Rechtsprechung
| BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich - Grundbedürfnis - Basisausgleich - Mobilität - schwenkbarer Autositz - Benachteiligungsverbot für Behinderte - Verfassungsmäßigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- NWB SteuerXpert START
SGB V § 33 Abs. 1
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich - Grundbedürfnis - Basisausgleich - Mobilität - schwenkbarer Autositz - Benachteiligungsverbot für Behinderte
- Sozialmedizinische Informationsdatenbank für Deutschland (Kurzinformation und Volltext)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung im Hilfsmittelbereich zum Behinderungsausgleich
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung: Schwenkbarer Autositz nur so ist zu teuer
- arag.de (Kurzinformation)
Mobilität für Pflegebedürftige
Verfahrensgang
- SG Köln, 11.03.2003 - S 9 KR 49/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2004 - L 5 KR 77/03
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R
Wird zitiert von ... (28)
- LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 5/04
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung eines …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden darüber hinaus auch solche Hilfen erfasst, die die direkten und indirekten Folgen der Behinderung ausgleichen; diese Hilfen müssen dann aber die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigen oder mildern und damit ein "Grundbedürfnis" des täglichen Lebens betreffen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 15/04 R, Die Leistungen Beilage 2005, 16, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des 3. und 8. Senats des BSG).Selbst wenn der Vorrang abweichender Regelungen für den einzelnen Rehabilitationsträger weiterhin besteht (§ 7 SGB IX), kann aus der insoweit unberührt gebliebenen Fassung des § 33 SGB V nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe nunmehr den Behinderungsausgleich durch die gesetzliche Krankenversicherung über die bisherige Rechtsprechung hinaus ausweiten wollen (BSG, Urteil vom 16. September 2004, a.a.O.; Urteil vom 26. März 2003 - B 3 KR 23/02 R - , NZS 2003, 660).
Das hier in Betracht kommende Grundbedürfnis "Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums" ist im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst auf die Entfernungen beschränkt, die ein Gesunder zu Fuß zurücklegt oder um die - üblicherweise - im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG, Urteil vom 16. September 2004, a.a.O.).
Durch die Verfassungsnorm sollen der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vorgegeben werden, als die Behinderung zum einen nicht zum Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Ungleichbehandlung dienen darf; zum anderen soll durch die öffentliche Gewalt kein Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten gegeben sein (BSG, Urteil vom 16. September 2004, a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 4 KR 124/02
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Kind - PKW-Kassettenlift - Transport von …
Wie das BSG in seinem Urteil vom 16. September 2004 (a.a.O.) ausgeführt hat, besteht nach § 33 Abs. 1, Satz 1, 3.Hinsichtlich des Grundbedürfnisses des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraumes" hat, wie das BSG in seiner Entscheidung vom 16. September 2004 (a.a.O.) ausführt, bereits der 8. Senat des BSG entschieden, dass ein schwenkbarer Autositz ein Hilfsmittel i.S.d. § 182 b Reichsversicherungsordnung - RVO - (heute: § 33 SGB V) ist, wenn einem Versicherten dadurch ermöglicht wird, einen Pkw zu benutzen und damit die Unfähigkeit auszugleichen, zu gehen und ein Fortbewegungsmittel zu besteigen (…vgl. Urteil des BSG in SozR 3-2500, § 33 Nr. 3 Satz 3).
Dieser Rechtsprechung hat sich der 3. Senat im Urteil vom 16. September 2004 (a.a.O.) angeschlossen.
Das BSG hat in einer weiteren Entscheidung vom 16. September 2004 mit dem Az B 3 KR 15/04 R (bislang unveröffentlicht) erneut bekräftigt, dass die Verpflichtung der Krankenkassen, Versicherte zum Ausgleich einer Behinderung mit Hilfsmitteln zu versorgen, auch nach Inkrafttreten des SGB XI nicht zwingend die Ausrüstung eines Pkw mit einer Ladevorrichtung (Rollstuhl-Ladeboy) umfasse, die es einem gehbehinderten Menschen ermöglichen solle, seinen Rollstuhl mit dem Pkw zu transportieren.
- BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
Selbst wenn der Vorrang abweichender Regelungen für den einzelnen Rehabilitationsträger weiterhin besteht (§ 7 SGB IX), kann aus der insoweit unberührt gebliebenen Fassung des § 33 SGB V nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe nunmehr den Behinderungsausgleich durch die GKV über die bisherige Rechtsprechung hinaus ausweiten wollen (BSG, Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 15/04 R -, USK 2004 - 80).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - L 11 (2) KR 107/05
Krankenversicherung
Nach der jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 16.09.2004, Az.: B 3 KR 19/03 R und B 3 KR 15/04 R) zähle die Möglichkeit, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen zu den Grundbedürfnissen, denn die notwendige medizinische Versorgung sei grundlegende Voraussetzung, um die elementaren Bedürfnisse des täglichen Lebens befriedigen zu können.Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des Bundessozialgerichts gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrung aufnehmen, ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (vgl. hierzu BSG vom 16.09.2004, Az.: B 3 KR 15/04 R mwN).
Das ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass derselbe Senat des BSG in einem Parallelverfahren unter dem gleichen Datum eine gegenteilige Entscheidung getroffen hat, obwohl auch die Klägerin dieses Verfahrens geltend gemacht hatte, auf den schwenkbaren Autositz zur Benutzung ihres Pkw s angewiesen zu sein, um u.a. Arzttermine wahrzunehmen (BSG, Urteil vom 16.09.2004, Az.: B 3 KR 15/04 R).
- LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 73/03
Krankenversicherung - Hilfsmittel - schwenkbarer Autositz - Erforderlichkeit im …
In jedem Einzelfall muss jedoch gesondert festgestellt werden, ob ein Versicherter das Hilfsmittel zur Erschließung seines körperlichen Freiraums und trotz des Vorhandenseins von der Krankenkasse bereits zur Verfügung gestellter Leistungen tatsächlich benötigt (vgl. insbesondere Bundessozialgericht (BSG) vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 15/04 R und Az. B 3 KR 19/03 R mit weiteren Nachweisen).Nach Auffassung des Senats ist der vorliegende Rechtsstreit durchaus mit dem Fall vergleichbar, den das BSG am 16. September 2004 unter dem Az. B 3 KR 15/04 R entschieden hat.
- LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05 Maßgeblich ist damit - wie es § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ausdrücklich verlangt - auf die Erforderlichkeit "im Einzelfall" abgestellt worden (BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - veröffentlicht in juris; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R - veröffentlicht in juris).
Die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen hängt des-halb von individuell unterschiedlichen Faktoren ab; dies kann das Alter eines Versicherten sein (BSG…, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 158), die Förderung des Integrationsprozesses (BSG…, Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 258 ff.), die Schwere einer Behinderung (BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 - NJW 1991, 1564 f.) oder die Notwendigkeit medizinischer Intensivbehandlung (BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R - veröffentlicht in juris), die die Individualität eines Lebenssachverhalts ausmachen.
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den …
Alt SGB V; das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleichs, das sich auch auf den Ausgleich von indirekten Folgen der Behinderung erstreckt (…vgl: BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7;… BSGE 98, 213 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSG, Urteil vom 16.9. 2004 - B 3 KR 15/04 R), erfordert gleichwohl keine Leistungserbringung. - SG Dresden, 31.05.2005 - S 25 KR 247/03 Im Urteil vom 16.09.2004, Az. B 3 KR 15/04 R, hat das BSG in einem Fall, in welchem die Klägerin auswärtige Arztter-mine bei ihrem Hausarzt alle vier bis sechs Wochen und bei ihrem Augenarzt zwei? bis dreimal im Jahr wahrnehmen musste, festgestellt, dass sich diese Klägerin nicht wesentlich von der Vielzahl anderer Versicherter unterscheide, die ebenfalls medizinische Untersu-chungen in Anspruch nehmen.
Dies ist deutlich mehr, als ein Versi-cherter üblicherweise zu Ärzten oder zu Therapien fahren muss und ist daher ein zusätzli-ches ? qualitatives ? Merkmale, die die Gesetzliche Krankenversicherung zur Versorgung mit einem schwenkbaren Autositzes zur Herstellung größerer und den Nahbereich über-schreitenden Mobilität verpflichten kann, wie es vom BSG in ständiger Rechtsprechung, zu einem Schwenksitz ausdrücklich im Urteil vom 16.09.2004, Az. B 3 KR 15/04 R, ge-fordert wird.
- BSG, 20.12.2005 - B 3 KR 42/05 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
Der erkennende Senat hat in verschiedenen Urteilen zur Frage des Anspruchs eines Versicherten auf einen schwenkbaren Autositz oder eine sonstige behinderungsgerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs als Hilfsmittel der Krankenversicherung Stellung genommen (…zB Urteile vom 6. August 1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 29;… vom 26. März 2003 - B 3 KR 23/02 R - BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3;… vom 16. September 2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; vom 16. September 2004 - B 3 KR 15/04 R) und dabei allgemeine Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, um die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel als notwendig anzusehen (§ 33 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V ) und damit einen solchen Anspruch zu bejahen (zB Möglichkeit der Fortbewegung im Nahbereich der Wohnung, um an die frische Luft zu kommen und Geschäfte des täglichen Lebens zu erledigen; regelmäßige Fahrten zum Arzt oder Therapeuten).Das LSG hat sich für seine ablehnende Entscheidung insbesondere auf das Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 15/04 R - gestützt.
- LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
Krankenversicherung - Hilfsmittel für einen gehbehinderten Versicherten - …
Wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 16. September 2004 Az.: B 3 KR 15/04 R - ausgeführt hat, hat die gesetzliche Krankenversicherung das Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums" nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung sicherzustellen und nicht im Umfang eines vollständigen Gleichziehens und den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten eines gesunden Versicherten. - LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 73/04
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.2005 - L 1 KR 42/04
Rollstuhlrückhaltesystem, Kraftknoten als Hilfsmittel der gesetzlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10
Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05
Krankenversicherung
- SG Düsseldorf, 02.10.2008 - S 8 KR 142/05
Versorgung mit einem Therapierad als Hilfsmittel der gesetzlichen …
- LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 35/02
Krankenversicherung
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - L 5 KR 139/05
Rollstuhlzuggerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2005 - L 5 KR 141/04
Krankenversicherung
- SG Düsseldorf, 07.12.2006 - S 8 KR 302/04
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2005 - L 11 KR 4607/04
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Liegedreirad - Behinderungsausgleich - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2006 - L 1 KR 121/04
Versorgung des Behinderten mit einem 10 km/h schnellen Elektrorollstuhl durch die …
- LSG Sachsen, 16.03.2006 - L 1 B 210/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - 16 KR 243/06
- SG Regensburg, 14.07.2010 - S 2 KR 241/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht der Krankenkasse für die …
- LSG Sachsen, 21.09.2011 - L 1 KR 226/10
Krankenversicherung - Erschließung eines körperlichen und geistigen Freiraums; …
- SG Meiningen, 16.03.2005 - S 4 KR 1087/02
- LSG Berlin, 15.12.2004 - L 9 KR 141/02
