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   BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R   

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BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R (https://dejure.org/2001,2760)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R (https://dejure.org/2001,2760)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R (https://dejure.org/2001,2760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Alkoholabhängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Krankengymnast - Zulassung - Polizeiliches Führungszeugnis - Trunkenheit im Verkehr - Diebstahl - Betrug - Urkundenfälschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 535
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R
    Nachdem er seinen Praxissitz verlegt hatte, war seine frühere Zulassung erloschen, da diese wegen der besonderen Anforderungen an die Praxisausstattung an die Betriebsstätte gebunden war (zur vergleichbaren Lage bei Hilfsmittelerbringern vgl BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1).

    Den berufsrechtlichen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, und zwar positiver wie negativer Art gleichermaßen, kommt insoweit Tatbestandswirkung zu, wie der Senat in anderen Zusammenhängen bereits mehrfach entschieden hat (BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 2, 4, 5).

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R
    Den berufsrechtlichen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, und zwar positiver wie negativer Art gleichermaßen, kommt insoweit Tatbestandswirkung zu, wie der Senat in anderen Zusammenhängen bereits mehrfach entschieden hat (BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 2, 4, 5).
  • BSG, 15.10.1996 - 3 RK 32/95

    Nachweis der berufspraktischen Erfahrungszeit eines Leistungserbringers im

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R
    Die dauerhafte selbständige Tätigkeit als Krankengymnast in der Zeit ab 1979 steht dabei der in Nr. 2 geforderten Berufserfahrung in unselbständiger Beschäftigung gleich (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 7).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Die Zulassungsgremien haben in materieller Hinsicht lediglich die besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu prüfen (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Erweiterung einer Zulassung zur

    Die Zulassung ist daher nicht nur an eine bestimmte Person, sondern auch an bestimmte Räumlichkeiten gebunden (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 19).

    Aber § 125 Abs. 2 SGB V ermächtigt die Krankenkassen, ihre Landesverbände und Arbeitsgemeinschaften nur zur Regelung der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung, nicht aber zu Regelungen bezüglich der Zulassung (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Diese gesetzliche Differenzierung zwischen Regelungsmaterien des Rahmenvertrages und solchen der Zulassungsempfehlungen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Zulassungsempfehlungen zum Gegenstand des Rahmenvertrages gemacht werden (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 23).

  • LSG Berlin, 02.12.2004 - L 9 B 249/04

    Einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile; Verpflichtung zur

    Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bezüglich der besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung (einschließlich der Leistungsabrechnung) ist bei einer Tätigkeit für die Kassen ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des gesamten Leistungserbringungsrechts (Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R -, SozR 3-2500 § 124 Nr. 10).

    Ein derartiges Abrechnungsverhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zu einer nachhaltigen Störung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen den Kassen und den Leistungserbringern führt und deswegen eine Zulassungsentziehung rechtfertigt (Urteil des BSG vom 13. Dezember 2001, a.a.O.), bzw. einer Zulassung als Leistungserbringer entgegenstehen kann.

  • SG Saarbrücken, 15.06.2021 - S 1 KR 20/21

    Krankenversicherung - Einstweiliger Rechtsschutz

    Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bezüglich der besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung kann als allgemeiner Grundsatz des SGB V festgehalten werden (vgl BSG vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R = SozR 3-2500 § 124 Nr. 10).

    Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bezüglich der besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung kann als allgemeiner Grundsatz des SGB V festgehalten werden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 13.12.2001, Az. B 3 KR 19/00 R, zu § 132 SGB V auch juris-Praxiskommentar Rn 8).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 2 KN 26/05

    Krankenversicherung

    So wie es der Beklagten einerseits verwährt ist, die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Führung einer Berufsbezeichnung materiell zu überprüfen (vgl. BSG Urteil vom 13.12.2001, SozR 3-2500 § 124 Nr. 10), so kann sie andererseits grundsätzlich die Zulassung von Leistungserbringern von der Erfüllung aktueller berufsrechtlicher Voraussetzungen abhängig machen.
  • LSG Bayern, 12.12.2003 - L 4 KR 16/03
    Nachdem es im Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 25/94 (SozR 3-2500 § 126 Nr. 1) ausgeführt hatte, die Zulassung nach den §§ 124 und 126 SGB V erfolge für das Unternehmen und die jeweilige Betriebsstätte, stellte es im Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R (SozR 3-2500 § 124 Nr. 10) fest, die Zulassung gem. § 124 SGB V des dortigen Klägers sei erloschen, nachdem dieser seinen Praxissitz verlegt hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2015 - L 1 KR 450/15

    Einstweilige Anordnung - vorläufige Zulassung

    Zweifelhaft seien zudem die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, die Zulassungsvoraussetzung seien (Bezugnahme auf Bundessozialgericht -BSG-, Urt. v. 13. Dezember 2001 -B 3 KR 19/00- juris-Rdnr. 29f).
  • LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 286/04

    Widerruf der Zulassung zur Logopädin wegen einer Verurteilung wegen Beihilfe zum

    Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 19/00 R (SozR 3-2500 § 124 Nr. 10) ausgeführt, den Kassen stehe ein eigenständiges Prüfungsrecht bezüglich der Eignung und Zuverlässigkeit eines Heilmittelerbringers zu.
  • BSG, 15.05.2008 - B 1 KR 7/08 B
    Denn es wird schon nicht in den Blick genommen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Zulassung als Heilmittelerbringer von der persönlichen Eignung, dh der Erfüllung besonderer Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung abhängig ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 10) und dass es rechtmäßig ist, einer GbR die Zulassung nach § 124 SGB V nur mit der Maßgabe zu erteilen, dass eine als verantwortlicher Leiter bezeichnete natürliche Person diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 4 S 36).
  • SG Bremen, 13.10.2016 - S 25 P 28/16
    Insofern stehe den Krankenkassen ein eigenständiges Prüfungsrecht zu (Bundessozialgericht, BSG, Urt. vom 13.12.2001, B 3 KR 19/00 R).
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Rechtsprechung
   BSG, 10.06.2002 - B 3 KR 19/00 R   

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https://dejure.org/2002,34170
BSG, 10.06.2002 - B 3 KR 19/00 R (https://dejure.org/2002,34170)
BSG, Entscheidung vom 10.06.2002 - B 3 KR 19/00 R (https://dejure.org/2002,34170)
BSG, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - B 3 KR 19/00 R (https://dejure.org/2002,34170)
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