BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15 RdNr 10 - behinderungsgerechter PKW-Umbau;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II) .
- BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dient ein bewegliches sächliches Mittel nach der Rechtsprechung des BSG dann, wenn es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 11;… BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 11;… Butzer in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Aufl 2010, § 33 RdNr 12).Dagegen können die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich liegen, dafür also längere Strecken zurückzulegen sind, die die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen (…BSGE 91, 60 RdNr 15 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 16 - Rollstuhl-Ladeboy; ebenso BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 S 173 - schwenkbarer Autositz und BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15 RdNr 10 - behinderungsgerechter PKW-Umbau;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II) .
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten haben (vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang;… zuletzt nochmals bekräftigt mit Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 15 - Therapie-Dreirad II).Als nicht ausreichend angesehen wurde aber auch bei Kindern oder Jugendlichen einerseits die Begegnung nur in der Familie (…vgl zuletzt Urteil vom 12.8.2009, SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 - Rollfiets) und zum anderen das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung an sich (vgl etwa Urteil vom 26.3.2003, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang).
- BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Als nicht ausreichend angesehen wurde aber auch bei Kindern oder Jugendlichen einerseits die Begegnung nur in der Familie (vgl zuletzt Urteil vom 12.8.2009, SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 - Rollfiets) und zum anderen das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung an sich (…vgl etwa Urteil vom 26.3.2003, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang).Diese Konvention ist am 3.5.2008 in Kraft getreten und durch Vertragsgesetz zum Übereinkommen vom 21.12.2008 (BGBl II 2008 1419) innerstaatlich verbindlich geworden; sie war deshalb zum Zeitpunkt der Entscheidung des LSG als geltendes Recht zu beachten (andere Situation in BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 28) .
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Eine so begründete Zuständigkeit der Krankenkasse nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zum Versicherten auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (…vgl BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 15 ff;… BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 14, möglicherweise aA BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 3, RdNr 33; vgl auch BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 23 - Kraftknoten) . - BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dient ein bewegliches sächliches Mittel nach der Rechtsprechung des BSG dann, wenn es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen (…BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 11; BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 11;… Butzer in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Aufl 2010, § 33 RdNr 12). - BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R
Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine …
Auszug aus BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Jedenfalls zur Krankenbehandlung iS von §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V gehören regelmäßig nur Maßnahmen mit Behandlungs- und Therapiecharakter, die einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen (BSGE 85, 132, 138 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 S 65 - medizinische Fußpflege) . - BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - …
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
- BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R
Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des …
- BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum …
- BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95
Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
- BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines …
- BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R
Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch …
- BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R
Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R
Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten …
- BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R
Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
- BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R
Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R
Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen …
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für …
- BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80
Versorgung mit einer Sportbrille
- BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78
Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung
- LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 30/19
Streitigkeiten nach dem SGB IX
Davon ist auszugehen, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere seiner körperlichen Beeinträchtigung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der physikalischen Therapie hat, die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung entweder wesentlich fördert oder die therapeutische Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen kann und sich deshalb die Versorgung mit dem Hilfsmittel im Rahmen der Wahlmöglichkeit des Versicherten (vgl. § 33 SGB I und § 8 Abs. 1 SGB IX) als wirtschaftlich darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 = juris Rn. 11).Ausnahmen hiervon sind in Einzelfällen beim Vorliegen eines zusätzlichen qualitativen Moments, etwa für Mobilitätshilfen zum mittelbaren Behinderungsausgleich bei Kindern und Jugendlichen angenommen worden, wenn diese zum Schulbesuch oder zur Integration in der kindlichen und jugendlichen Entwicklungsphase erforderlich waren (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn. 16 m. w. N.).
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 2344/19
Schwerbehindertenrecht - Leistung zur Teilhabe - Träger der Eingliederungshilfe …
Davon ist auszugehen, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere seiner körperlichen Beeinträchtigung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der physikalischen Therapie hat, diese entweder die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung wesentlich fördern oder die therapeutische Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Bewegung geringer ausfallen kann und sich deshalb die Versorgung mit dem Hilfsmittel im Rahmen der Wahlmöglichkeit des Versicherten (vgl. § 33 SGB I und § 8 Abs. 1 SGB IX) als wirtschaftlich darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35, juris Rdnr. 11). - BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem …
Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (stRspr, vgl zuletzt BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl) .Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten hat (…vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang; zuletzt nochmals bekräftigt mit BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 - Therapiedreirad II sowie BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl).
b) Nach diesen Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18.5.2011 (B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 vorgesehen) nochmals zusammengefasst hat, hätte der Beigeladene die Zweitversorgung mit dem weiteren Rollstuhl nur dann auf Kosten der GKV verlangen können, wenn der bereits vorhandene Rollstuhl nicht oder nur unter einem unzumutbaren Aufwand an jedem Schultag von der Wohnung zu der Förderschule in Olsberg und zurück hätte transportiert werden können und deshalb das allgemeine Grundbedürfnis des Beigeladenen auf Sicherung seiner Schulfähigkeit und Ermöglichung der Teilnahme am Unterricht im Zuge der Schulpflicht hier nicht gewährleistet gewesen wäre.
- SG Stralsund, 17.12.2012 - S 3 KR 12/10
Versorgung mit Sportrollstuhl zur Teilnahme am Rehabilitationssport - kein …
Sie verweist auf ihre Ausführungen in dem Widerspruchsbescheid sowie das Urteil des BSG vom 18. Mai 2011 (Az.: B 3 KR 10/10 R).Demgegenüber weisen nach dem BSG - wie der 3. Senat zuletzt mit dem Urteil vom 18. Mai 2011 (Az.: B 3 KR 10/10 R = SozR 4-2500 § 33 Nr. 35) in Bezug auf Hilfsmittel zur Verwendung im Sportbereich noch einmal ausdrücklich bestätigt hat - gesundheitsförderlichen Maßnahmen, die (nur) allgemein auf die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die Mobilisierung von Restfunktionen des behinderten Menschen, die Erhöhung der Ausdauer und Belastungsfähigkeit sowie die Hilfe bei der Krankheitsbewältigung zielen, keinen ausreichend engen Bezug zu einer konkreten ärztlichen Behandlung auf, und zwar selbst dann nicht, wenn sie von qualifizierten Fachkräften unter ärztlicher Betreuung und Überwachung (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) durchgeführt werden.
(BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, a.a.O., Rn. 10, zitiert nach juris).
Diese Zielsetzung entspricht der Aufgabenstellung des § 1 SGB IX, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und geht damit über die spezifische Zielrichtung von § 1 Satz 1 und § 2 SGB V hinaus (BSG…, Urteil vom 22. April 2008 - B 1 KR 22/07 R = SozR 4-2500 § 60 Nr. 4 - Rn. 23 m.w.N.;… Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 5/08 R - Rn. 20; Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 10/10 R - Rn. 10; jeweils zitiert nach juris).
Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist hingegen Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (StRspr, vgl. z.B. das bereits vorgenannte Urteil des BSG vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 10/10 R, Rn. 14, 15 m.w.N.).
Soweit die Beklagte und der Beigeladene letztlich sinngemäß übereinstimmend geltend machen, dass das mit der "Ausübung von Sport beabsichtigte Ziel, noch vorhandene Muskulatur, Herz-Kreislauf-System und Lungenfunktion zu stärken oder einer Verschlechterung des körperlichen Zustandes durch sportliche Betätigung vorzubeugen, durch weniger aufwändigere Geräte oder durch entsprechende krankengymnastische Ziele und sportliche Übungen mit geringerem Kostenaufwand erreicht werden könne" (so die Beklagte) oder wie der Beigeladene es ausgedrückt hat, "kein Anspruch auf eine bestimmte Sicherstellung der Freizeitgestaltung bestehen würde", verkennen beide, dass Sinn und Zweck der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist, die Teilhabemöglichkeiten von behinderten Menschen zu erweitern (auf diesen Zweck verweisend BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, a.a.O., Rn. 18).
Dem steht nicht entgegen, dass der 3. Senat des BSG mit Urteil vom 18. Mai 2011 (B 3 KR 10/10 R, a.a.O., Rn. 19) entschieden hat, dass aus den Regelungen der UN-BRK kein subjektiv-öffentliches Recht des Einzelnen abgeleitet werden könne, ein konkretes und der persönlichen Mobilität dienendes Hilfsmittel von einem bestimmten Leistungsträger verlangen zu können, weil die Bundesrepublik Deutschland dem von der UN-Konvention angestrebten Zweck ausreichend durch das gegliederte Leistungssystem des SGB und insbesondere durch dessen Neuntes Buch Rechnung tragen würde.
- LSG Baden-Württemberg, 19.06.2018 - L 11 KR 1996/17
Krankenversicherung - progredient verlaufende Multiple Sklerose mit ausgeprägter …
In Betracht kommt hier allein der Behinderungsausgleich nach § 33 Abs. 1 Satz 1, 3. Variante SGB V. Zur Frage der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zum Behinderungsausgleich iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Variante SGB V wird vom BSG, dem der Senat sich anschließt, stets unterschieden zwischen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel unmittelbar zum Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst eingesetzt wird, und dem mittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird (vgl BSG 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, Behindertenrecht 2012, 145 ).Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr, vgl BSG 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, Behindertenrecht 2012, 145 mwN;… BSG 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, aaO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 9 SO 360/20
Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen …
Die nach § 14 Abs. 1 SGB IX begründete Zuständigkeit der Beklagten erstreckt sich im Außenverhältnis zum Versicherten auf alle Rechtsgrundlagen, die in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (BSG Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R).Die medizinische Rehabilitation durch die gesetzliche Krankenversicherung ist auf eine möglichst weitgehende Wiederherstellung der Gesundheit und der Organfunktion einschließlich der Sicherung des Behandlungserfolges gerichtet, um ein selbstständiges Leben zu führen und die Anforderungen des täglichen Lebens bewältigen zu können (BGB Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R).
Daher hat die Krankenkasse ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich im Sinne eines Basisausgleichs nur zu bewilligen, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist (BSG Urteile vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R und vom 23.07.2002 - B 3 KR/02 R).
Für Kinder und Jugendliche gehören darüber hinaus die Hinführung zur Schulfähigkeit (BSG Urteil vom 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R) sowie die Eingliederung in die Gruppe der Gleichaltrigen zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (BSG Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R;… Gerlach in Hauck/Noftz SGB V, 5 EL 2022, § 33 Rn. 101).
Anders als Hilfsmittel, die darauf begrenzt sind, die behinderungsbedingten Folgen im beruflichen oder familiären Bereich zu beseitigen oder zu mildern (BSG Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R zum Therapie-Tandem) oder allgemein dem Bedürfnis nach Freizeitgestaltung an sich dienen (BSG Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R zum Vereinssportrollstuhl) und insofern lediglich die Erweiterung von Teilhabemöglichkeiten beabsichtigen, für die die Krankenkassen nicht zuständig sind, fällt die Versorgung mit einem Hilfsmittel, das entwicklungsbedingt unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse zur notwendigen Integration in die Gruppe der Gleichaltrigen erforderlich ist, in den Verantwortungsbereich der Krankenkassen.
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten …
Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (stRspr, vgl zuletzt BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl) .Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten hat (…vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang; zuletzt nochmals bekräftigt BSG mit Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 - Therapiedreirad II, sowie BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl).
b) Nach diesen Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18.5.2011 (B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35) nochmals zusammengefasst hat, hätte der Versicherte, der sich nach den Feststellungen des LSG entwicklungsbedingt erst ab dem Jahre 2008 in der Schule mit einem Rollator fortbewegen konnte, in der Zeit davor also noch einen Rollstuhl zur Mobilität in der Schule benötigte, die Zweitversorgung mit dem weiteren Rollstuhl nur dann auf Kosten der GKV verlangen können, wenn der bereits vorhandene Rollstuhl nicht oder nur unter einem unzumutbaren Aufwand an jedem Schultag von der Wohnung zu der Förderschule in O. und zurück hätte transportiert werden können und deshalb das allgemeine Grundbedürfnis des Versicherten auf Sicherung seiner Schulfähigkeit und Ermöglichung der Teilnahme am Unterricht im Zuge der Schulpflicht hier nicht gewährleistet gewesen wäre.
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 3/11 R
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten …
Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (stRspr, vgl zuletzt BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl) .Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten hat (…vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang; zuletzt nochmals bekräftigt mit BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 - Therapiedreirad II sowie BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl).
b) Nach diesen Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18.5.2011 (B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35) nochmals zusammengefasst hat, hätte die Versicherte die Zweitversorgung mit dem weiteren Rollstuhl nur dann auf Kosten der GKV verlangen können, wenn der bereits vorhandene Rollstuhl nicht oder nur unter einem unzumutbaren Aufwand an jedem Schultag von der Wohnung zu der Förderschule in Mettingen und zurück hätte transportiert werden können und deshalb das allgemeine Grundbedürfnis der Versicherten auf Sicherung ihrer Schulfähigkeit und Ermöglichung der Teilnahme am Unterricht im Zuge der Schulpflicht hier nicht gewährleistet gewesen wäre.
- SG Speyer, 20.05.2016 - S 19 KR 350/15
Krankenversicherung - Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren …
Zur Frage der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zum Behinderungsausgleich im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) unterscheidet der 3. Senat des BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BSG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 RK 3/96 - [Druckbeatmungsgerät]; Urteil vom 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R - [Salzwasserprothese]; Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - [Sportrollstuhl]; Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R - [Unterschenkel-Sportprothese] und Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - [Autoschwenksitz]) zwischen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel unmittelbar dem Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst dient, und dem mittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird. - LSG Hessen, 05.08.2021 - L 1 KR 65/20
Anspruch auf Versorgung mit einem Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb als …
Im Ausgangspunkt bemesse sich die Leistungszuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich des Behinderungsausgleichs nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (z.B. Urteil vom 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R) danach, ob eine Leistung zum unmittelbaren oder mittelbaren Behinderungsausgleich beansprucht werde.Dagegen könnten die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich lägen, dafür also längere Strecken zurückzulegen seien, die die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen würden (vgl. BSG Urteil vom 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R).
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 KR 3259/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
Übernahme von Kosten einer Autismus-Therapie; Verhältnis von …
- LSG Saarland, 21.10.2015 - L 2 KR 92/14
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf motorunterstütztes …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 1 KR 126/12
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Sicherung des Erfolgs der …
- SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
Rehabilitation - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfsmittelversorgung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 369/11
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 KR 4318/16
- LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - Versorgung mit …
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 KR 2883/19
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - kein Anspruch auf Versorgung mit …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
Versorgung mit zuzahlungspflichtigen Hörgeräten; Testung durch …
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 11 KR 4594/16
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 11 KR 1153/18
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - an Taubheit grenzende …
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 11 KR 1110/19
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - kein Anspruch auf Versorgung mit …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 4 KR 89/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Gewährung beruflicher …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - L 9 KR 90/18
Hörgeräteversorgung - Gebrauchsvorteil nicht objektivierbar identische …
- LSG Sachsen, 12.03.2020 - L 8 SO 101/18
Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten für den Einsatz von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
Gesetzliche Krankenversicherung
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2015 - L 6 KR 55/15
Krankenversicherung (KR)
- LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur bei Gefährdung oder Minderung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - L 9 SO 388/20
Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Zusatzakku für ein …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 20 SO 380/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit dem Therapiedreirad …
- LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 100/10
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch eines behinderten Kindes auf …
- SG Gießen, 13.02.2020 - S 5 KR 186/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1 KR 81/13
- LSG Hamburg, 27.09.2012 - L 1 KR 147/11
Keine Pflicht der Krankenversicherung zur Kostenübernahme von Rauchmeldern für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19
Bindungswirkung der Entscheidung des erstangegangenen Versicherungsträgers …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 1 KR 145/15
- LSG Baden-Württemberg, 02.06.2015 - L 11 KR 883/15
- BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine …
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - L 4 KR 11/11
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einem …
- BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 91/12 B
- LSG Bayern, 27.11.2012 - L 13 R 661/10
Erwerbsminderung, Rehabilitation, Versorgung, Rentenversicherung, Hörgerät
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
- SG Darmstadt, 21.11.2014 - S 10 KR 237/14
Kostenübernahme für die Anschaffung eines Therapie-Dreirades
- BSG, 20.06.2013 - B 5 R 462/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
- VGH Hessen, 16.05.2012 - 7 A 1138/11
Inklusive Beschulung nach Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum 1. August …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 4 KR 475/17
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 KR 4341/12
- SG Köln, 12.11.2014 - S 9 KR 351/13
Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Liegerad durch die Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - L 1 KR 86/16
Gewährung eines dreifach elektrisch verstellbaren Betteinlegerahmens mit …
- BSG, 05.06.2012 - B 3 KR 8/12 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2019 - L 16/4 KR 6/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2013 - L 4 KR 7/13
- SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
- SG Aurich, 05.05.2014 - S 13 SO 28/14
Bewilligung der Eingliederungshilfe und Übernahme der Kosten für eine …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2018 - L 4 KR 325/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 4 KR 547/14
- SG Gelsenkirchen, 04.03.2020 - S 17 KR 2862/19
- SG Gelsenkirchen, 04.03.2020 - S 17 KR 2863/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2019 - L 4 KR 91/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 16 KR 162/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2018 - L 4 KR 675/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2018 - L 4 KR 56/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2014 - L 4 KR 539/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 16 KR 351/17
- LSG Hamburg, 21.03.2013 - L 1 KR 17/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 KR 592/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 4 KR 215/12
- LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 11 KR 3057/14
- SG Köln, 12.11.2014 - S 13 KR 331/14
Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Liegerad durch die Krankenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2012 - L 1 KR 180/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2022 - L 1 KR 175/22
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 16 KR 461/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 4 KR 309/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2018 - L 4 KR 36/18
- LSG Baden-Württemberg, 02.12.2013 - L 11 KR 1916/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 11 AL 78/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2012 - L 1 KR 261/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2020 - L 1 KR 1/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2018 - L 4 KR 315/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - L 1 KR 265/15