Rechtsprechung
BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 15/99 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Elektromobil bei vorangegangener Ausstattung mit Elektrorollstuhl
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Behinderter - Elektrorollstuhl - Shoprider
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB I § 33; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1
Wahlrecht bei verschiedenen Hilfsmitteln in der Krankenversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 31.03.1998 - S 26 (12) KR 77/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - L 5 KR 47/98
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 15/99 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - …
Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 15/99 R
Zum einen hat der ihn behandelnde Arzt kein Elektromobil, sondern lediglich einen Elektrorollstuhl eines anderen Herstellers verordnet; zum anderen bindet die vertragsärztliche Verordnung eines Hilfsmittels die Krankenkassen nicht, wie der Senat zuletzt im einzelnen im Urteil vom 3. November 1999 (B 3 KR 16/99 R) dargelegt hat.Der erkennende Senat hat im Urteil vom 3. November 1999 (B 3 KR 16/99 R) entschieden, daß sog Elektromobile und Elektrorollstühle gleichermaßen der Wahrung des Grundbedürfnisses auf Erledigung von Alltagsgeschäften dienen, zu denen insbesondere das Einkaufen von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs zählen.
Bei entsprechender Eignung im Hinblick auf die im Einzelfall bestehenden Behinderungen erfüllt ein Elektromobil darüber hinaus ebenso wie ein Elektrorollstuhl die Voraussetzungen der "Erforderlichkeit" eines Hilfsmittels iS des § 33 Abs. 1 SGB V sowie der "Wirtschaftlichkeit" iS des § 12 Abs. 1 SGB V. Unter verschiedenartigen, aber gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln, von denen zur "ausreichenden" (§ 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V) Bedarfsdeckung aber nur das eine oder das andere "erforderlich" iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist, steht dem Versicherten grundsätzlich gemäß § 33 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) ein Wahlrecht zu (Urteil vom 3. November 1999, B 3 KR 16/99 R).
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R Die Beklagte ist daher an die von der Klägerin getroffene Wahl gebunden (zur Frage der Dauer des Wahlrechts und dessen Erlöschen vgl Urteil des erkennenden Senats vom 3. November 1999 - B 3 KR 15/99 R - nicht veröffentlicht).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 24 KR 267/09 Bei entsprechender Eignung im Hinblick auf die im Einzelfall bestehenden Behinderungen stehe den Versicherten zwischen diesen beiden Hilfsmitteln insoweit grundsätzlich ein Wahlrecht zu (Hinweis auf Bundessozialgericht BSG , Urteil vom 03. November 1999 B 3 KR 15/99 R ).