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   BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R   

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https://dejure.org/2004,3032
BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R (https://dejure.org/2004,3032)
BSG, Entscheidung vom 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R (https://dejure.org/2004,3032)
BSG, Entscheidung vom 04. März 2004 - B 3 KR 12/03 R (https://dejure.org/2004,3032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann - Filmproduktion - Videoproduktion - Abgabepflicht - sozialgerichtliche Beteiligtenfähigkeit - Parteiwechsel - identitätswahrende Umwandlung der Rechtsform - Berichtigung - Rubrum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG); Parteiwechsel bei Nachfolgegesellschaften; Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern

  • Judicialis

    KSVG § 24 Abs 1 Satz 1 Nr 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Künstlersozialabgabepflicht bei der Erstellung von Bild- und Tonträgern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Künstler - Publizistik -

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Es fehlen aber Feststellungen dazu, ob die Gesellschafter für ihre Tätigkeit ein Gehalt von der GmbH beziehen oder lediglich Gewinnbeteiligungen erhalten, was gegen vertragliche Aufträge spräche (vgl dazu BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    So werden beispielsweise durch § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KSVG Galerien und Kunsthandlungen jeder Art und auf jeder Handelsstufe von der Abgabepflicht erfasst (vgl dazu BSGE 74, 117, 124 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 20; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Selbstständige Kameraleute, die im Bereich der elektronischen Berichterstattung (Publizistik), der Produktion für optische Medien bzw der Film- und Videoproduktion (Bereich bildende Kunst, aber auch Publizistik) tätig sind und damit einen künstlerischen oder publizistischen Beitrag zu einem Gesamtwerk leisten (vgl BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 5 zur Regieassistentin), kommen als erwerbsmäßig tätige Künstler bzw Publizisten iS des § 1 Nr. 1 und § 2 KSVG in Betracht.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Es fehlen aber Feststellungen dazu, ob die Gesellschafter für ihre Tätigkeit ein Gehalt von der GmbH beziehen oder lediglich Gewinnbeteiligungen erhalten, was gegen vertragliche Aufträge spräche (vgl dazu BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Inwieweit dadurch im Einzelfall künstlerische oder publizistische Leistungen erbracht werden, braucht in diesem Zusammenhang nicht abschließend entschieden zu werden (zur Künstlereigenschaft von Werbefotografen vgl Urteile des Senats vom 12. November 2003 - B 3 KR 8/03 R und B 3 KR 10/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), da es nur um die Abgabepflicht dem Grunde nach geht.
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Bei - wie hier - unverändertem Unternehmensgegenstand wirkt ein der Gesellschaft in ihrer ursprünglichen Rechtsform erteilter Erfassungsbescheid auch gegenüber den durch Umwandlung der Gesellschaftsform entstandenen, als jeweilige Rechtsnachfolger fungierenden Nachfolgegesellschaften, die das kunstvermarktende bzw kunstverwertende Unternehmen betreiben (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 31/99 R - SozR 3-5425 § 24 Nr. 20).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Inwieweit dadurch im Einzelfall künstlerische oder publizistische Leistungen erbracht werden, braucht in diesem Zusammenhang nicht abschließend entschieden zu werden (zur Künstlereigenschaft von Werbefotografen vgl Urteile des Senats vom 12. November 2003 - B 3 KR 8/03 R und B 3 KR 10/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), da es nur um die Abgabepflicht dem Grunde nach geht.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass nach der neueren, inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, die GbR eine besondere Wirkungseinheit darstellt, die als Personengruppe am Rechtsverkehr teilnehmen kann und Rechtsfähigkeit besitzt, soweit sie - wie hier - als Außengesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (BGHZ 146, 341; BGH NJW 2002, 368; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl 2004, § 705 RdNr 24 mwN).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass nach der neueren, inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, die GbR eine besondere Wirkungseinheit darstellt, die als Personengruppe am Rechtsverkehr teilnehmen kann und Rechtsfähigkeit besitzt, soweit sie - wie hier - als Außengesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (BGHZ 146, 341; BGH NJW 2002, 368; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl 2004, § 705 RdNr 24 mwN).
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    Auszug aus BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
    Mit der Handelsregistereintragung vom 30. August 2001, also während des laufenden Berufungsverfahrens, ist die OHG in die nunmehr klagende GmbH umgewandelt worden; insoweit ist ebenfalls Gesamtrechtsnachfolge eingetreten (vgl BGH WM 1995, 434).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92

    Verpflichtung eines Kunstvereins zur Künstlersozialabgabe

  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Aufgrund ihrer inzwischen anerkannten Rechtsfähigkeit steht sie den in § 70 Nr. 1 SGG genannten juristischen Personen gleich (vgl BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 12/03 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 5 RdNr 19 mwN).
  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KS 2/15 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - selbstständige Kameraleute im

    Das LSG sei von den Urteilen des BSG abgewichen: vom 4.3.2004 (B 3 KR 12/03 R - BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) , vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R - BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5) , vom 25.11.2010 (B 3 KS 1/10 R - BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 18) , vom 12.11.2003 (B 3 KR 8/03 R - BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2) , vom 12.11.2003 (B 3 KR 10/03 R - BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3) und vom 10.3.2011 (B 3 KS 4/10 R - BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 19) .

    Sie ist anfechtungsberechtigt, weil sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff BGB) eigene Rechte und Pflichten begründen kann und im Sozialgerichtsprozess beteiligtenfähig ist (vgl nur BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5 RdNr 12 mwN im Anschluss an BGHZ 146, 341; 149, 80).

    Als Bild- und Tonträger kommen dabei Schallplatten, Compact-Disc, Tonbänder, Filme, Videobänder, Videoplatten und Bildplatten (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5 RdNr 18) bzw elektronische Speichermedien in Betracht.

    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass selbstständige Kameraleute, die im Bereich der elektronischen Berichterstattung (Publizistik), der Produktion für optische Medien bzw der Film- und Videoproduktion (Bereich bildende Kunst, aber auch Publizistik) tätig sind und damit einen künstlerischen oder publizistischen Beitrag zu einem Gesamtwerk leisten (vgl BSGE 83, 246 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 5 zur Regieassistentin) , als erwerbsmäßig tätige Künstler bzw als Publizisten iS von § 1 Nr. 1 und § 2 KSVG in Betracht kommen (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5 RdNr 21) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Tätigkeit den fachkundigen Blick hinsichtlich des aufzunehmenden Motivs oder Objekts voraussetzt, der dafür sorgt, dass es nach den Vorstellungen des jeweiligen Auftraggebers mit dem entsprechenden Medium bestmöglich zur Geltung gebracht wird (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5 RdNr 19) .

    Daher sind selbstständige Kameraleute, die im Bereich der elektronischen Berichterstattung (Publizistik), der Produktion für optische Medien bzw der Film- und Videoproduktion (Bereich bildende Kunst, aber auch Publizistik) tätig sind und damit einen künstlerischen oder publizistischen Beitrag zu einem Gesamtwerk leisten, erwerbsmäßig tätige Künstler bzw Publizisten iS von § 1 Nr. 1 und § 2 KSVG (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5 RdNr 21; BSGE 83, 246 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 5) .

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Dabei kann offenbleiben, ob eine identitätswahrende Umwandlung von einer Stiftung in eine GmbH und deshalb keine Klageänderung nach § 99 SGG, sondern nur ein gesetzlicher Parteiwechsel vorliegt, dem durch Rubrumsberichtigung Rechnung zu tragen war (dazu BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5 RdNr 13) , oder im Hinblick auf die Fusion mehrerer Kliniken ein gewillkürter Beteiligtenwechsel und deshalb eine Klageänderung zu bejahen ist.
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