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   BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R   

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https://dejure.org/2000,4147
BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,4147)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,4147)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2000 - B 3 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,4147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Medikamentenverabreichung - Einnahmeüberwachung - Kosten - Pflegedienst - Unwirtschaftlichkeit

  • Judicialis

    SGB V § 37 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und pflegebereiten Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Überwachung der Medikation: GKV muss zahlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
    Der Senat hat dies im Urteil vom 28. Januar 1999 (B 3 KR 4/98 R = BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1) nur für den Fall der bereits bezahlten Kosten verlangt.

    Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V erhalten Versicherte in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (sog Behandlungssicherungspflege, vgl hierzu BSGE 83, 254, 261 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1).

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
    Die Beklagte hat die Ablehnung ihrer Leistungspflicht zunächst, wie zahlreiche Krankenkassen bundesweit auch, damit begründet, das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) zwischen der einfachen Behandlungspflege, die keine Fachkunde voraussetze, und der Behandlungspflege durch fachlich qualifizierte Krankenpflegekräfte unterschieden und die einfache Behandlungspflege den Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit (§§ 53 ff SGB V aF) zugeordnet.
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
    § 13 Abs. 3 SGB V umfaßt neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als dessen Vorstufe auch einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungsgewährung als Sachleistung von der Krankenkasse hätte getragen werden müssen (vgl Urteil des Senats vom gleichen Tage - B 3 KR 23/99 R - und vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen; anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind), wobei die Leistungspflicht der Beklagten nur die notwendigen Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege umfaßt.
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
    § 13 Abs. 3 SGB V umfaßt neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als dessen Vorstufe auch einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungsgewährung als Sachleistung von der Krankenkasse hätte getragen werden müssen (vgl Urteil des Senats vom gleichen Tage - B 3 KR 23/99 R - und vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen; anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind), wobei die Leistungspflicht der Beklagten nur die notwendigen Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege umfaßt.
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92

    Wiedervereinigung - Wohnort - Leistungsbemessungsgrenze - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
    Eine derartige nach Zustellung des vollständigen sozialgerichtlichen Urteils, aber vor Zulassung der Sprungrevision abgegebene Erklärung ist als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision durch den Gegner (§ 161 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz ) auszulegen (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
    Bei der von der Klägerin in Anspruch genommenen Maßnahme, der Medikamentenverabreichung mit Einnahmekontrolle, handelt es sich - wie das SG zutreffend erkannt hat - um Behandlungspflege iS des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Zwar ist der Inhalt des Begriffs Behandlungspflege im Gesetz nicht definiert; seine Grenzen sind, wie der Senat im Hinblick auf die Abgrenzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung deutlich gemacht hat (BSGE 82, 27, 32 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), auch in der Pflegewissenschaft umstritten.
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 14/99 R
    § 13 Abs. 3 SGB V umfaßt neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als dessen Vorstufe auch einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungsgewährung als Sachleistung von der Krankenkasse hätte getragen werden müssen (vgl Urteil des Senats vom gleichen Tage - B 3 KR 23/99 R - und vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen; anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind), wobei die Leistungspflicht der Beklagten nur die notwendigen Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege umfaßt.
  • SG Dortmund, 20.06.2002 - S 44 KR 251/99

    Krankenversicherung

    Ein Anspruch auf Freistellung besteht nach § 13 Abs. 3 SGB V. Diese Bestimmung umfasst neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als Vorstufe auch einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungserbringung in Form einer Sachleistung von der Krankenkasse hätte getragen werden müssen (vgl. insoweit nur das Urteil des BSG vom 30.03.2000, B 3 KR 14/99 R).
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