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   BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B   

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BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B (https://dejure.org/2006,18326)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B (https://dejure.org/2006,18326)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2006 - B 3 KR 17/06 B (https://dejure.org/2006,18326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflicht der Krankenkasse als Rehabilitationsträger - Sicherung von Grundbedürnissen - Keine Leistungspflicht für Aktivrollstuhl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1 S. 1; SGG § 160a Abs. 4 § 169
    Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Hilfsmitteln, für Freizeitbeschäftigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65; SozR 3-1500 § 160 Nr. 8); erforderlichenfalls muss dargelegt werden, dass die Entscheidung in der Rechtsprechung anderer Gerichte oder in der Literatur auf erhebliche Kritik gestoßen ist, sodass deutlich wird, dass die Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig geworden ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG , 8. Aufl 2005, § 160 RdNr 7, 7a und § 160a RdNr 14e mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65; SozR 3-1500 § 160 Nr. 8); erforderlichenfalls muss dargelegt werden, dass die Entscheidung in der Rechtsprechung anderer Gerichte oder in der Literatur auf erhebliche Kritik gestoßen ist, sodass deutlich wird, dass die Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig geworden ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG , 8. Aufl 2005, § 160 RdNr 7, 7a und § 160a RdNr 14e mwN).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R

    Keine Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Freizeitbeschäftigungen - welcher Art auch immer - werden vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst" (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 186 mwN und Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 29/99 R - ähnlich SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 RdNr 8 - "Radfahren").
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Der Senat hat zwar im Hinblick auf die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen stets auf die Erforderlichkeit von Hilfsmitteln im Einzelfall abgestellt, die Vermeidung von Isolation durch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation aber nur iS einer Grundversorgung oder bei Kindern und Jugendlichen in der Entwicklungs- oder Ausbildungsphase als Grundbedürfnis anerkannt (vgl SozR 2200 § 182b Nr. 30 und SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Gehörlosentelefon; SozR 2200 § 182 Nr. 73 - Kindersportbrille; SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 - Behinderten-PC; SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Der Senat hat zwar im Hinblick auf die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen stets auf die Erforderlichkeit von Hilfsmitteln im Einzelfall abgestellt, die Vermeidung von Isolation durch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation aber nur iS einer Grundversorgung oder bei Kindern und Jugendlichen in der Entwicklungs- oder Ausbildungsphase als Grundbedürfnis anerkannt (vgl SozR 2200 § 182b Nr. 30 und SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Gehörlosentelefon; SozR 2200 § 182 Nr. 73 - Kindersportbrille; SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 - Behinderten-PC; SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Der Senat hat zwar im Hinblick auf die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen stets auf die Erforderlichkeit von Hilfsmitteln im Einzelfall abgestellt, die Vermeidung von Isolation durch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation aber nur iS einer Grundversorgung oder bei Kindern und Jugendlichen in der Entwicklungs- oder Ausbildungsphase als Grundbedürfnis anerkannt (vgl SozR 2200 § 182b Nr. 30 und SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Gehörlosentelefon; SozR 2200 § 182 Nr. 73 - Kindersportbrille; SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 - Behinderten-PC; SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Freizeitbeschäftigungen - welcher Art auch immer - werden vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst" (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 186 mwN und Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 29/99 R - ähnlich SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 RdNr 8 - "Radfahren").
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzlichen Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Freizeitbeschäftigungen - welcher Art auch immer - werden vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst" (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 186 mwN und Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 29/99 R - ähnlich SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 RdNr 8 - "Radfahren").
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzlichen Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Die Pflicht der Krankenkassen geht auch in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger nicht über die Sicherung von Grundbedürfnissen hinaus (BSG, Beschluss vom 8.11.2006 - B 3 KR 17/06 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 56/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Sportrollstuhl aus der gesetzlichen

    Die sportliche Betätigung im allgemeinen und die Ausübung von Rollstuhl-Basketball im besonderen stellen jedoch keine von der GKV durch die Gewährung von Hilfsmitteln zu befriedigende Grundbedürfnisse dar (LSG NRW, Urteile vom 22.06.2006 - L 5 KR 16/06 - nachfolgend BSG, Beschluss vom 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B - Sportrollstuhl für Rollstuhl-Rugby - und vom 08.05.2008 - L 5 (16) KR 174/07 - Sportrollstuhl für Rollstuhl-Hockey).

    Freizeitbeschäftigungen - welcher Art auch immer - werden vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw. des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2; BSG Beschluss vom 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B - LSG NRW, Urteil vom 22.06.2006 - L 5 KR 16/06 -).

    Die Pflicht der Beklagten geht auch als Rehabilitationsträger nicht über die Sicherung von Grundbedürfnissen hinaus (vgl. BSG Beschluss vom 08.11.2006 a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - L 5 KR 165/09

    Krankenversicherung - Versorgung eines körperbehinderten Jugendlichen mit einem

    Sportliche Betätigungen zählen jedoch nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (BSG 25.6.2009 aaO Rn 15; vgl auch bereits BSG 8.11.2006 B 3 KR 17/06 B; LSG Nordrhein-Westfalen 26.11.2008 L 11 KR 56/07).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Hilfsmittel - mobile Rampe -

    Freizeitbeschäftigungen, welcher Art auch immer, werden vom Begriff des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst; die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation ist nur im Sinne einer Grundversorgung oder bei Kindern und Jugendlichen zu diesen zählt der Kläger nicht in der Entwicklungs- oder Ausbildungsphase als Grundbedürfnis anerkannt (BSG 8.11.2006 - B 3 KR 17/06 B mwN, juris).
  • SG Aachen, 11.12.2007 - S 13 KR 38/07

    Krankenversicherung

    Die sportliche Betätigung im Allgemeinen und die Ausübung des Rollstuhl-Hockey im Besonderen stellen jedoch keine von der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Gewährung von Hilfsmitteln zu befriedigenden Grundbedürfnisse dar (LSG, Urteil vom 22.06.2006 - L 5 KR 16/06; BSG, Beschluss vom 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B).

    Dass - wie der Kläger bereits im Vorverfahren geltend gemacht hat - sportliche Betätigung in der Gruppe zur Stärkung der Psyche Behinderter beiträgt, wird nicht bestritten, begründet aber keinen Anspruch auf Versorgung mit einem Sportrollstuhl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (BSG, Beschluss vom 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B).

  • SG Stralsund, 17.12.2012 - S 3 KR 12/10

    Versorgung mit Sportrollstuhl zur Teilnahme am Rehabilitationssport - kein

    Sie verweist auf das Urteil des LSG NRW vom 22. Juni 2006 (L 5 KR 16/06) und den Beschluss des BSG vom 8. November 2006 (B 3 KR 17/06 B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2011 - L 5 KR 189/11

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für mobile Teleskoprampen für den

    Freizeitbeschäftigung, Besuche von Freunden und Verwandten und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben allgemein werden gerade nicht von dem Begriff des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens erfasst; die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation ist nur im Sinne einer Grundversorgung bei Kindern und Jugendlichen - zu diesen zählt der Antragsteller nicht - in der Entwicklungs- und Ausbildungsphase als Grundbedürfnis anerkannt (BSG, 8. November 2006 - B 3 KR 17/06 B - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07

    Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Turnschuhen als Hilfsmittel der

    Diese überwiegend sportliche Betätigung im Freizeitbereich wird vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw. des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn. 5, 27, 31; BSG SozR 3-2500 § 182b Nrn. 12, 30, 34, 37; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2; BSG Beschluss vom 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2008 - L 1 KR 511/07

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich - Grundbedürfnis des

    Nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählt jedoch der Freizeitbereich (BSG vom 08. November 2006, Az.: B 3 KR 17/06 B, veröffentlicht in juris), wozu sowohl der Familienurlaub an der Ostsee als auch der Besuch eines Salzwasserthermalbads - sei es mit oder ohne Familie - zählt.
  • SG Stade, 19.06.2007 - S 15 KR 129/06

    Gewährung eines "SiPhone" mit einem Adapter für eine in die Pflegestufe III

    Das Bundessozialgericht (BSG) führt in seinem Beschluss vom 8. November 2006 (Az B 3 KR 17/06 B) aus: "Die Pflicht der Krankenkasse geht auch in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger nicht über die Sicherung von Grundbedürfnissen hinaus.
  • SG Würzburg, 19.08.2008 - S 4 KR 407/07

    Krankenversicherung - Bewilligung von einem orthopädischen Badeschuh mit

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