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   BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R   

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BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R (https://dejure.org/2005,2400)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R (https://dejure.org/2005,2400)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R (https://dejure.org/2005,2400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 88
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R
    b) Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 4. März 2004 (BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) zur Definition des Begriffes der "stationären Krankenhausbehandlung" darauf hingewiesen, dass das Gesetz die maßgebenden Merkmale für eine stationäre und teilstationäre Behandlung weder bei den Vergütungsregelungen noch bei den Regelungen über die Leistungsansprüche des Versicherten in den §§ 39 ff SGB V vorgegeben hat.

    Der Aufenthalt des Versicherten im Krankenhaus zur Durchführung einer Operation bedeutet deshalb allein ebenso wenig wie die Unterzeichnung eines Krankenhausaufnahmevertrages, die Durchführung einer Vollnarkose oder eine mehrstündige, intensive postoperative Überwachung im Krankenhaus bereits eine vollstationäre Behandlung (BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 - jeweils RdNr 12 ff).

    Auf der anderen Seite entfällt eine stationäre Behandlung nicht, wenn der Patient nach Durchführung eines Eingriffs oder einer sonstigen Behandlungsmaßnahme über Nacht verbleiben sollte, aber gegen ärztlichen Rat auf eigenes Betreiben das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlässt; dann handelt es sich um eine "abgebrochene" stationäre Behandlung (BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 - jeweils RdNr 22 f).

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R
    Dies ist grundsätzlich zulässig, denn auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, deren tatbestandlichen Voraussetzungen hier aber nicht erfüllt sind, besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die §§ 387 ff Bürgerliches Gesetzbuch entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl das zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R -, Umdruck S 6, und zur Aufrechnung als Institut des öffentlichen Rechts allgemein BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 und BSGE 63, 224, 230 f = SozR 1300 § 48 Nr. 47 - jeweils mwN).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R
    Der Behandlungspflicht der zugelassenen Krankenhäuser iS des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V steht ein Vergütungsanspruch gegenüber, der auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in den §§ 16, 17 Krankenhausfinanzierungsgesetz nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in der Pflegesatzvereinbarung zwischen Krankenkasse und Krankenhaus festgelegt wird (vgl BSGE 90, 1, 3 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R
    Dies ist grundsätzlich zulässig, denn auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, deren tatbestandlichen Voraussetzungen hier aber nicht erfüllt sind, besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die §§ 387 ff Bürgerliches Gesetzbuch entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl das zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R -, Umdruck S 6, und zur Aufrechnung als Institut des öffentlichen Rechts allgemein BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 und BSGE 63, 224, 230 f = SozR 1300 § 48 Nr. 47 - jeweils mwN).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R
    An dieser Rechtssprechung hält der Senat fest (so nunmehr auch der 6. Senat des BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R
    Dies ist grundsätzlich zulässig, denn auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, deren tatbestandlichen Voraussetzungen hier aber nicht erfüllt sind, besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die §§ 387 ff Bürgerliches Gesetzbuch entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl das zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R -, Umdruck S 6, und zur Aufrechnung als Institut des öffentlichen Rechts allgemein BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 und BSGE 63, 224, 230 f = SozR 1300 § 48 Nr. 47 - jeweils mwN).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

    Während vor Einführung der Fallpauschalen Gegenstand der Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit im Wesentlichen - abgesehen von Besonderheiten bei Sonder- und Zusatzentgelten - die zutreffende Anzahl der Pflegesatztage (vgl § 14 Abs. 2 S 1 Bundespflegesatzverordnung idF der VO zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26.9.1994, BGBl I 2750; dazu BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 RdNr 10) , die generelle Abrechnungsfähigkeit und die anderweitig bestimmte Höhe der einschlägigen Pflegesätze war, umfasst die Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung bei DRG-Krankenhäusern seit Einführung der Fallpauschalen die viel umfassenderen und differenzierteren Grundlagen und Vorgaben der DRG-Abrechnung.
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 24/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung durch MDK -

    Während vor Einführung der Fallpauschalen Gegenstand der Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit im Wesentlichen - abgesehen von Besonderheiten bei Sonder- und Zusatzentgelten - die zutreffende Anzahl der Pflegesatztage (vgl § 14 Abs. 2 S 1 Bundespflegesatzverordnung idF der VO zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26.9.1994, BGBl I 2750; dazu BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 RdNr 10) , die generelle Abrechnungsfähigkeit und die anderweitig bestimmte Höhe der einschlägigen Pflegesätze war, umfasst die Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung bei DRG-Krankenhäusern seit Einführung der Fallpauschalen die viel umfassenderen und differenzierteren Grundlagen und Vorgaben der DRG-Abrechnung.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Während vor Einführung der Fallpauschalen Gegenstand der Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit im Wesentlichen - abgesehen von Besonderheiten bei Sonder- und Zusatzentgelten - die zutreffende Anzahl der Pflegesatztage (vgl § 14 Abs. 2 S 1 Bundespflegesatzverordnung idF der VO zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26.9.1994, BGBl I 2750; dazu BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 RdNr 10) , die generelle Abrechnungsfähigkeit und die anderweitig bestimmte Höhe der einschlägigen Pflegesätze war, umfasst die Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung bei DRG-Krankenhäusern seit Einführung der Fallpauschalen die viel umfassenderen und differenzierteren Grundlagen und Vorgaben der DRG-Abrechnung.
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